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Das
Eigentliche ist
unsichtbar Was ist ein "Werk"? Goethes "Faust", Bachs "H-moll-Messe", Mozarts "Figaro" - das sind alles bekannte Werke. Was genau meinen wir, wenn wir so etwas ein "Werk" nennen - was ist dieses "Etwas" in Wirklichkeit? Das Manuskript? Wenn das aber verschollen wäre, existierte dann das Werk nicht mehr? Oder meinen wir einfach irgendein vorliegendes Exemplar, egal welches, quasi als Beleg für die Existenz des Werkes? Manchmal steht in den Katalogregeln ja "Werk", wenn nur das vorliegende Exemplar gemeint ist. Dann wäre die Aufzeichnung einer "Figaro"-Aufführung auf DVD genauso als "das Werk" anzusprechen wie eine Ausgabe der Partitur? Nein, das stimmt alles irgendwie nicht. Das Werk, so muß man wohl (mit RAK) sagen, ist ein Abstraktum, nichts Physisches, es befindet sich nicht auf Papier, AV-Medium oder Datenträger. Es befindet sich - als geistige Schöpfung - im Langzeitgedächtnis der Menschheit oder wenigstens eines Kulturkreises, und es kann jederzeit eine Art Schatten werfen auf Papier oder ein anderes Material. Nur diese Schatten können wir wahrnehmen (wie die Höhlenbewohner in Platos Gleichnis), nie das Werk selbst, so plastisch es vor dem geistigen Auge oder Ohr präsent sein mag, so lebendig es nach einiger Beschäftigung in der Vorstellung existiert, so selbstverständlich man einen Begriff davon zu haben meint - das Eigentliche des Werkes bleibt unsichtbar, es ist "nur" eine platonische Idee, keiner kann sie unmittelbar dingfest machen, sondern immer ist ein Medium nötig, das die Idee vermittelt, eine Projektionsfläche, die den Schatten sichtbar macht. Lange war die Projektionsfläche immer nur Papier, aber im 20. Jahrhundert wurde das anders... Es geht hier, um es nebenbei zu sagen, nicht um den Werkbegriff des Urheberrechts, sondern nur um die Ebene der Katalogisierung, der Metadaten also. Nebenbei bemerkt: In der Wissenschaft von der Künstlichen Intelligenz (engl. AI genannt) gehört das maschinelle, d.h. algorithmische Erkennen von Formen zu den zentralen Herausforderungen. Die Zeichenerkennung (OCR) ist eher eine der einfacheren Übungen, aber selbst da gelingt das Erkennen eines Buchstabens nur innerhalb recht enger Grenzen: die variantenreichen Frakturschriften bilden schon ein sehr diffiziles Problem, das erst teilweise gelöst ist.
Wäre die normierende Instanz eine Weltbibliothek, könnte die normierte Bezeichnung auch eine universelle Nummer sein, aber der ahnungslose Nutzer muß sie finden, das ist das Problem! Tatsächlich stecken ja heute oft Nummern hinter den Einheitstiteln, sie sind nur noch nicht, wie die Pflanzennamen, weltweit genormt. Man arbeitet dran. Das Finden dieser Nummern kann nur gelingen, wenn die üblichen Werkbezeichnungen, darunter natürlich die vom Schöpfer selber gewählte, alle erfaßt werden und auf ihre Nummer verweisen. Dieses Verweissystem wird Normdatei genannt. (Die Namen der Schöpfer sind bekanntlich schon besser genormt: es gibt die PND und die LCNAF, deren künftige virtuelle Fusion bei OCLC angestrebt wird.) Je nun, soweit so gut, aber diese "Schatten", hm, was sollen wir dafür wirklich sagen? Wir können nicht im Katalog einen Button auftauchen lassen mit dem Text "Alle Schatten". Da muß ein Ausdruck hin, den jeder gleich richtig, oder hinreichend genau, versteht. Ausgaben? Expressions? Ausprägungen? Realisationen? Versionen? Manifestationen? Welches dieser Wörter wird wohl, in einem Katalog verwendet, am ehesten halbwegs richtig verstanden? [Klar, man könnte sich auf den offenkundigen Standpunkt der T-Com stellen: Der Kunde soll sich kundig machen, wenn er einen Dienst nutzt. Man erhält z.B. die lapidare Ansage "Dienstmerkmal ist deaktiviert", wenn man #21# tippt. Man könnte also im Katalog einen Button präsentieren lassen, auf dem [Expressions] steht, und basta. Könnte man. Aber wer fände das gut?] a) der Sachtitel zusammen mit der VerfasserangabeRDA Elements and Vocabularies, d.h. mit der Angabe der Verfasser, Urheber und sonstigen beteiligten Personen und Körperschaften; b) der Sachtitel allein, wenn für das Werk bzw. die Ausgabe keine Verfassere, Urheber und sonstigen beteiligten Personen oder Körperschaften genannt oder ermittelt sind. Wenn es aber drauf ankommt, daß auch ein Computer "weiß", wovon in einem Datensatz die Rede ist (damit er z.B. selber zuverlässig vergleichen kann), dann muß die Werkbenennung präziser normiert werden als es der RAK-Paragraph andeutet. Dies ist es, worauf RDA zuerst mit dem Ausdruck Citation hinauswollte. Dies sollte mal ein zentrales Konzept des neuen Regelwerks sein, ist dann aber wieder ganz verschwunden. Der Vollentwurf vom November 2008 hat kein Wort für "Werkbenennung". Viele gute Beispiele bietet die klassische Musik. Beethovens "Fünfte" - welche Unzahl von Aufnahmen hält der Markt bereit, und wieviele Titelfassungen findet man da? Sollen die in einem Katalog alle zusammen findbar sein, ist eine einheitliche Werkbenennung - ein Einheitstitel - unverzichtbar. Mehr dazu steht in einem eigenen Papier. Praktisch umgesetzt sind die hier beschriebenen Überlegungen in der ClassiX-Datenbank: sie umfaßt ca. 16.000 Stammdatensätze für Komponisten und für viele der produktiven Tonsetzer die Werklisten als Werk-Stammsätze, ferner auch Sätze für Aufnahmen konkreter Tonaufzeichnungen, also "manifestations", und schließlich können an jeden solchen Datensatz Exemplare angehängt werden. Kategorisierung "Expressions" unterscheiden sich dadurch, wie sie einen Inhalt, eine Idee (das Werk) zum Ausdruck bringen: in geschriebenen oder gesprochenen Worten oder in bewegten und sprechenden Bildern zum Beispiel. Das hat man, wie gesagt, immer noch als Abstraktum zu begreifen, das sich erst manifestieren muß, eben in "Manifestationen", damit etwas zum Anfassen, Betrachten und/oder Anhören draus wird. Hier liegt wohl die größte Problematik der Citation-Idee: Wie kann man den Werktitel auf einfache, knappe Weise so ergänzen, daß die "Expression", also die jeweilige Ausgabe, Ausprägung oder Fassung oder wie immer man sagen will, darin standardisiert und zugleich für Menschen verständlich zum Ausdruck kommt? Mit ein paar wenigen Codes allein wird das wohl kaum gehen, dafür ist die Bandbreite zu groß. Man denke nur an Opern-Inszenierungen, die sich ja sehr stark unterscheiden können. Dirigent oder Regisseur plus Ort und Jahr vielleicht? Ein weiteres Problem ist die Behandlung von Teilen eines Werks, und zwar beiweitem nicht nur Bänden eines mehrbändigen Werks (wo die Erbmasse von AACR leider mehr als grauslich aussieht). Auf Musik-CDs findet man ja oft einzelne Sätze von Symphonien oder Auszüge bzw. einzelne Arien aus Opern. Die Fachwelt wartete deshalb gebannt auf das RDA-Kapitel 13, um zu sehen, ob sich darin die Citation zu einer Mini-Titelaufnahme ausweiten wird, vor allem wenn auch noch die Manifestation Berücksichtigung finden soll. Das Kapitel kam dann aber nicht, der Begriff "Citation" für die textuelle Bezeichnung einer Ausgabe oder Version verschwand wieder. Manifestationen unterscheiden sich nicht im Eindruck, den sie erzeugen, sondern nur darin, wie man sie handhaben muß (Buch vs. Datei, Film vs. DVD), z.B. auch welche Software man dafür braucht. Manifestationen sind demnach - oder weiß jemand ein besseres Wort? - unterschiedliche Versionen einer Ausgabe. Sind es Texte, unterscheiden sie sich nicht in Wortlaut und Aussage, nur in technischen oder physischen Eigenschaften der Aufzeichnung. Angaben dazu lassen sich schon leichter standardisieren und codieren. Schauen wir uns das mal an: "Naja", sagen Sie jetzt, "wir hatten doch schon längst mit der Allgemeinen Materialbenennung (engl. GMD) immer ausgedrückt, ob es sich um Zelluloid, Tonband oder Vinylscheibe handelt, und dies mit der Speziellen Materialbenennung (SMD) noch genauer konkretisiert. Hat das nicht gereicht?" Ja und nein. Richtig war das Bestreben, im Katalog gleich beim Titel das Faktum erkennbar zu machen: dies ist nichts zum Lesen und Blättern, dafür braucht man Equipment. Das soll - so der Grundgedanke - der Nutzer unmittelbar erkennen können, weil es seine Entscheidung für oder gegen Einsichtnahme (und damit seinen Zeitaufwand) direkt berührt. Die Absicht war einfach ein sinnvolles Klassifizieren oder Kategorisieren der vorliegenden "Versionen" hinsichtlich ihrer Nutzungsweise. Die Dublin-Core-Philosophie hatte auch so etwas im Sinn, ging aber von vornherein nicht konform mit der GMD. Das lag primär daran, daß sie sich zunächst nur mit E-Ressourcen abgab und diese dann sinnvoll unterscheiden wollte. Wer sich eine Datei heranholen will oder nicht, wird wissen wollen, ob da irgendeine Form von Text auf ihn zukommt (er also lesen muß) oder ob es Bild- und Blendwerk ist oder Ohrenschmaus. Hier die beiden unterschiedlichen Kategorisierungen, in der dritten Spalte ein Vorschlag der IFLA ISBD-Arbeitsgruppe für eine neue Zone 0 der ISBD. Dabei muß man sehen, wie gesagt, daß DC sich nur mit "Elektronischen Ressourcen" befaßt:
Erstaunlich
viele Unterschiede, aber warum
nicht einfach beide Listen vereinigen?
Eine umfassende Lösung, die keine Zweifelsfälle und
Zweideutigkeiten
bestehen läßt, ist jedoch schwer zu finden. Karten
und Noten können
digitalisiert sein, und beide nicht nur als schlichter Scan, sondern
als funktionale Dateien, mit Zusatznutzen also. Texte können
als Soundfile vorliegen
(Hörbuch), ein Theaterstück kann als Text oder als
Film daherkommen,
usw. usf. Type: Cartographic, Notated, Performed Sensory Specification: Tactile, Visual, Aural, Gustatory, Olfactory Dimensionality: 2-dimensional, 3-dimensional Motion: Still, Moving Ein
möglicher Ansatz wäre der, daß man alle
für einen
Katalogbenutzer relevanten Aspekte wie (Form-)Schlagwörter
behandelt
und erfaßt. Damit entkäme man dem Dilemma,
daß nicht immer eine
eindeutige Zuordnung zu einer Kategorie möglich ist.
Aber Schlagwörter sind
sprachspezifisch und damit einerseits nicht international,
andererseits unterliegen Wörter dem Sprachwandel. Man erkennt
schnell,
daß man sich ein paar mehr Gedanken machen muß... RDA : Die neue Philosophie Im Kap. 3, 2006 im ersten Entwurf erschienen, 2007 im zweiten Entwurf (und unverändert im "Final Draft Nov. 2008"), haben die RDA-Eltern einen neuen Ansatz für das Systematisieren von Versionen gewagt, nicht zuletzt mit Blick auf das Format ONIX des Buchhandels. Sie erkannten, daß die bisherigen Kategorisierungen im strengen philosophischen Sinne keine solchen waren: Die Allgemeine Materialbenennung (GMD) stellt z.B. [Elektronische Ressource] und [Bildliche Darstellung] und [Text] nebeneinander, aber ein Text und Bilder können digitalisiert vorliegen - in welche Schublade gehören sie dann? Eine solide begründete, auch dem Philosophen zusagende Kategorisierung muß jedem Ding zielsicher und zweifelsfrei genau eine Schublade zuweisen, und es darf kein Ding übrigbleiben, das in keine hineinpaßt. Leere Schubladen soll es aber auch nicht geben! (Unbrauchbar wäre beispielsweise eine Kategorisierung der Wirbeltiere in Abteilungen von 1 bis 6 nach der Anzahl ihrer Beine: einige der Schubladen blieben leer, die Fische und Schlangen aber außen vor.) Das neue Denken stellt sich als dreigestufte Hierarchie vor. So sieht sie aus: (für MARC21 gibt es Vorschläge, die noch nicht gefestigt sind 1. Stufe Media Type - Medientyp. Diese Stufe soll antworten auf die Frage: Was für eine Art von Hilfsmittel (Equipment) braucht man, um das Objekt ("resource") nutzen zu können? (RDA 3.2.1 / MARC21 337) Man
erkannte 8+2 Typen, und wir erlauben uns hier mal
unverbindlich eine Zuteilung von
mnemonischen
Buchstaben: c. computer: Computer. Zur Nutzung ist ein Computer nötig [besser: electronic ?] f. microform: Mikroform. Erfordert ein Lesegerät zur Vergrößerung, m. microscopic: Mikroskopisch kleines. Man braucht ein Mikroskop, p. projected: Projiziergut: ein Projektor muß her, s. stereographic: Stereobilder, nutzbar mit einem Stereoskop (in dem ein Bildpaar dreidimensional erscheint), u. unmediated: Unmittelbares: ohne Gerät zur unmittelbaren sinnlichen Wahrnehmung geeignet [notwendig?] v. video: Benötigt ein Gerät zur Darstellung von Bewegtbildern. x. other: Sonstiges - keines der genannten Kriterien trifft zu y. unspecified: keine Angabe - welches der Kriterien zutrifft, ist nicht unmittelbar festzustellen
3. Stufe Content type - Inhaltstyp.
Hier geht es im Kern
um die Art der
Wahrnehmung, der das
Objekt zugänglich ist. Man unterscheidet folgende Kategorien,
und
auch hier ordnen
wir einfach mal halbwegs mnemonische Buchstabencodes zu: (RDA
6.10 / MARC21 336) p. computer program : Software d. three-dimensional moving image: dreidimensional erscheinende Bewegtbildaufzeichnung f. moving image: Film; Bewegtbildaufzeichnung in jeder Form, evtl. mit Ton (g) h. notated movement: Aufzeichnung von Bewegungen in schriftähnlicher Form, z.B. Choreographie (t) i. still image: zweidimensionale Abbildungen (t) (g) m. performed music: Musikaufzeichnung, in welcher Technik auch immer n. notated music: Noten (t) o. three-dimensional form: reale Objekte (t) (g) s. sounds: Tonaufzeichnung außer Sprache und Musik, umfaßt Naturlaute und künstlich produzierte Töne t. text: schriftliche Sprachaufzeichnung, außer Blindenschrift (t) w. spoken word: Sprachaufzeichnung in hörbarer Form: vorgelesener Text, Rezitation, Vortrag usw., auch compterproduzierte Sprachlaute. ACHTUNG: In RDA 6.10 "Content Type" wird diese Liste nochmals erweitert, es werden die von der IFLA vorgeschlagenen vier Spezifizierer mit hinzugenommen und die denkbaren Kombinationen als lineare Liste aufgestellt, mit z.T. etwas länglichem Ergebnis, wie etwa cartographic tactile three-dimensional form. Hier sind also weitere Überlegungen nötig, was und in welcher Form man künftig als Typbegriffe braucht und wie man es codieren sollte: "kartographisch" und "taktil" wären im Prinzip zusätzliche, unabhängige Attribute. Eine Diskrepanz zwischen ISBD und RDA wäre unerfreulich. Mit dem bisher dargestellten hätten wir Codes für sehr vieles, was derzeit vorkommt, z.B.: u1t = Roman in Buchforma1w = Hörbuch auf Kassette a3w = Hörbuch auf DVD u1i = Bildband u1ig = Atlas u2og = Globus u4ig = Karte u4igt = Taktile Karte a3m = Musik auf CD v2f = Film auf DVD (oder c4f?) p2f = konventioneller Film c8m = Musikdatei zum Herunterladen, z.B. MP3 c8f = Digitales Video, z.B. von YouTube c8t = Textdatei (PDF, HTML oder was auch immer) u6o = konventionelles Spiel c8p = Videospiel Offene Fragen Digitale Objekte sind immer häufiger interaktiv (z.B. Datenbank im weitesten Sinne, Navigationssystem, Spiele). Sind z.B. Videospiele als "moving image" gut genug eingeordnet? Nicht differenziert in dieser Systematik zwischen echter Textdatei und digitalisiertem Buch, das aus JPG-Abbildern von Seiten besteht - ein sehr wichtiger Unterschied, denn ersteres ist durchsuch- und kopierbar, letzteres nicht. Aber auch DC sagt in beiden Fällen nur "text". Nun ja, der Nutzer lädt sich das Objekt herunter und findet selber raus, wie es sich verhält!? Nicht differenziert wird auch zwischen der alten, schwarzen Schallplatte und den neuen Silberlingen - beides wäre a3. Welche Angaben dazu in welcher Weise gemacht werden sollen, das eben steht in den einschlägigen Abschnitten des RDA-Kapitels 3. Das Ergebnis kommt nur in das altbekannte MARC-Feld 300 "Physical Description" - für Software kaum hilfreich. Hilfreich für den internationalen Austausch, die grenzüberschreitende Suche UND für eine Verbesserung der Möglichkeiten in den Katalogen wäre es, wenn man über das Regelwerk hinaus eine Standardliste von Codes für die beschriebenen Typen hätte, die man im Datenformat konsistent anwenden würde. Die oben ausgearbeiteten Vorschläge in diese Richtung sollen zeigen, wie es aussehen könnte. Die rein verbale Beschreibung in MARC 245$h (bisher GMD) und 300 + 5XX bringt dagegen nur marginale Verbesserungen. RDA selbst deutet die Möglichkeit an, will aber eine Umsetzung den Formatexperten überlassen. Schon 2007 wurde eine Kooperation zwischen RDA und DC begonnen. Dabei soll ein gründlich durchdachtes Vokabular herauskommen, d.h. eine Liste von sauber definierten und abgegrenzten Begriffen. Diese Liste könnte dann übersetzt und es könnten Codes zugeteilt werden, entscheidend sind aber nicht die Codes, sondern die Definitionen. Die Arbeitsergebnisse sind im NSDL Registry (National Science Digital Library) zu finden, einer eigens eingerichteten Registratur, an der online kooperativ gearbeitet werden kann. Mit dem Übersetzen der Begriffe und Definitionen hat man bei der DNB inzwischen begonnen. In der Registratur will man nicht nur die genannten drei Typen erfassen, sondern alle Datenelemente, die sich in Form von festgelegten, begrenzten Listen normieren lassen, also die sog. "controlled vocabularies", die ja bislang auch schon existierten, aber in ihrem Potential doch wenig Beachtung fanden und zwischen den Welten kaum austauschbar sind, weil es sich eben um Wörter, nicht um Codes handelt. Summa summarum versteht man die Bedenken, daß FRBR keineswegs weniger, sondern mehr Arbeit machen könnten als bisher; und das bei recht geringem Zusatznutzen. Zumindest muß öfter ein Einheitstitel bestimmt werden, anders kann das Zusammenführen nicht gelingen, und dazu noch ein paar Extra-Kleinigkeiten, um unter dem Einheitstitel dann ein sinnvolles Arrangement der Einträge zu erreichen und nicht nur eines nach Erscheinungsjahr oder Sprache. Sicher kann man fragen, ob denn der Aufwand nicht beschränkt werden sollte auf ein paar wenige, sehr produktive Verfasser und Komponisten! Denn wenn z.B. unter einem Namen nur fünf oder zehn Einträge zusammenkommen, sind die auch ohne FRBR schnell zu überblicken. Aber eine Grenze zu ziehen, das wird hier wie so oft ein Problem sein. Gefragt wird auch werden, ob denn wirklich viele Nutzer den Extra-Aufwand dann zu würdigen wissen, ob nicht sehr viel mehr zu gewinnen wäre mit einer Anreicherung der Kataloge durch Inhaltsverzeichnisse und andere Zusatzdaten - was ja längst gemacht wird, sich aber noch in keinem Regelwerk wiederfindet. Von der Hand zu weisen ist das nicht. Vielleicht weiß man viel zu wenig über die Erwartungen, mit denen Nutzer heute an Bibliothekskataloge herantreten. WENN sie es denn tun und nicht etwa zuerst in Google und dann in Google Booksearch suchen. Der Katalog der Bibliothek kann daraufhin immer noch den "known item search" durch eine sinnvolle Zusammenführung und Gliederung der vorhandenen Ausgaben und Versionen leisten, was Google mangels Metadaten nicht angemessen tun kann. Zusammenfassung Im Anfang ist das Werk. Wie kann man es erfassen? Soll man es nur, wenn's auf Papier steht, gelten lassen? Wenn's ausgegeben ist als Text, als Buch, als Dokument? Von Hand geschrieben oder mit Maschinen, mit Griffel, Meißel, Pinsel, Feder, auf Schiefer, Marmor, Leinwand, Leder? Gedruckt, im Datenraum, als Film, in Magazinen? Doch dann begibt sich's, daß der Schöpfer sich bedenkt, und er uns ein' um and're neue Fassung schenkt, die er bald so, bald wieder anders nennt, doch daß, wer danach sucht, nur eine davon kennt! Man will, versteht sich, nicht nur diese eine finden, der Katalog soll uns die erste mit der letzten binden, der Katalog soll zeigen, was die Welt daraus gemacht, welch neue Blüten hier und dort hervorgebracht, wie uns ein Samen immer neue Früchte spende - sie nähren uns, sie nähren Millionen, und jeden Sommer sprießen neue Versionen, die uns das Schicksal üppig sende, auf daß die Katalogisierung nimmer ende... |