Regeln für die
alphabetische Katalogisierung
in Wissenschaftlichen Bibliotheken
RAK-WB
Ergz.Lfg. 1-4 eingearbeitet
Ohne Anhänge
Test-Auszug aus der RAK-Datenbank
http://www.biblio.tu-bs.de/db/rfk/
2007-07-24
1. Grundbegriffe
1.1 Vorlage. Ausgabe. Werk
§
1. Vorlage
| Als Vorlage wird das zu katalogisierende und im
Katalog nachzuweisende Exemplar einer Ausgabe eines Werkes bezeichnet. |
§ 2. Ausgabe
| 1. | | Als Ausgabe wird
die Gesamtheit der bibliographisch identischen Exemplare bezeichnet, die bei der Veröffentlichung eines Werkes
entstanden sind. |
|
| | Anm.1: | In den Regeln wird "Ausgabe" auch für das zu katalogisierende
Exemplar einer Ausgabe eines Werkes verwendet. |
|
| | Anm.2: | Als bibliographisch identische Exemplare einer Ausgabe gelten
auch Kopien, die einzeln und in der gleichen physischen Form (Materialart) hergestellt worden sind (z. B. Papierkopie
eines Buches). Das gilt auch für auf Anforderung hergestellte (Published on demand) Kopien in der gleichen physischen
Form. |
|
| 2. | | Verschiedene Auflagen eines Werkes gelten als verschiedene Ausgaben. |
| Als eigene Ausgaben gelten auch |
| a) unveränderte Nachdrucke (Reprints), wenn sie ein Erscheinungsjahr
aufweisen, das von dem des Erstdrucks abweicht; |
| b) Sekundärausgaben (Mikrofiche-Ausgaben oder Blindenhörbücher),
unabhängig davon, ob sie (z. B. von einem Verlag) veröffentlicht oder (z. B. von einer Bibliothek) als Schutz- bzw.
Ersatzkopie hergestellt worden sind. |
|
| | Anm.: | Als Sekundärausgaben gelten im allgemeinen unveränderte
spätere Ausgaben in einer anderen physischen Form, auch wenn sie einen von der Primärausgabe abweichenden Titel haben
und/oder Reklameseiten und dgl. fehlen |
Nicht als Sekundärausgaben gelten jedoch Buchausgaben von ursprünglich in Mikroform erschienenen Werken (z. B.
Dissertationen) sowie Ausgaben in maschinenlesbarer Form.
| Erl.: Für Dissertationen, Habilitationsschriften, Diplom-,
Magisterarbeiten und dgl. Hochschulschriften sowie für Reports gilt: |
| a) Papiervorlagen bzw. -ausgaben gelten stets als
Primärausgaben. |
| b) Vorlagen bzw. Ausgaben in einer anderen physischen Form gelten stets
als Sekundärausgaben. |
|
| 3. | | Gekürzte Ausgaben, Teilausgaben und Auszüge eines Werkes gelten als Ausgaben eines
Werkes. |
|
| | Anm.: | Zur Behandlung von Bearbeitungen eines Werkes vgl. § 617.. |
|
§ 3. Werk
| 1. | | Als Werk wird
eine geistige Schöpfung (Einzelwerk) bezeichnet, die als Veröffentlichung in einer oder mehreren Ausgaben erschienen
ist. |
|
| 2. | | Als Werk wird auch die Gesamtheit von mehreren geistigen Schöpfungen (Sammlung oder
begrenztes und fortlaufendes Sammelwerk) bezeichnet, die als Veröffentlichung in einer oder mehreren Ausgaben erschienen
ist. |
|
| 3. | | Einzelwerke, Sammlungen und begrenzte Sammelwerke werden als begrenzte Werke
bezeichnet. |
|
| | Anm.: | In den Regeln wird "Werk" auch für die Ausgabe eines Werkes
verwendet. |
|
1.2 Einzelwerk. Sammlung. Sammelwerk. Loseblattausgabe
§
4. Einzelwerk
| 1. | | Als Einzelwerk wird eine in sich abgeschlossene
geistige Schöpfung bezeichnet, die in einem oder mehreren Teilen selbständig oder als Bestandteil einer Sammlung bzw.
eines Sammelwerkes unselbständig erschienen ist. |
| Auch einzelne Artikel, Aufsätze, Beiträge, Briefe, Dokumente, Reden und
dgl. gelten als Einzelwerke. |
|
| 2. | | Ein Einzelwerk kann sein: |
| a) ein Werk, dessen Verfasser bzw. Urheber weder genannt noch zu
ermitteln sind; |
| b) ein Werk eines Verfassers bzw. Urhebers; |
| c) ein gemeinschaftliches Werk. |
| Als gemeinschaftliches Werk wird ein Werk bezeichnet, das von mehreren
Verfassern bzw. Urhebern stammt, deren Anteile nicht unterscheidbar sind. |
|
| | Anm.1: | Unterscheidbare Anteile liegen auch vor, wenn die Erarbeitung
einzelner Abschnitte, Artikel, Bände, Beiträge, Kapitel und dgl. durch bestimmte Personen oder Körperschaften nur aus
dem Inhaltsverzeichnis oder einer Angabe am Anfang oder Schluß des betreffenden Teiles ersichtlich ist. |
|
| | Anm.2: | Zu Werken von mehreren Verfassern bzw. Urhebern, deren
Anteile unterscheidbar sind (Sammelwerke), vgl. § 6,2.. |
|
| 3. | | Als Abteilung wird eine Untergliederung eines in mehreren Teilen erscheinenden
Einzelwerkes bezeichnet, die einen Gliederungsbegriff (Bezeichnung) und/oder eine sachliche Benennung und/oder Zählung
hat und mehreren Teilen gemeinsam übergeordnet ist (vgl. auch §§ 5,4 und 7,2). |
|
§ 5. Sammlung
| 1. | | Als Sammlung
wird eine Vereinigung von mindestens zwei Einzelwerken oder Teilen von mindestens zwei Einzelwerken desselben Verfassers
in einer Veröffentlichung bezeichnet, die in einem oder mehreren Teilen erschienen ist, und zwar unabhängig davon, ob
die Einzelwerke vom Verfasser selbst oder von einer anderen Person bzw. Körperschaft vereinigt worden sind. |
|
| | Anm.1: | Auch eine Ausgabe von Aufsätzen, Reden, Briefen und dgl.
desselben Verfassers gilt als Sammlung. |
|
| | Anm.2: | Eine Vereinigung von zwei oder mehreren Werken desselben
Urhebers gilt nicht als Sammlung, sondern als Sammelwerk (vgl. § 6,1)). |
|
| 2. | | Nicht als Sammlung, sondern als Einzelwerk gilt eine Ausgabe von Gedichten sowie ein
Werk, das im wesentlichen aus Schöpfungen oder Abbildungen von Schöpfungen eines bildenden Künstlers besteht. |
|
| 3. | | Ist es zweifelhaft, ob ein Einzelwerk oder eine Sammlung vorliegt, wird angenommen, daß
es sich um ein Einzelwerk handelt. |
|
| | Anm.: | Sind einem Einzelwerk eines Verfassers nur Beigaben desselben
Verfassers, wie z. B. Vor- oder Nachworte, Anmerkungen, Anhänge usw. beigefügt, so liegt keine Sammlung vor. |
|
| 4. | | Als Abteilung wird eine Untergliederung einer in mehreren Teilen erscheinenden Sammlung
bezeichnet, die einen Gliederungsbegriff (Bezeichnung) und/oder eine sachliche Benennung und/oder Zählung hat und
mehreren Teilen gemeinsam übergeordnet ist (vgl. auch §§ 4,3 und 7,2). |
|
§ 6. Sammelwerk
| 1. | | Als Sammelwerk
wird eine Vereinigung von mindestens zwei Einzelwerken oder Teilen von mindestens zwei Einzelwerken in einer ein- oder
mehrteiligen Veröffentlichung bezeichnet, die nicht von demselben Verfasser stammen. |
|
| 2. | | Als Sammelwerk gilt auch ein Werk, das unterscheidbare Anteile (vgl. §
4,2,, Anm.1) mehrerer Verfasser bzw. Urheber enthält. |
| Ist es zweifelhaft, ob ein gemeinschaftliches Werk von mehreren
Verfassern bzw. Urhebern oder ein Sammelwerk vorliegt, wird angenommen, daß es sich um ein Sammelwerk handelt.
|
|
| | Anm.1: | Zu Werken von mehreren Verfassern bzw. Urhebern, deren
Anteile nicht unterscheidbar sind (gemeinschaftliche Werke), vgl. § 4,2.. |
|
| | Anm.2: | Kein Sammelwerk liegt vor, wenn einem Einzelwerk nur Beigaben
wie z.B. Vor- und Nachworte, Anmerkungen, Anhänge und dgl. beigefügt sind. |
|
| 3. | | Ein Sammelwerk kann begrenzt oder fortlaufend erscheinen. |
|
§ 7. Begrenztes Sammelwerk
| 1. | | Ein begrenztes Sammelwerk ist ein Sammelwerk, das einen von vornherein geplanten Abschluß hat und in einem
oder mehreren Teilen erschienen ist. |
|
| 2. | | Als Abteilung wird eine Untergliederung eines in mehreren Teilen erscheinenden
begrenzten Sammelwerkes bezeichnet, die einen Gliederungsbegriff (Bezeichnung) und/oder eine sachliche Benennung
und/oder Zählung hat und mehreren Teilen gemeinsam übergeordnet ist (vgl. auch §§ 4,3 und
5,4). |
|
§ 8. Fortlaufendes Sammelwerk
| 1. | | Ein fortlaufendes Sammelwerk ist ein Sammelwerk, das keinen von vornherein geplanten Abschluß hat und in
mehreren Teilen erscheint. |
|
| | Anm.1: | Wie ein fortlaufendes Sammelwerk und nicht wie ein begrenztes
Werk in mehreren Auflagen wird auch ein Werk behandelt, das - allein oder in Verbindung mit einer Standangabe oder
Auflagebezeichnung - eine Jahreszählung (z. B. Berichtsjahr), eine Bandangabe oder einen auf fortlaufendes Erscheinen
hinweisenden Begriff wie Jahresbericht, Tätigkeitsbericht, Verwaltungsbericht enthält und mindestens alle fünf Jahre
erscheint. |
Im Zweifelsfall wird ein solches Werk als begrenztes Werk behandelt.
|
| | Anm.2: | Wenn es zweckmäßig erscheint, werden alte Drucke mit
Erscheinungsjahren bis 1700 auch dann wie begrenzte Werke behandelt, wenn ihr Titel eine Jahreszählung und/oder einen
auf fortlaufendes Erscheinen hinweisenden Begriff wie z. B. Almanach, Kalender oder Prognostikon enthält. |
|
| 2. | | Bei fortlaufenden Sammelwerken wird zwischen Zeitungen, Zeitschriften,
zeitschriftenartigen Reihen und Schriftenreihen unterschieden. |
|
| 3. | | Als Unterreihe wird eine Untergliederung eines fortlaufenden Sammelwerkes bezeichnet,
die einen Gliederungsbegriff (Bezeichnung) und/oder eine sachliche Benennung und/oder Zählung hat, mehreren Teilen
gemeinsam übergeordnet ist und ebenfalls ohne von vornherein geplanten Abschluß erscheint. |
| Angaben, die lediglich eine chronologische Abfolge der Bände eines
fortlaufenden Sammelwerkes zum Ausdruck bringen, z. B. Neue Folge, 3. Folge, gelten jedoch nicht als Bezeichnungen von
Unterreihen, sondern als übergeordnete Bandangaben. |
|
| 4. | | Als fortlaufende Beilage wird ein fortlaufendes Sammelwerk bezeichnet, das parallel zu
einem anderen fortlaufenden Sammelwerk und ebenfalls ohne von vornherein geplanten Abschluß erscheint, einen
Zugehörigkeitsbegriff (z. B. Beilage, Ergänzung, Supplement) und/oder eine Zählung und/oder einen eigenen Titel
hat. |
|
§ 9. Zeitung
| Als
Zeitung wird ein fortlaufendes Sammelwerk bezeichnet, dessen einzelne Teile im allgemeinen regelmäßig mindestens einmal
in der Woche erscheinen und über aktuelle Ereignisse berichten. |
§ 10. Zeitschrift
| Als Zeitschrift wird ein fortlaufendes Sammelwerk bezeichnet, dessen einzelne Teile mehr oder weniger
regelmäßig mindestens zweimal im Jahr erscheinen und im allgemeinen mehrere Beiträge enthalten. |
§ 11. Zeitschriftenartige Reihe
| Als zeitschriftenartige Reihe wird ein fortlaufendes Sammelwerk bezeichnet, dessen
einzelne Teile mehr oder weniger regelmäßig einmal im Jahr oder seltener erscheinen und mehrere Beiträge, einen Bericht,
eine Datensammlung o. ä. enthalten (z. B. Jahrbücher, Geschäftsberichte, Adreßbücher). |
§ 12. Schriftenreihe (Serie)
| Als Schriftenreihe (Serie) wird ein fortlaufendes Sammelwerk bezeichnet, dessen einzelne Teile im allgemeinen
nicht regelmäßig erscheinen und jeweils ein Werk (Einzelwerk, Sammlung oder Sammelwerk) mit eigenem Titel oder einen
Band eines solchen Werkes enthalten. |
|
|
| Anm.: | Ein fortlaufendes Sammelwerk, dessen einzelne Teile stets oder
überwiegend mehr als einen Beitrag ohne übergeordneten Sachtitel enthalten oder Haupttitel haben, die nicht auf einer
eigenen Titelseite stehen, wird jedoch nicht wie eine Schriftenreihe, sondern wie eine Zeitschrift bzw.
zeitschriftenartige Reihe behandelt. |
§ 13. Loseblattausgabe
| Als Loseblattausgabe wird ein Werk bezeichnet, bei dem zur Erhaltung der Aktualität des Inhalts in
Lieferungen erscheinende neue Blätter an jeder beliebigen Stelle eingelegt bzw. gegen überholte ausgetauscht werden
können. |
1.3 Enthaltene Werke. Beigefügte Werke
§ 14. Enthaltenes
Werk
| Als enthaltenes Werk wird ein Werk bezeichnet, das in einer Ausgabe
eines anderen Werkes (Sammlung oder Sammelwerk) mit einem übergeordneten Titel erschienen ist und auf deren
Haupttitelseite genannt ist. |
§ 15. Beigefügtes Werk
| Als beigefügtes Werk wird ein Werk bezeichnet, das als zweites oder weiteres in einer Ausgabe eines anderen
Werkes (Sammlung oder Sammelwerk) ohne einen übergeordneten Titel erschienen ist und auf deren Haupttitelseite genannt
ist oder in deren Innern eine eigene Titelseite hat. |
1.4 Verfasser. Urheber. Sonstige an einem Werk oder an einer Ausgabe beteiligte Personen und
Körperschaften
§ 16. Verfasser
| Als Verfasser werden die Personen bezeichnet, die - allein oder gemeinschaftlich - ein
Werk oder Teile eines Werkes erarbeitet haben, auch wenn sie in dem Werk und seinen Ausgaben nicht oder nicht
ausdrücklich als Verfasser genannt sind. |
|
|
| Anm.: | Zu Verfassern von Bibliographien, Katalogen, Wörterbüchern,
Werkverzeichnissen und dgl. vgl. § 601,, Anm.1. |
!
§ 17. Anonymes Werk
| Als anonymes Werk wird ein Werk bezeichnet, dessen Verfasser weder genannt noch ermittelt sind. |
|
|
| Anm.: | Als anonyme Werke im Sinne dieser Regeln gelten auch
diejenigen Werke, die nach speziellen Vorschriften der §§ 601 - 696 wie anonyme Werke behandelt
werden. |
§ 18. Urheber
| Als
Urheber werden die Körperschaften bezeichnet, die - allein oder gemeinschaftlich - ein anonymes Werk oder Teile eines
solchen Werkes |
| -- veranlaßt und herausgegeben |
§ 19. Sonstige beteil. Personen
| Personen und Körperschaften können auch, ohne Verfasser bzw. Urheber zu sein, als
Mitarbeiter, Bearbeiter, Herausgeber, Redakteure, Übersetzer, Illustratoren, Kommentatoren, Verfasser von Vor- und
Nachworten, Anreger, Auftraggeber, Förderer, Kongreßveranstalter usw. an einem Werk oder einer Ausgabe eines Werkes
beteiligt sein. |
| Sie werden als sonstige beteiligte Personen und Körperschaften
bezeichnet. |
1.5 Sachtitel. Zusätze zum Sachtitel
§ 20.
Sachtitel
| 1. | | Als Sachtitel wird eine sachliche Benennung eines Werkes und einer
Ausgabe eines Werkes bezeichnet. |
|
| 2. | | Als Einheitssachtitel wird derjenige Sachtitel bezeichnet, der einheitlich für alle
Ausgaben eines Werkes bestimmt wird. |
|
| 3. | | Ist bei alten Drucken kein Sachtitel vorhanden, so gilt der Anfang des Textes als
Sachtitel. |
|
| | Anm.: | Nicht als Anfang des Textes gelten Motti, Segensformeln,
Widmungen und dgl. |
|
| 4. | | Als Alternativsachtitel gelten Teile eines Sachtitels, die mit "oder", "das ist" oder
fremdsprachigen Entsprechungen an den vorangehenden Teil des Sachtitels angeschlossen sind. |
|
| 5. | | Auf die sonstigen verschiedenen Arten von Sachtiteln sind die für Titel geltenden
Festlegungen und Bestimmungen der §§ 22 -- 33 analog anzuwenden. |
|
§ 21. Zusatz zum Sachtitel
| Als Zusatz zum Sachtitel werden Erläuterungen, Erweiterungen oder Einschränkungen der sachlichen Benennung
bezeichnet, die im Zusammenhang mit einer sachlichen Benennung genannt sind. |
1.6 Titel
1.6.1 Titel. Vorliegender Titel. Key title. Titel bei Eintragungen. Ansetzung
§ 22. Titel
| Als Titel
eines Werkes bzw. einer Ausgabe wird bezeichnet |
| a) der Sachtitel zusammen mit der Verfasserangabe, d. h. mit der Angabe
der Verfasser, Urheber und sonstigen beteiligten Personen und Körperschaften; |
| b) der Sachtitel allein, wenn für das Werk bzw. die Ausgabe keine
Verfasser, Urheber und sonstige beteiligte Personen oder Körperschaften genannt oder ermittelt sind. |
§ 23. Vorliegender Titel
| 1. | | Als vorliegender Titel wird der Titel in der Form der Vorlage bezeichnet. |
|
| 2. | | Die Namen von Verfassern oder Urhebern, die mit dem Sachtitel grammatisch verbunden
sind oder zur Aussage des Sachtitels gehören, gelten als Teil des vorliegenden Sachtitels und sind gleichzeitig
Verfasserangabe. |
| Ein zum Sachtitel zu ergänzender Urheber gilt nicht als Teil des
Sachtitels. |
|
| 3. | | Besteht der vorliegende Titel nur aus den Namen von Personen, die auch die Verfasser
sind, bzw. aus den Namen von Körperschaften, die auch die Urheber sind, so bilden diese Namen in der vorliegenden Form
den Sachtitel und sind gleichzeitig Verfasserangabe. |
|
§ 24. Key title. Tit. bei Eintr
| 1. | | Werden Eintragungen unter einem Titel vorgeschrieben, so werden mit Titel die Ordnungsblöcke (gegebenenfalls
einschließlich des Sammlungsvermerkes) bezeichnet, die für eine Haupt- oder Nebeneintragung verwendet werden. |
|
| 2. | | Die Bildung der für die Einordnung einer Eintragung zu verwendenden maßgeblichen Form
des Namens einer Person, des Namens einer Körperschaft und des Sachtitels wird als Ansetzung bezeichnet. |
|
| | Anm.: | Auch abweichende Formen, unter bzw. mit denen
Nebeneintragungen gemacht werden oder von denen verwiesen wird, werden für die Einordnung angesetzt. |
|
| 3. | | Als Key title wird die Benennung bezeichnet, die das International Serials Data System
(ISDS) aus dem(n) jeweils vorliegenden Titel(n) für ein fortlaufendes Sammelwerk nach festgelegten Regeln bestimmt und
die untrennbar zur ISSN gehört. |
|
1.6.2 Titelseiten. Haupttitelseite
§ 25.
Titelseiten
| 1. | | Als Titelseiten werden die Seiten bzw. Stellen einer Vorlage
bezeichnet, die nach ihrer Gestaltung die Aufgabe haben, zum Titel (§ 22) gehörende Angaben zu
bringen. |
|
| 2. | | Sind die Angaben zu einem Titel auf einander gegenüberliegende Seiten verteilt, bilden
diese zusammen eine Titelseite. |
|
§ 26. Hauptitelseite
| 1. | | Sind die Angaben
zu einem Titel auf verschiedene, nicht einander gegenüberliegende Seiten der Vorlage verteilt, gilt diejenige als
Haupttitelseite, auf der der Sachtitel steht. |
|
| 2. | | Von mehreren Titelseiten mit unterschiedlicher Fassung des Titels gilt im allgemeinen
als Haupttitelseite |
| a) diejenige, die durch ihre typographische Gestaltung hervorgehoben
ist, |
| b) wenn keine hervorgehoben ist, diejenige, die die vollständigsten
Angaben zur Beschreibung der Vorlage enthält, |
|
| | Anm.: | Eine ausgeschriebene Form eines Titels gilt gegenüber einer
korrespondierenden Form in einer Initialen- oder ähnlichen Buchstabenfolge als vollständigere Angabe. |
| c) bei mehreren gleichwertigen die erste. |
|
| | Anm.: | Bei gegenüberliegenden Titelseiten mit unterschiedlichen
Fassungen des Titels gilt im allgemeinen die rechte als Haupttitelseite. |
Bei Sekundärausgaben (vgl. § 2,2,, Anm.) gilt jedoch die Haupttitelseite der Primärausgabe als
Haupttitelseite.
|
| 3. | | Eine Umschlagtitelseite wird nur dann Haupttitelseite, wenn Titelseiten im Innern der
Vorlage ungeeignet sind. |
|
1.6.3 Verschiedene Titel für denselben Inhalt in einer Ausgabe
§
27. Versch. Tit. für eine Ausg
| 1. | | Enthält eine Vorlage verschiedene Titel für
denselben Inhalt, so wird einer von ihnen zum Haupttitel bestimmt. |
|
| 2. | | Als Haupttitel gilt im allgemeinen der Titel, der auf der Haupttitelseite
steht. |
|
§ 28. Haupttitel. Nebentitel, Paralleltitel
| 1. | | Stehen mehrere Titel für denselben Inhalt auf der Haupttitelseite, so gilt im
allgemeinen der hervorgehobene bzw. der zuerst genannte als Haupttitel. |
|
| 2. | | Stehen eine ausgeschriebene Form des Titels und eine korrespondierende Form in einer
Initialen- oder ähnlichen Buchstabenfolge auf der Haupttitelseite, so gilt jedoch immer die ausgeschriebene Form als
Haupttitel. |
|
| 3. | | Weitere auf der Haupttitelseite oder an anderen Stellen der Vorlage genannte Titel
werden im allgemeinen als Nebentitel bezeichnet. |
|
| 4. | | Fassungen des Haupttitels in anderen Sprachen und/oder Schriften werden jedoch als
Paralleltitel bezeichnet. |
|
| 5. | | Haupt- und Paralleltitel (verkürzte Paralleltitel) liegen auch vor, wenn nur einzelne,
sich entsprechende Teile der Sachtitel in mehreren Sprachen abgefaßt sind. |
|
1.6.4 Verschiedene Titel für unterschiedlichen Inhalt in einer Ausgabe
§ 29. Titel f. Ausg. d. GesamtW u. einz. Teile
| Eine Vorlage kann Titel für die Ausgabe als Ganzes und für einzelne Teile enthalten. |
§ 30. Titel einer Ausg. mit enthaltenen Werken
| Enthält eine Ausgabe ein Werk mit enthaltenen Werken (§ 14),, werden
der erste Titel als übergeordneter Titel und die weiteren Titel als Titel enthaltener Werke bezeichnet. |
|
|
| Anm.: | Kommen die Titel in mehreren Fassungen vor, wird jeder nach
den Bestimmungen von §§ 25 -- 28 behandelt. |
§ 31. Titel e. Ausg. mit beigef. Werken
| Enthält eine Ausgabe ein Werk mit beigefügten Werken (§ 15),, werden
der erste Titel als Titel des ersten Werkes und die weiteren Titel als Titel der beigefügten Werke bezeichnet.
|
|
|
| Anm.: | Kommen die Titel in mehreren Fassungen vor, wird jeder nach
den Bestimmungen von §§ 25 -- 28 behandelt. |
§ 32. Gesamttitel. Stücktitel
| 1. | | Ist eine Ausgabe zugleich Teil eines Gesamtwerkes (eines mehrbändig erschienenen begrenzten Werkes oder eines
fortlaufenden Sammelwerkes), so wird der Titel des Gesamtwerkes als Gesamttitel und der Titel des Teiles als Stücktitel
bezeichnet. |
|
| | Anm.: | In den Regeln wird für "mehrbändig erschienenes Werk" kurz
"mehrbändiges Werk" verwendet. |
|
| 2. | | Ist eine Ausgabe zugleich Teil mehrerer Gesamtwerke, die einander gleichgeordnet oder
einander über- bzw. untergeordnet sind, so ist der Gesamttitel, der einem anderen untergeordnet ist, zugleich Stücktitel
in bezug auf den ihm übergeordneten Gesamttitel. |
|
| 3. | | Für jeden dieser Titel sind gesondert die Bestimmungen der §§ 25 --
28 anzuwenden. |
|
1.6.5 Verschiedene Titel in verschiedenen Bänden einer Ausgabe
§
33. Verschiedene Gesamttitel in Bdn e. Ausg
| 1. | | Haben in einem
mehrbändig erschienenen Werk einzelne Bände oder Teile voneinander abweichende Gesamttitel, wird im allgemeinen für
jeden Gesamttitel gesondert die Haupttitelseite und der Haupttitel nach §§ 25 -- 28
bestimmt. |
|
| 2. | | Bei einem mehrbändig erschienenen begrenzten Werk kann auch ein Gesamttitel - im
allgemeinen der am häufigsten vorkommende oder gebräuchlichste - für alle Bände oder Teile bestimmt werden. |
| So kann auch bei fortlaufenden Sammelwerken verfahren werden, sofern es
sich um Schwankungen oder geringfügige Abweichungen handelt. |
|
1.6.6 Verschiedene Titel in verschiedenen Ausgaben eines Werkes
§
34. Versch. Tit. in Ausg. e. W.
| Für jede Ausgabe eines
Werkes sind die Bestimmungen der §§ 22 -- 33 gesondert anzuwenden. |
1.7 Verfasserwerk. Urheberwerk. Sachtitelwerk
§ 35.
Verfasser-, Urh-, Sachtitelwerk
| 1. | | Als Verfasserwerk wird eine Ausgabe eines
Werkes bezeichnet, die die Haupteintragung unter einem Verfasser erhält. |
|
| 2. | | Als Urheberwerk wird eine Ausgabe eines Werkes bezeichnet, die die Haupteintragung
unter einem Urheber erhält. |
|
| 3. | | Als Sachtitelwerk wird eine Ausgabe eines Werkes bezeichnet, die die Haupteintragung
unter einem Sachtitel erhält. |
|
| 4. | | Die Bezeichnungen Verfasserwerk, Urheberwerk, Sachtitelwerk werden analog auch auf
enthaltene und beigefügte Werke angewendet. |
|
1.8 Alte Drucke
§ 36. Alte Drucke
| 1. | | Als alte Drucke gelten im allgemeinen Ausgaben mit Erscheinungsjahren bis
einschließlich 1800. |
|
| 2. | | Wie alte Drucke können auch Ausgaben mit späteren Erscheinungsjahren (z. B.
handgedruckte Bücher, bibliophile Ausgaben, Sonderbestände) behandelt werden, wenn es für zweckmäßig gehalten wird.
|
|
§ 99. Testparagraph
| Akzentbuchstaben: á à â Á |
| Akut auf c s z n: ć Ć ś Ś ź Ź ń |
2. Allgemeine Regeln
2.1 Der alphabetische Katalog und seine Funktion
§ 101. Der Alphabetische Katalog
| 1. | | Der
alphabetische Katalog (Nominalkatalog) einer Bibliothek hat zunächst die Aufgabe nachzuweisen, ob eine bestimmte Ausgabe
eines Werkes vorhanden ist. |
|
| 2. | | Er hat ferner die Aufgabe, in dem durch diese Regeln gegebenen Umfang nachzuweisen,
|
| a) welche Werke eines bestimmten Verfassers oder Urhebers, |
| b) welche Ausgaben eines bestimmten Werkes vorhanden sind. |
|
| | Anm.: | Für eine alphabetisch geordnete Bibliographie können die
Regeln übernommen oder entsprechend den Aufgaben der betreffenden Bibliographie geändert werden. |
|
§ 102. Eintragungen für Ausgaben eines Werkes
| Jede Ausgabe eines Werkes wird durch eine oder mehrere Eintragungen
nachgewiesen. |
§ 103. Arten von Eintragungen
| Es wird zwischen folgenden Arten von Eintragungen unterschieden: |
|
|
| a) Haupteintragungen | (HE) |
| b) Nebeneintragungen | (NE) |
| c) Verweisungen | (Vw) |
| d) Siehe-auch-Hinweisen | (SaH) |
| e) Namenseintragungen | (NaE) |
|
|
| Anm.1: | Zur Funktion und Form der Eintragungsarten vgl. §§ 181 - 193. |
|
|
| Anm.2: | Zur alphabetischen Ordnung vgl. §§ 801 -
823 |
2.2 Die äußere Form des Katalogs, §104-106
§ 104. Äußere
Form des Katalogs
| Der alphabetische Katalog kann in Karteiform
(Kartenkatalog), in Buch- oder Mikroform (Listenkatalog) oder in maschinenlesbarer Form geführt werden. |
§ 105. Kartenkatalog
| Im Kartenkatalog wird jede Eintragung auf einer besonderen Karte verzeichnet. Reicht der Platz auf einer
Karte (Grundkarte) nicht aus, wird die Eintragung auf weiteren Karten (Folgekarten) fortgesetzt. |
| Grundkarten und Folgekarten sind durch die Wiederholung mindestens des
ersten Ordnungsblocks auf den Folgekarten sowie durch Numerierung zu verknüpfen. |
§ 106. Listenkatalog
| Im Listenkatalog werden im allgemeinen mehrere Eintragungen auf einer Seite verzeichnet. Die identischen
Ordnungsblöcke mehrerer Eintragungen können durch eine einmalige Überschrift ersetzt werden. |
2.3 Vorlage und Eintragung, §107
§ 107. Vorlage und
Eintragung
| 1. | | Die Vorlage für die Eintragung im Katalog bildet das vorliegende
Exemplar der Ausgabe eines Werkes. |
| Bei Sekundärausgaben bilden im allgemeinen die Angaben der
Primärausgabe die Grundlage für die Eintragung im Katalog. |
|
| | Anm.1: | Zur Berücksichtigung der Angaben zur Sekundärausgabe vgl. die
§§ 141,,9 und 162,1 |
|
| 2. | | Die durch einen Verleger oder Herausgeber in einem Band, einer Mappe, Kapsel und dgl.
vereinigten Teile sind Bestandteile der Vorlage. Zur Vorlage gehört auch Begleitmaterial (erläuternde Texte,
Lösungshefte, Karten usw.), das gesondert, ohne Verbindung durch den Einband, einem Band lose, in einer Mappe oder in
einer Kapsel, beigefügt ist. |
|
| 3. | | Lose Schutzumschläge, Schutzkartons und dgl. sind nicht Teil der Vorlage. |
|
| 4. | | Sind verschiedene Ausgaben nur von einem Besitzer zusammengefügt, so bildet jede von
ihnen selbständig die Vorlage für eine Eintragung. |
|
2.4 Vorlage und Einheitsaufnahme, §108-113
§ 108.
Einheitsaufnahme (EA)
| Die Einheitsaufnahme (vgl. §
114)) bildet die Grundlage für die Haupt- und Nebeneintragungen im alphabetischen Katalog. |
§ 109. Einheitsaufn. einbd. W. u. fortlfd. Samm.W.
| 1. | | Jede Ausgabe eines einbändigen Werkes erhält eine eigene Einheitsaufnahme. |
| Mehrere Exemplare derselben Ausgabe werden im allgemeinen auf einer
gemeinsamen Einheitsaufnahme nachgewiesen, auch wenn sie verschiedene Einbandarten haben. |
|
| 2. | | Bei mehrbändigen bzw. mehrteiligen begrenzten Werken erhält im allgemeinen jede Ausgabe
in verschiedener physischer Form eine eigene Einheitsaufnahme. - Liegen jedoch nur einzelne Teile eines mehrbändigen
begrenzten Werkes in anderer physischer Form vor, z.B. bei Lückenergänzungen, so wird nur eine Einheitsaufnahme
gemacht. |
| Mehrbändige begrenzte Werke, die in derselben physischen Form in
verschiedenen Ausgaben (Auflagen) erscheinen, deren Bandeinteilung sich nicht ändert (vgl. § 166,,1),
erhalten im allgemeinen eine einzige Einheitsaufnahme. - Bei alten Drucken kann jedoch in diesem Fall für jede Ausgabe
eine eigene Einheitsaufnahme gemacht werden. |
|
| 3. | | Fortlaufende Sammelwerke, die in verschiedenen Ausgaben (z.B. Auflagen, Nachdrucken)
und/oder verschiedenen physischen Formen (Materialarten) erscheinen, erhalten eine einzige Einheitsaufnahme. |
|
| | Anm.1: | Zum Nachweis der verschiedenen Ausgaben eines Werkes unter
bzw. mit ihrem Einheitssachtitel vgl. die §§ 159,,1, 175, 504 - 515, 701,2 und 3 sowie 704,1 und 3.
|
|
| | Anm.2: | Zur Verknüpfung der Einheitsaufnahmen für verschiedene
Ausgaben eines Werkes mit verschiedenen Titeln, für die ein Einheitssachtitel für Eintragungen nicht verwendet wird,
vgl. die §§ 163,,2 und 3 sowie 704,2. |
|
§ 110. Gesamtaufnahme - Stückaufnahme
| 1. | | Ist die Vorlage Teil eines Gesamtwerkes und hat sie sowohl für das Gesamtwerk als auch für den Teil einen
Titel, so erhält im allgemeinen sowohl das Gesamtwerk als auch der Teil eine Einheitsaufnahme (Gesamtaufnahme,
Stücktitelaufnahme). |
| Als Gesamtwerke gelten auch Veröffentlichungen von periodisch
stattfindenden Kongressen, die gemäß § 681 nicht als Körperschaften behandelt werden. Als
Gesamttitel gilt dabei diejenige Angabe, die den Namen der abhaltenden oder veranstaltenden Körperschaft enthält oder
durch ihn zu ergänzen ist. |
|
| | Anm.1: | Die Zählung der einzelnen Kongresse wird zur Bandzählung des
Gesamtwerks. |
|
| | Anm.2: | Als Gesamtwerk können auch bis 1989 erschienene
Veröffentlichungen einer Folge gleichnamiger Kongresse behandelt werden, die gemäß § 680 als
Körperschaften behandelt werden, wenn die Sachtitel nicht oder nur geringfügig voneinander abweichen. - Zur Ansetzung
solcher Kongreßfolgen vgl. § 486.. |
| Ist die Vorlage Teil verschiedener gleichgeordneter Gesamtwerke, so
erhält im allgemeinen der Teil eine Stücktitelaufnahme und jedes Gesamtwerk eine Gesamtaufnahme. |
| In der Gesamtaufnahme werden zu den Teilen gehörende Angaben
Bestandteil der Bandaufführung (vgl. §§ 166 - 170). In der Stücktitelaufnahme wird der Gesamttitel
Bestandteil der Gesamttitelangabe (vgl. §§ 154 - 156). |
|
| 2. | | Auf die Stücktitelaufnahme wird verzichtet, wenn |
| a) der Titel des Teiles nur in Verbindung mit dem Titel des
Gesamtwerkes (Gesamttitel) einen Sinn ergibt, |
| b) der Titel des Teiles nur eine allgemeine zusammenfassende Angabe für
die enthaltenen Beiträge ist, |
| c) es sich um den Teil eines mehrbändigen Einzelwerks handelt, es sei
denn, daß dieses ein Sachtitelwerk ist, |
| d) es sich um den Teil einer mehrbändigen gezählten Sammlung handelt,
es sei denn, daß der Titel des Gesamtwerkes an versteckter Stelle steht, |
| e) es sich um ein Werk aus Literaturgruppen handelt, die in einer
Bibliothek nicht durch Stücktitelaufnahmen erfaßt werden sollen, |
| f) es sich um einen Teil einer wissenschaftlichen Zeitschrift oder
zeitschriftenartigen Reihe handelt, dessen Titel nicht auf einer eigenen Titelseite, und zwar ohne Text, (allein oder
zusammen mit dem Titel des Gesamtwerkes) genannt ist, |
| g) es sich um einen Titel auf der Umschlagseite eines
Zeitschriftenheftes handelt, es sei denn, daß es ein Kongreßbericht ist. |
|
| 3. | | Auf die Gesamtaufnahme wird verzichtet, wenn |
| a) von einer Bibliothek ein Nachweis aller vorhandenen Stücke unter dem
Gesamttitel nicht für erforderlich gehalten wird (z. B. bei Verlegerserien), |
| b) die Teile einer Schriftenreihe im Verhältnis zum Gesamtwerk keine
Zählung haben. |
|
| | Anm.: | Auf die Gesamtaufnahme kann verzichtet werden, wenn die
Stücktitelaufnahme als Nebeneintragung unter dem Gesamttitel anstelle der Bandaufführung verwendet wird (vgl. § 170,,2). |
|
| 4. | | Ist die Vorlage Teil eines Gesamtwerkes, das wiederum einem Gesamtwerk untergeordnet
ist, so erhält im allgemeinen der Teil eine Stücktitelaufnahme, das untergeordnete Gesamtwerk eine Einheitsaufnahme, die
in bezug auf den Teil Gesamtaufnahme und in bezug auf das übergeordnete Werk Stücktitelaufnahme ist, und das
übergeordnete Gesamtwerk eine Gesamtaufnahme. |
| Auf eine eigene Einheitsaufnahme für ein untergeordnetes Gesamtwerk
wird jedoch unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Ziffer 2 und 3 verzichtet. |
|
| | Anm.: | Für Gesamtaufnahmen unter Gesamttiteln von Sekundärausgaben
gelten die "Sonderregeln für audiovisuelle Materialien, Mikromaterialien und Spiele (RAK-AV)" |
|
§ 111. Einheitsaufn. fortlfd. Sammelw. u. mehrbd. Werk
| 1. | | Ist die Vorlage ein fortlaufendes Sammelwerk ohne eigene durchlaufende Bandzählung mit
Unterreihen mit eigenen durchlaufenden Bandzählungen, so erhält das Gesamtwerk mit jeder Unterreihe eine eigene
Einheitsaufnahme. Die Unterreihen werden jeweils Bestandteil der Sachtitel- und Verfasserangabe (vgl. §§
126,,3; 135). |
|
| 2. | | Ist die Vorlage ein fortlaufendes Sammelwerk mit eigener durchlaufender Bandzählung und
mit Unterreihen mit eigenen |
| durchlaufenden Bandzählungen, so erhält das Gesamtwerk mit jeder
Unterreihe gemäß Ziffer 1 eine eigene Einheitsaufnahme. |
| In der Bandaufführung wird die Zählung des Gesamtwerkes als zweite,
parallel laufende.Zählung bei den einzelnen Teilen angegeben (vgl. § 167,,1). |
|
| 3. | | Ist die Vorlage ein fortlaufendes Sammelwerk mit eigener durchlaufender Bandzählung und
mit Unterreihen ohne eigene |
| durchlaufende Bandzählungen, so erhält nur das Gesamtwerk eine
Einheitsaufnahme. Die Unterreihen werden in der Bandaufführung bei den jeweils betreffenden Teilen angegeben (vgl. § 167,,2). |
|
| 4. | | Ist die Vorlage ein mehrbändiges begrenztes Werk mit oder ohne eigene durchlaufende
Bandzählung mit Abteilungen, so erhält das Gesamtwerk eine einzige Einheitsaufnahme. Die Abteilungen werden in der
Bandaufführung angegeben (vgl. § 167,,2 und 3). |
|
| 5. | | Die Angabe der Unterreihe bzw. Abteilung kann in der Vorlage bestehen aus
Gliederungsbegriffen (Bezeichnungen), Ziffern- oder Buchstabenzählungen, sachlichen Benennungen oder aus Kombinationen
dieser einzelnen Bestandteile. Sie kann ferner bestehen aus einer Art Ausgabebezeichnung (z. B.: Ausgabe für die Stadt;
Ausgabe für den Kreis. - Ausgabe für Lehrer; Ausgabe für Schüler). |
| Zusätzlich können weitere, nur die Unterreihe bzw. Abteilung
betreffende Angaben wie z. B. Zusätze und/oder parallele Angaben zur sachlichen Benennung sowie Verfasserangaben genannt
sein. |
| Eine Unterreihe oder Abteilung kann als einfache oder hierarchisch
gegliederte Unterreihe bzw. Abteilung genannt sein. Jede Gliederungseinheit kann aus den oben genannten Angaben
bestehen. |
|
| 6. | | Haben die Teile einer Unterreihe bzw. Abteilung jeweils eigene Titel, so gelten für das
Gesamtwerk und den Teil die Bestimmungen von § 110.. |
|
§ 112. Einheitsaufn. fortlf. Beil
| 1. | | Ist die Vorlage eine fortlaufende Beilage (vgl. § 8,4)) ohne eigenen Titel für diese, so
erhält sie im allgemeinen eine eigene Einheitsaufnahme, wenn sie eine eigene durchlaufende Zählung der Teile hat. Die
Bezeichnung der fortlaufenden Beilage wird dann Bestandteil der Sachtitel- und Verfasserangabe (vgl. §§
126,,3 und 135). |
|
| 2. | | Ist die Vorlage eine fortlaufende Beilage mit eigenem Titel, so erhält sie im
allgemeinen eine eigene Einheitsaufnahme, wenn sie eine eigene durchlaufende Zählung der Teile hat. Der Hinweis auf die
Zugehörigkeit zum übergeordneten fortlaufenden Sammelwerk wird je nach Vorlage als Zusatz zum Sachtitel oder in einer
Fußnote gemäß § 163,,3,b angegeben. |
|
| 3. | | Eine fortlaufende Beilage bleibt jedoch unberücksichtigt, wenn sie von einer Bibliothek
für unwichtig erachtet wird. |
|
| 4. | | Die Angabe der Beilage kann in der Vorlage bestehen aus der Bezeichnung der Beilage,
aus der Bezeichnung der Beilage und dem Titel des Gesamtwerkes oder aus der Bezeichnung der Beilage und ihrem eigenen
Titel. Zusätzlich können weitere nur die Beilage betreffende Angaben genannt sein. |
| Eine fortlaufende Beilage kann als einfache oder hierarchisch
gegliederte Beilage genannt sein. Jede Gliederungseinheit kann aus den oben genannten Angaben bestehen. |
|
| 5. | | Haben die Teile einer fortlaufenden Beilage jeweils eigene Titel, so gelten die
Bestimmungen von § 110 sinngemaß. |
|
§ 113. Einheitsaufnahme mehrbd. Werk
| 1. | | Bei einem mehrbändigen Werk bildet im allgemeinen der erste bzw. der in der Bibliothek vorhandene früheste
Band die Vorlage für die Einheitsaufnahme. |
|
| 2. | | Haben in einem mehrbändigen Werk einzelne Bände oder Teile voneinander abweichende
Gesamttitel, so erhält im allgemeinen jeder Gesamttitel eine eigene Einheitsaufnahme. |
|
| | Anm.: | Zur Verknüpfung der verschiedenen Einheitsaufnahmen vgl. § 163,, |
|
| 3. | | Hat bei alten Drucken das mehrbändige Werk keine Bandzählung und keine Stücktitel, so
erhält jeder Teil eine eigene Einheitsaufnahme ohne Bandaufführung. Wendungen, die das Erscheinen in mehreren Teilen
anzeigen, werden als Bestandteil der Sachtitel- und Verfasserangabe aufgeführt. |
| 3. Schwankt in den einzelnen Bänden eines mehrbändigen Werkes der
Gesamttitel |
| tritt in einzelnen Bänden eine geringfügige Änderung des Gesamttitels
an nicht ordnungswichtiger Stelle auf |
| ist in den einzelnen Bänden eines mehrbändigen Werkes zum Teil der Name
des Urhebers im Sachtitel enthalten und zum Teil zum Sachtitel zu ergänzen, so wird unter dem zuerst vorhandenen, dem am
häufigsten vorkommenden, dem gebräuchlichsten oder dem Gesamttitel des letzten vorliegenden Bandes eine einzige
Einheitsaufnahme gemacht. |
|
| | Anm.1: | Als ordnungswichtig im Sinne dieses Absatzes gelten in einem
Sachtitel, der einziger Ordnungsblock ist, die ersten sechs Ordnungswörter (der ersten Ordnungsgruppe) bzw. in einem
Sachtitel, der zweiter Ordnungsblock ist, die ersten zwei Ordnungswörter (der ersten Ordnungsgruppe). Bei
Körperschaftsnamen wird im Einzelfall entschieden, was ordnungswichtig ist. |
|
| | Anm.2: | Als geringfügig gelten u. a. Änderungen, die sich aus der
Umstellung der hierarchischen Stufen eines enthaltenden Urhebernamens ergeben oder die sich auf Angaben der Rechtsform
oder Ortsangaben an dessen Ende oder auf Ordnungshilfen zur ersten Ordnungsgruppe des Sachtitels gemäß §
524 beziehen. |
|
| | Anm.3: | Zur Angabe der nicht berücksichtigten Gesamttitel vgl. § 163,,3. |
|
| | Anm.4: | Zu Nebeneintragungen unter nicht berücksichtigten
Gesamttiteln vgl. § 713,,2 und 3. |
|
| 4. | | Wie mehrbändige begrenzte Werke werden auch Ausgaben von Werken behandelt, die in
Lieferungen erscheinen. |
|
2.5 Die Einheitsaufnahme und ihre Bestandteile. Allgemeine Bestimmungen, §114-118
2.5.1 Die
Bestandteile der Einheitsaufnahme und ihre Gliederung
§ 114.
Bestandteile der Einheitsaufnahme
| 1. | | Die Einheitsaufnahme enthält: |
| a) die bibliographische Beschreibung der Vorlage in folgenden Gruppen
und im allgemeinen in folgender Reihenfolge |
| 1. Sachtitel- und Verfasserangabe |
|
| | | 1.1 Hauptsachtitel |
| | 1.2 Zusätze zum Sachtitel, Angaben von Unterreihen |
| | oder fortlaufenden Beilagen, Paralleltitel, Titel |
| | beigefügter Werke, Nebentitel |
| | 1.3 Verfasserangabe |
|
| | | Anm.: Zur Reihenfolge bei unterschiedlichen Sachtitel- und |
| | Verfasserangaben vgl. §§ 126;; 136,4. |
|
| 2. | |
| | | 2.1 Ausgabe |
| | 2.2 In Verbindung mit der Ausgabe genannte Personen |
| | und Körperschaften |
|
| 3. | |
| | | 3.1 Erscheinungsort |
| | 3.2 Verlag |
| | 3.3 Erscheinungsjahr |
| | 3.4 Druckort |
| | 3.5 Druckerei |
|
| 4. | |
| | | 4.1 Umfangsangabe |
| | 4.2 Illustrationsangabe |
| | 4.3 Formatangabe |
| | 4.4 Angabe von Begleitmaterial |
|
| 7. | | Internationale Standardbuchnummer (ISBN) bzw. Internationale Standardnummer für
fortlaufende Sammelwerke (ISSN) und Key title, Reportnummer, Normnummer und dgl. |
|
2.5.2 Die Informationsquellen für die Bestandteile der Einheitsaufnahme, §115
§ 115. Inform.-quellen für die Einheitsaufn.
| 1. | | Die für die
Einheitsaufnahme notwendigen Angaben werden übernommen |
| a) von der Haupttitelseite der Vorlage, |
| b) von der Rückseite der Haupttitelseite, der Vortitelseite, dem
Kolophon, dem Umschlag, dem Rücken (auch von Mappe oder Kapsel, vgl. § 107,,2) sowie von allen
anderen in der Vorlage enthaltenen Seiten mit Titelangaben, |
|
| | Anm.: | Das gilt auch für die in eingedruckten CIP- oder sonstigen
Titelaufnahmen enthaltenen Angaben; jedoch werden von der RAK-WB abweichende Ansetzungsformen von Personen- und
Körperschaftsnamen sowie Sachtiteln nicht als abweichende Formen der Vorlage behandelt. |
| c) von den übrigen Teilen der Vorlage (z. B. Vorwort, Nachwort, Text,
Beilagen), |
| d) von Quellen außerhalb der Vorlage. |
|
| 2. | | Die in Ziffer 1 genannten Informationsquellen werden im allgemeinen in der genannten
Reihenfolge für die notwendigen Angaben der bibliographischen Beschreibung herangezogen. |
| a) daß die auf der Haupttitelseite enthaltenen und für die
bibliographische Beschreibung notwendigen Angaben im allgemeinen in der dort vorliegenden Form übernommen werden,
|
| b) daß für nicht auf der Haupttitelseite genannte Angaben die
Informationsquellen der Gruppen b) und c) gleichwertig herangezogen werden, |
| c) daß Ergänzungen nach Quellen außerhalb der Vorlage nur gemacht
werden, wenn dies für die Einheitsaufnahme erforderlich ist. |
|
| 3. | | Als primäre Informationsquelle gelten für |
|
| | a) Sachtitel- und Verfasserangabe | die Haupttitelseite |
| b) Ausgabebezeichnung und | die Haupttitelseite und |
| Erscheinungsvermerk | die in Ziffer 1,b |
| | genannten |
| | Informationsquellen |
| c) Kollationsvermerk und | die gesamte Vorlage |
| Gesamttitelangabe | |
| d) Fußnoten, ISBN bzw. ISSN | die gesamte Vorlage und |
| und Key title, Reportnummer, | andere Quellen |
| Normnummer und dgl. | |
| e) Bandangabe (Bandbezeichnung | die gesamte Vorlage |
| und -zählung) bei der Aufführung | |
| der einzelnen Bände | |
| f) Kopf, Nebeneintragungs- und | die gesamte Vorlage und |
| Verweisungsvermerke | andere Quellen |
| Anm.1: Die genannten primären Informationsquellen gelten auch
für die Aufführung der einzelnen Bände. |
|
| | Anm.2: | Für die unter a) und b) genannten Bestandteile gilt in der
Einheitsaufnahme fortlaufender Sammelwerke die gesamte Vorlage als primäre Quelle. |
|
| 4. | | Alle nicht der entsprechenden primären Quellen entnommenen Angaben werden in eckige
Klammern gesetzt. |
|
| | Anm.: | Zur Verwendung von eckigen Kammern bei Einheitssachtiteln und
Ansetzungssachtiteln im Kopf vgl. § 177,,2, bei Einheitssachtiteln in Fußnoten vgl. §
162,,8,a, bei Sammlungsvermerken in Fußnoten vgl. §§ 161,,2. |
|
| 5. | | Die vom Katalogisierenden selbst formulierten Einfügungen werden im allgemeinen in
deutscher Sprache gemacht. |
|
2.5.3 Schriftart, §116
§ 116. Schriftart der EA
| 1. | | Die Einheitsaufnahme wird in lateinischer Schrift geschrieben, unabhängig von der
Schriftart der Vorlage. |
|
| 2. | | Nichtlateinische Schriftzeichen, die in Sprachen vorkommen, die die lateinische Schrift
verwenden, werden nach Möglichkeit vorlagegemäß wiedergegeben. |
| Andernfalls werden sie gemäß der für sie in § 803,,5
festgelegten Ordnung umgeschrieben. |
|
| 3. | | Gotische Schrift (Fraktur) wird ohne Kennzeichnung in lateinischer Schrift
wiedergegeben. |
|
| | Anm.: | In einer Fußnote kann auf die gotische Schrift hingewiesen
werden (vgl. § 162,,7). |
|
| 4. | | Andere Schriftarten werden im allgemeinen gemäß Anlage 5 umgeschrieben. Buchstaben aus
nichtlateinischen Alphabeten in Formeln und Fachwörtern werden nach Möglichkeit vorlagegemäß wiedergegeben. Soweit dies
nicht möglich ist, werden sie gemäß den Ansetzungsbestimmungen der §§ 206 und 207 in aufgelöster
Form wiedergegeben. |
|
| 5. | | Bei umgeschriebenen Schriftarten wird die Schriftart der Vorlage in einer Fußnote
angegeben, z. B. "In kyrill. Schr.", "In arab. Schr.", "In griech. Schr.", "In Einheitskurzschr." usw. (vgl. § 162,,7), wenn der Sachverhalt nicht schon aus der bibliographischen Beschreibung ersichtlich ist.
Kommen in der Vorlage verschiedene Schriften vor, so wird die Fußnote entsprechend differenziert, z. B. "Teilw. in arab.
Schr.", "Text in arab. Schr.". |
| Bei nur einzelnen umgeschriebenen Wörtern wird auf eine Fußnote
verzichtet. |
|
| | Anm.1: | In den Fußnoten wird bei allen Varianten der kyrillischen
Schrift (z. B. bei der russischen, bulgarischen Schrift) im allgemeinen "In kyrill. Schr.", bei allen Varianten der
arabischen Schrift (z. B. bei der persischen, türkischen Schrift) "In arab. Schr." angegeben. |
Soll bei der kyrillischen Schrift eine sichere Retransliteration ermöglicht werden, so ist eine weitere Fußnote mit dem
Hinweis auf die Sprache der Vorlage hinzuzufügen. Beide Fußnoten können auch vereinigt werden, z. B. "In kyrill. Schr.,
ukain.".
|
| | Anm.2: | Bei Vorlagen in altgriechischer Sprache, die eine Titelseite
in einer nichtgriechischen Sprache haben, entfällt die Fußnote mit dem Hinweis auf die abweichende Schriftart des
Textes. |
|
2.5.4 Schreibweise. Typographische und orthographische Besonderheiten, §117-118
§ 117. Typogr./orthogr. Besonderheit
| 1. | | Schreibung und
Orthographie der Vorlage werden in der bibliographischen Beschreibung im allgemeinen beibehalten. |
|
| 2. | | Druckfehler und typographische Besonderheiten werden jedoch außer in Sachtiteln,
Personen- und Körperschaftsnamen ohne Kennzeichnung berichtigt bzw. in der heute üblichen Schreibweise wiedergegeben.
|
| Bei alten Drucken können Druckfehler und typographische Besonderheiten
vorlagegemäß wiedergegeben werden. Druckfehler, die als solche erkannt werden, können durch ein nachgestelltes
Ausrufezeichen in eckigen Klammern ("[ ! ]") gekennzeichnet werden. |
| Bei handschriftlich im Druck ergänzten Teilen (z. B. des Datums) wird
die Vorlage ohne den handschriftlichen Teil wiedergegeben. Im Sachtitel oder Zusatz handschriftlich ergänzte Elemente
können in einer exemplarspezifischen Fußnote angegeben werden (vgl. § 163aa). |
|
| | Anm.1: | Zur Berichtigung von Druckfehlern |
a) in Sachtiteln vgl. §§ 129,, Abs. 2,a; 130
| b) in Personen- und Körperschaftsnamen vgl. §
137,,4. |
|
| | Anm.2: | Zur Berichtigung falscher Angaben |
a) in der Ausgabebezeichnung vgl. § 141,,3
| b) im Erscheinungsvermerk vgl. §§ 144,,3; 147,5
|
| c) im Kollationsvermerk vgl. § 151,,2. |
|
| | Critik der reinen Vernunft |
| Wiedergabe: | Critik der reinen Vernunft |
|
| | Vorlage: | PLATONIS OPERA |
| | RECOGNOVIT BREVIQVE ADNOTATIONE |
| | CRITICA INSTRVXIT IOANNES BURNET |
| Wiedergabe: | Platonis opera / recogn. brevique adnotatione
|
| | critica instruxit Ioannes Burnet |
|
| | Vorlage: | INSTITVTVM BALTICVM |
| Wiedergabe: | Institvtvm Balticvm |
|
| 3. | | Abbreviaturen und Ligaturen werden aufgelöst. Dabei werden ergänzte Bestandteile in
eckige Klammern gesetzt. Die tironische Note für die Konjunktion "und" wird in der jeweiligen Sprache in aufgelöster
Form wiedergegeben. Das Et-Zeichen (&) wird unaufgelöst wiedergegeben. |
| Buchstaben über Buchstaben werden im allgemeinen weggelassen.
|
| Zeigt jedoch ein e über einem a, o oder u im Deutschen einen Umlaut an,
so wird dieser als ä, ö bzw. ü wiedergegeben. Bei Formeln werden Buchstaben über Buchstaben gemäß den
Ansetzungsbestimmungen des § 207 wiedergegeben. |
| Nicht darstellbare Zeichen der Vorlage werden als Spatien wiedergegeben
(vgl. die §§ 206 und 207). |
|
| 4. | | Akzente und diakritische Zeichen werden nach Möglichkeit ergänzt. Bei alten Drucken
werden sie vorlagegemäß übernommen. Auf die Ergänzung fehlender Ak-zente und diakritischer Zeichen wird bei alten
Drucken verzichtet. Im allgemeinen werden Spatien der Vorlage gemäß den Ansetzungsbestimmungen behandelt und
Bindestriche ohne Kenntlichmachung ergänzt oder weggelassen. Bei alten Drucken werden jedoch Spatien und Bindestriche
vorlagegemäß und Doppel-bindestriche ("Gleichheitszeichen") als einfache Bindestriche wiedergegeben. Bis-Striche
zwischen mehreren Bestandteilen werden mit Spatium davor und danach wiedergegeben. Fehlt ein Bestandteil, so steht nur
ein Spatium zwischen dem Bis-Strich und dem vorhandenen Bestandteil. |
| Vorlage: L'ECOLE DES FEMMES |
| Wiedergabe: L'école des femmes |
| Vorlage: Thomas De Quincey |
| Wiedergabe: Thomas de Quincey |
| Vorlage: FUSSBALL VEREINE IM WETTSTREIT |
| Wiedergabe: Fußball-Vereine im Wettstreit |
|
| 5. | | Klammern der Vorlage werden im allgemeinen durch runde Klammern wiedergegeben, Klammern
in Formeln jedoch unverändert übernommen. |
|
| | Vorlage | SO IS(S)T EUROPA |
| Wiedergabe: | So is(s)t Europa |
|
| | Vorlage | Weiterbildung <Kurs für Fortgeschrittene> |
| Wiedergabe: | Weiterbildung (Kurs für Fortgeschrittene) |
|
| 6. | | Für die Groß- und Kleinschreibung gelten, unabhängig von der Typographie der Vorlage,
im allgemeinen die Rechtschreiberegeln der betreffenden Sprache. In Zweifelsfällen richtet man sich nach der Vorlage.
|
|
| | Anm.: | Die Sonderbestimmungen der gültigen deutschen Rechtschreibung
für Groß- und Kleinschreibung in Titeln gelten nicht für Sachtitel. |
| Mit großen Anfangsbuchstaben werden im allgemeinen geschrieben: das
erste Wort eines Sachtitels (auch eines zitierten Sachtitels), einer Angabe einer Unterreihe, Abteilung oder
fortlaufenden Beilage; alle Wörter, die nach Punkt, Ausrufe- oder Fragezeichen stehen; außerdem in Eigennamen,
Körperschaftsnamen und geographischen Namen alle Wörter außer Artikeln, Präpositionen und Konjunktionen im Innern der
Namen, sofern diese nicht mit dem folgenden Namensbestandteil ein Ordnungswort gemäß § 314,,3 bilden.
|
|
| | Anm.: | Das erste Wort einer Unterstufe in einem Körperschaftsnamen
wird ebenfalls mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben. |
Im Arabischen und Hebräischen werden jedoch Artikel, im Tibetischen präfigierte Buchstaben stets klein geschrieben.
| Bei alten Drucken wird die Groß- und Kleinschreibung der Vorlage
übernommen. Wörter, die ganz in Großbuchstaben geschrieben sind, werden im allgemeinen nur mit großem Anfangsbuchstaben
wiedergegeben. Wenn es zweckmäßig erscheint (z. B. bei der Erschließung von Sonderbeständen oder wenn sich verschiedene
Ausgaben nur dadurch unterscheiden), können jedoch Wörter, die ganz in Großbuchstaben geschrieben sind, auch in dieser
Form wiedergeben werden. |
|
| | Vorlage | Don Juan oder Die Liebe zur Geometrie |
| Wiedergabe: | Don Juan oder die Liebe zur Geometrie |
|
| | Vorlage | dtv |
| Wiedergabe: | dtv |
|
| | Vorlage | THE PUBLIC LIBRARY |
| Wiedergabe: | The public library |
|
| | Vorlage | Sonderabdruck aus "die neue kunst" |
| Wiedergabe: | Aus: Die neue Kunst |
|
| | Vorlage | Erläuterungen zum "Zerbrochenen Krug" von Kleist |
| Wiedergabe: | Erläuterungen zum "Zerbrochenen Krug" von Kleist
|
|
| | Vorlage | Erläuterungen zu den Lustigen Weibern von Windsor |
| Wiedergabe: | Erläuterungen zu den Lustigen Weibern von Windsor
|
|
| | Vorlage | Wissenschaft und Gegenwart |
| | Juristische Reihe Heft 3 |
| Wiedergabe: | Wissenschaft und Gegenwart. Juristische Reihe
|
| | und |
| | (Wissenschaft und Gegenwart : Juristische Reihe ; |
| | 3) |
|
| | Vorlage | Ein gemeinsames Problem? Nein! |
| Wiedergabe: | Ein gemeinsames Problem? Nein! |
|
| | Vorlage | ... und sagte kein einziges Wort |
| Wiedergabe: | ... und sagte kein einziges Wort |
|
| | Vorlage | Max von der Grün |
| Wiedergabe: | Max von der Grün |
|
| | Vorlage | Jean de la Fontaine |
| Wiedergabe: | Jean de LaFontaine |
|
| | Vorlage | Institut für Romanische Sprachwissenschaft |
| Wiedergabe: | Institut für Romanische Sprachwissenschaft |
|
| | Vorlage | International Atomic Energy Agency |
| | Division of Atomic Energy in Food and Agriculture |
| Wiedergabe: | International Atomic Energy, Division of Atomic
|
| | Energy in Food and Agriculture |
|
| | Vorlage | Centre de linguistique appliquée |
| Wiedergabe: | Centre de Linguistique Appliquée |
|
| | Vorlage | ÖSTERREICHISCHE AKADEMIE DER |
| | WISSENSCHAFTEN |
| | ARABISCHE KOMMISSION DER |
| | PHILOSOPHISCH-HISTORISCHEN KLASSE |
| Wiedergabe: | Österreichische Akademie der Wissenschaften, |
| | Arabische Kommission der Philosophisch- |
| | Historischen Klasse |
|
| | Vorlage: | A MAGYAR TUDOMANYOS AKADEMIA |
| Wiedergabe: | A Magyar Tudományos Akadémia |
|
| | Vorlage | The United States |
| Wiedergabe: | The United States |
|
| | Vorlage | PAESI BASSI |
| Wiedergabe: | Paesi Bassi |
|
| | Vorlage | INSTITUT INTERNATIONAL DU FER ET DE L'ACIER |
| Wiedergabe: | Institut International du Fer et de l'Acier |
|
| | Vorlage | verlag der modernen kunst |
| Wiedergabe: | Verl. der Modernen Kunst |
|
| | Vorlage | Verlag "Die Wirtschaft" |
| Wiedergabe: | Verl. die Wirtschaft |
|
| | Vorlage | Führer durch die Sächsische Schweiz |
| Wiedergabe: | Führer durch die Sächsische Schweiz |
|
| | Vorlage | Der Ärmelkanal und Le Havre |
| Wiedergabe: | Der Ärmelkanal und Le Havre |
|
§ 118. Schreibung der Angaben
| Für die Schreibung der für die Einordnung notwendigen Angaben (vgl. § 114,,b) und der in
der bibliographischen Beschreibung in Ansetzungsform aufzuführenden Angaben gelten die Regeln über die Ansetzung von
Personen- und Körperschaftsnamen sowie Sachtiteln und Sammlungsvermerken, außerdem die Bestimmungen von §
117,,6, Abs. 1 und 2 (Groß- und Kleinschreibung) und § 177,,3 (Ordnungshilfen). |
Kommentar
4. Erg.Lfg
§ 118alt. Schreibung der Angaben
| Für die Schreibung der für die Einordnung notwendigen Angaben (vgl. §
114,,b) und der in der bibliographischen Beschreibung in Ansetzungsform aufzuführenden Angaben gelten die Regeln
über die Ansetzung von Personen- und Körperschaftsnamen sowie Sachtiteln und Sammlungsvermerken, außerdem die
Bestimmungen von § 117,,6 (Groß- und Kleinschreibung) und § 177,,3
(Ordnungshilfen). |
2.6 Die bibliographische Beschreibung, §119-174
2.6.1 Allgemeine Bestimmungen, §119-125
2.6.1.1 Zeilengestaltung, §119
§ 119.
Zeilengestaltung
| 1. | | Der Text der bibliographischen Beschreibung wird unabhängig von der
Zeilengestaltung der Vorlage im allgemeinen fortlaufend geschrieben. |
|
| | Anm.: | Zur möglichen Kennzeichnung der Zeilenbrechung des Titels der
Vorlage bei alten Drucken vgl. § 122,,m. |
|
| 2. | | Auf neuer Zeile beginnen jedoch |
| b) die Gruppe "ISBN bzw. ISSN und Key title, Reportnummer, Normnummer
und dgl." |
| c) die Aufführung der Bände. |
|
| 3. | | Auf neuer Zeile können beginnen |
| a) der Erscheinungsvermerk, |
| b) die Gesamttitelangabe, |
| c) jede Fußnote bzw. jeweils mehrere zusammengehörende Fußnoten,
|
| d) jede einzelne Bandaufführung. |
|
2.6.1.2 Zeichensetzung (Satzzeichen und Deskriptionszeichen), §120-122
§ 120. Zeichensetzung
| 1. | | Innerhalb von
Sachtiteln, Zusätzen zu Sachtiteln, Ausgabebezeichnungen sowie Namen in der Verfasserangabe und im Erscheinungsvermerk
werden die Satzzeichen der Vorlage im allgemeinen beibehalten. Sie können jedoch weggelassen bzw. verändert werden, und
Satzzeichen können eingefügt werden, wenn es für das Verständnis oder die Übersichtlichkeit erforderlich ist.
|
| Bei alten Drucken werden Satzzeichen im allgemeinen vorlagegemäß
wiedergegeben. Auf Ergänzungen wird verzichtet. In der Vorlage durch Virgeln getrennte Wörter werden jedoch durch
Spatien getrennt. Wenn es zweckmäßig erscheint, können Virgeln durch Schrägstrich mit nachfolgendem Spatium (/ ) oder
durch Komma wiedergegeben werden. |
|
| 2. | | Abschlußpunkte am Ende von Sachtiteln und Zusätzen zum Sachtitel werden weggelassen,
wenn sie nicht zugleich Deskriptionszeichen sind. Frage- und Ausrufezeichen werden übernommen. |
| Sowohl nach einem Abkürzungspunkt als auch nach Weglassungspunkten als
letztem Zeichen entfällt der Punkt als Teil des Deskriptionszeichens. |
|
§ 121. Zeichen zwischen den Gruppen d. Beschr.
| 1. | | Vor den Bestandteilen der bibliographischen Beschreibung werden im allgemeinen
vorgeschriebene Zeichen (Deskriptionszeichen) gesetzt, jedoch nicht vor dem ersten Bestandteil der 1. sowie der 6. - 8.
Gruppe. Vor und nach jedem dieser Zeichen wird ein Spatium gesetzt, ausgenommen sind Punkt und Komma; sie erhalten nur
ein Spatium danach. Runde Klammern gelten als ein Deskriptionszeichen: vor der aufgehenden und nach der schließenden
Klammer wird daher je ein Spatium gesetzt. |
|
| | Anm.1: | Folgende Doppelpunkte gelten nicht als Deskriptionszeichen:
|
a) Doppelpunkte der Vorlage, z. B. in Formeln oder als Satzzeichen; sie werden vorlagegemäß wiedergegeben;
| b) Doppelpunkte nach Personen- und Körperschaftsnamen bei Titeln in
Ansetzungsform in den Fußnoten; sie erhalten nur ein Spatium danach; |
| c) Doppelpunkte nach den einleitenden Wendungen in den Fußnoten; sie
erhalten nur ein Spatium danach. |
|
| | Anm.2: | Die Interpunktionszeichen in den für die Einordnung
notwendigen Angaben (vgl. §§ 175 - 180) werden mit den üblichen Spatien gesetzt. (Z. B. Doppelpunkt
im Kopf und in den Nebeneintragungs- und Verweisungsvermerken und Semikolon in |
Nebeneintragungs- und Verweisungsvermerken ohne Spatium davor.)
|
| 2. | | Die in § 114,,a genannten Gruppen der bibliographischen Beschreibung
werden durch folgende Deskriptionszeichen getrennt: |
| a) Vor der Ausgabebezeichnung steht Punkt, Spatium, Gedankenstrich,
Spatium (. - ); vor der Ausgabezeichnung zur gesamten Vorlage steht bei Sammlungen und begrenzten Sammelwerken nach den
Angaben für das beigefügte Werk Punkt, Spatium (. ). |
| b) Vor dem Erscheinungsvermerk steht Punkt, Spatium, Gedankenstrich,
Spatium (. - ). |
|
| | Anm.1: | Beginnt der Erscheinungsvermerk gemäß §
119,,3,a auf neuer Zeile, so wird auf das Deskriptionszeichen verzichtet. |
|
| | Anm.2: | Zur Angabe von Erscheinungsjahren unmittelbar nach einer
Bandzählung und/oder einem Berichtsjahr vgl. § 168,,7. |
| c) Vor dem Kollationsvermerk steht Punkt, Spatium, Gedankenstrich,
Spatium (. - ). |
| d) Vor der Gesamttitelangabe steht Punkt, Spatium, Gedankenstrich,
Spatium (. - ). Jede Gesamttitelangabe wird in runde Klammern ohne abschließenden Punkt gesetzt. |
|
| | Anm.: | Fehlt eine Gesamttitelangabe oder beginnt die
Gesamttitelangabe gemäß § 119,,3,b auf neuer Zeile, so wird auf Punkt, Spatium, Gedankenstrich,
Spatium verzichtet. |
| e) Vor der Gruppe "ISBN bzw. ISSN und Key title, Reportnummer,
Normnummer und dgl." steht kein Deskriptionszeichen. Die Gruppe endet ohne abschließenden Punkt. |
| f) Vor der ersten Bandaufführung steht kein
Deskriptionszeichen. |
|
§ 122. Zeichen innerhalb der Gruppen der Beschr.
| Innerhalb der Gruppen sind folgende Deskriptionszeichen zu setzen: |
| a) Vor jedem Parallelsachtitel steht Spatium, Gleichheitszeichen,
Spatium ( = ). |
| b) Vor dem ersten Zusatz zu einem Sachtitel steht Spatium, Doppelpunkt,
Spatium ( : ); vor jedem weiteren Zusatz zu demselben Sachtitel steht Spatium, Semikolon, Spatium ( ; ); vor dem ersten
Zusatz zur gesamten Vorlage steht bei Sammlungen und begrenzten Sammelwerken nach den Angaben für das beigefügte Werk
Punkt, Spatium (. ). |
| c) Vor der Angabe jeder Unterreihe oder fortlaufenden Beilage nach der
Sachtitel- und Verfasserangabe eines fortlaufenden Sammelwerkes steht Punkt, Spatium (. ). |
| Sind die Unterreihen oder fortlaufenden Beilagen hierarchisch
gegliedert, so steht vor jeder Gliederungseinheit Punkt, Spatium (. ). |
| Zwischen der Ziffern- oder Buchstabenzählung und der sachlichen
Benennung einer Unterreihe steht Komma, Spatium (, ). |
| Vor parallelen Angaben zu Unterreihen oder fortlaufenden Beilagen steht
Spatium, Gleichheitszeichen, Spatium ( = ). |
| Anm.: Zur Zeichensetzung in der Gesamttitelangabe vgl. § 154.. |
| d) Vor dem ersten Wort der Verfasserangabe steht Spatium, Schrägstrich,
Spatium ( / ). |
| Eine Ausgabebezeichnung zum Titel des besonders hervorgehobenen bzw.
zuerst genannten Werkes wird im Anschluß an die Verfasserangabe dieses Werkes nach Komma, Spatium (, )
angegeben. |
| e) Vor dem Titel des beigefügten Werkes steht Punkt,
Spatium. |
| Vor dem ersten Wort der Verfasserangabe zur gesamten Vorlage steht
(nach den Angaben für das beigefügte Werk) Punkt, Spatium (. ), und zwar auch dann, wenn vorher ein Zusatz zur gesamten
Vorlage anzugeben ist. |
| f) Vor den in Verbindung mit der Ausgabebezeichnung genannten Personen
oder Körperschaften steht Spatium, Schrägstrich, Spatium ( / ). |
| g) Vor dem Verleger bzw. Drucker steht Spatium, Doppelpunkt, Spatium (
: ), vor dem Erscheinungsjahr steht Komma, Spatium (, ). Die Angabe von Druckort und Drucker wird in runde Klammern
eingeschlossen. |
| Anm.: Bei Anwendung der allgemeinen Anmerkung zum
Erscheinungsvermerk steht zwischen mehreren Verlags- bzw. Druckorten, gegebenenfalls einschließlich zugehöriger Verleger
bzw. Drucker, Spatium, Semikolon, Spatium ( ; ). |
| h) Vor der Illustrationsangabe steht Spatium, Doppelpunkt, Spatium ( :
). |
| ha) Vor der Formatangabe steht Spatium, Semikolon, Spatium ( ;
). |
| i) Vor der Angabe von Begleitmaterial steht Spatium, Pluszeichen,
Spatium ( + ). |
| j) Vor jeder weiteren Fußnote steht Punkt, Spatium, Gedankenstrich,
Spatium (. - ). |
| Anm.: Beginnen jede Fußnote bzw. jeweils mehrere
zusammengehörende Fußnoten gemäß § 119,,3,c auf neuer Zeile, so wird auf Punkt, Spatium,
Gedankenstrich verzichtet. |
| k) Vor der Angabe des Key title steht Spatium, Gleichheitszeichen,
Spatium ( = ). |
| l) Vor jeder Bandaufführung, die auf gleicher Zeile an die
vorhergehende angeschlossen wird, steht Spatium, Gedankenstrich, Spatium ( - ). |
| Anm.: Beginnt die folgende Bandaufführung gemäß §
119,,3,d auf neuer Zeile, so wird auf Spatium, Gedankenstrich verzichtet. |
| m) Bei alten Drucken kann die Zeilenbrechung der Vorlage in der
Sachtitel- und Verfasserangabe sowie in der Ausgabebezeichnung durch zwei Senkrechtstriche mit nachfolgendem Spatium (||
) gekennzeichnet werden. Liegt die Zeilenberechung innerhalb eines Wortes, so werden zwei Senkrechtstriche ohne
nachfolgendes Spatium (||) zur Kennzeichnung verwendet. |
| Sind Senkrechtstriche nicht verwendbar oder darstellbar, so werden sie
durch Schrägstriche ersetzt. |
| Anm: Die Zeilenbrechung der Vorlage kann bei alten Drucken auch für den
Erscheinungsvermerk angegeben werden, wenn dieser gemäß den §§ 143,,5 und 162,4,a zusätzlich als
Fußnote angegeben wird. |
|
|
| Anm.1: | Zur Angabe weiterer Deskriptionszeichen innerhalb der
einzelnen Gruppen der bibliographischen Beschreibung vgl. die Regeln für diese Gruppen. |
|
|
| Anm.2: | Wird zu Beginn einer Gruppe nicht deren erster Bestandteil
angegeben, so entfällt das vorgeschriebene einleitende Deskriptionszeichen vor dem an erster Stelle aufzuführenden
Bestandteil; es wird nur das Einleitungszeichen der Gruppe gesetzt (vgl. auch § 168,,7). |
2.6.1.3 Weglassungen, §123
§ 123. Weglassungen
| 1. | | Weglassungen gegenüber der Vorlage werden in Sachtiteln durch drei Punkte (...)
gekennzeichnet. In anderen Teilen der bibliographischen Beschreibung werden Weglassungen gekennzeichnet, wenn es für das
Verständnis erforderlich ist. |
| Die drei Punkte für eine Weglassung werden auch nach einem
Abkürzungspunkt gesetzt. |
|
| | Anm.1: | Zur Weglassung von Teilen sehr langer Sachtitel vgl. § 128,,1 |
.
| Anm.2: Zur Weglassung von auf der Haupttitelseite genannten
Titeln beigefügter Werke vgl. § 126,,4; von Titeln enthaltener Werke vgl. §
162,,8,a; von Paralleltiteln vgl. § 126,,2. |
|
| | Anm.4: | Zu Weglassungen in der Verfasserangabe vgl. §
136,,2 und 3; § 138,,1 und 3; § 139.. |
|
| | Anm.5: | Zur Weglassung von eingedruckten Beigabenvermerken vgl. § 152,,3. |
| Anm.6: Zu Weglassungen im Erscheinungsvermerk vgl. §§ 143 - 149. |
|
| 2. | | Motti, Segensformeln und andere Angaben (z. B. Widmungen), die für die Erschließung der
Vorlage nicht notwendig sind, werden ohne Kennzeichnung weggelassen. |
|
| 3. | | Weglassungszeichen der Vorlage in Form von Punkten, Gedankenstrichen, Sternchen u. a.
werden übernommen, wenn es für das Verständnis erforderlich ist. Sie werden immer durch drei Punkte (...)
wiedergegeben. |
|
2.6.1.4 Ziffern und Zahlen, §124
§ 124. Ziffern und
Zahlen
| 1. | | Ziffern jeder Art, Zahlzeichen (z. B. Sternchen) und bestimmte
Zahlwörter werden im allgemeinen durch arabische Ziffern wiedergegeben. |
| Zahlwörter und römische Ziffern werden jedoch in Sachtiteln, sachlichen
Benennungen, Zusätzen zu Sachtiteln und sachlichen Benennungen sowie in Namen und Formeln in der Form der Vorlage
übernommen. Bei alten Drucken gilt diese Bestimmung zusätzlich für die gesamte Verfasserangabe und die
Ausgabebezeichnung. |
|
| | Anm.1: | Zur Behandlung von römischen Ziffern in der Umfangsangabe
vgl. § 151,,1 und 5, in der Gesamttitelangabe bei Unterreihen, fortlaufenden Beilagen bzw.
Abteilungen vgl. § 155,,4, bei der Ansetzung von Unterreihen bzw. fortlaufenden Beilagen vgl. §§ 503,,5,a und 503,6. |
|
| | Anm.2: | Zur Behandlung von Ziffern in Ordnungshilfen vgl. §§ 337,,1 und 2; 341,1 (Personennamen), § 423 (Körperschaftsnamen), §
656,,2 (Einheitssachtitel bei Verfassungen von Gebietskörperschaften) und § 658,,2
(Formalsachtitel bei völkerrechtlichen Verträgen). |
|
| 2. | | Ordnungszahlen werden im allgemeinen nach der Vorlage wiedergegeben. Hochgestellte
kleine Buchstaben bei Ordnungszahlen werden im Sachtitel auf gleicher Zeile wiedergegeben, an anderen Stellen durch
Punkt ersetzt. |
|
2.6.1.5 Abkürzungen, §125
§ 125. Abkürzungen
| 1. | | In der bibliographischen Beschreibung werden im allgemeinen abgekürzt |
| a) die in Anlage 4 genannten, in der bibliographischen Beschreibung
häufig vorkommenden Wörter, sofern die Abkürzungen nicht zu Mißverständnissen führen können, |
| b) die Sprachbezeichnungen gemäß Anlage 1, |
| c) die Bundesstaaten der USA gemäß Anlage 8. |
|
| 2. | | Die Abkürzungen erhalten im allgemeinen einen Abkürzungspunkt. Nach Abkürzungen der
Maße, Gewichte, Münz- und Währungsbezeichnungen entfällt jedoch der Abkürzungspunkt. Folgen von Initialen und ähnliche
Buchstabenfolgen werden gemäß den Ansetzungsbestimmungen von § 202,,3 geschrieben. |
|
| 3. | | In der bibliographischen Beschreibung werden jedoch nicht abgekürzt |
| a) Wörter in Sachtiteln und sachlichen Benennungen, |
| b) Wörter in Zusätzen zu Sachtiteln und sachlichen
Benennungen, |
| c) Personennamen, ausgenommen Adelstitel, |
| d) zu Sachtiteln zu ergänzende und in der Verfasserangabe aufzuführende
Körperschaftsnamen, |
| e) alle Wörter in Verfasserangaben und Ausgabebezeichnungen bei alten
Drucken. |
|
| 4. | | Abgekürzte Wörter der Vorlage werden im allgemeinen in der vorliegenden Form
übernommen. Für die Wiedergabe mehrerer aufeinander folgender Abkürzungen gelten die Ansetzungsbestimmungen von § 202,,1 und 2. |
|
2.6.2 Die einzelnen Teile der bibliographischen Beschreibung, §126-152;152a;153-163;163a;164-165;165a;166-
174
2.6.2.1 Sachtitel- und Verfasserangabe, §126-140
2.6.2.1.1 Bestimmungen zur Sachtitel und
Verfasserangabe insgesamt, §126
§ 126. Allg. Bestimm. zu.
Sachtitel- u. Verf-ang
| 1. | | Im allgemeinen werden Hauptsachtitel, Zusätze zum Hauptsachtitel und
Verfasserangabe in dieser Reihenfolge angegeben. |
|
| 2. | | Auf der Haupttitelseite genannte Paralleltitel werden nach dem Hauptsachtitel angegeben
bzw. nach den Zusätzen zum Hauptsachtitel, mehrere Paralleltitel in der Reihenfolge der Vorlage. |
| a) der besonders hervorgehobene bzw. zuerst genannte
Paralleltitel; |
| b) unter den weiteren gegebenenfalls einer in deutscher
Sprache; |
| c) gegebenenfalls weitere Paralleltitel, unter denen gemäß den § 705 und/oder § 707 eine Nebeneintragung gemacht wird. |
| Weggelassene Paralleltitel werden nicht gekennzeichnet. |
| Hauptsachtitel und alle verkürzten Parallelsachtitel der Vorlage (vgl.
§ 28,55) werden zusammen wie ein Sachtitel angegeben. |
| Die Angabe von Paralleltiteln wird auf Parallelsachtitel und zu
ergänzende Urheber beschränkt. |
|
| | Anm.1: | Zur Angabe nicht auf der Haupttitelseite genannter
Paralleltitel vgl. § 162,,1. |
|
| | Anm.2: | Zur Angabe von Urhebern, die zu Parallelsachtiteln zu
ergänzen sind, vgl. Ziffer 6. |
|
| | Anm.3: | Zu Nebeneintragungen unter Parallelsachtiteln vgl. § 705 und § 707.. |
| D a s S c h w e i z e r B u c h |
| Bibliographisches Bulletin der Schweiz. Landesbibliothek in
Bern |
| L e L i v r e s u i s s e |
| Bulletin bibliographique de la Bibliothèque nationale suisse à
Berne |
| I l L i b r o s v i z z e r o |
| Bollettino bibliografico della Biblioteca nazionale svizzera a
Berna |
| Das SchweizerBuch : bibliographisches Bulletin der Schweiz.
Landesbibliothek in Bern = Le livre suisse |
| Medical Dictionary - Dictionnaire médical |
| Dizionario medico - Medizinisches Wörterbuch |
| Medical dictionary = Dictionnaire médical = Medizinisches Wörterbuch /
Anthony Riley Wilson |
|
| 3. | | Angaben von Unterreihen bzw. fortlaufenden Beilagen, die nach §
111,,1 oder 2 bzw. § 112,,1 mit dem fortlaufenden Sammelwerk jeweils eine eigene Einheitsaufnahme
erhalten, werden nach dem Hauptsachtitel, gegebenenfalls auch nach Paralleltiteln und/oder der Verfasserangabe
aufgeführt (vgl. auch § 135)). |
|
| | Anm.: | Zur Angabe von Unterreihen und fortlaufenden Beilagen, die
keine eigene Einheitsaufnahme mit dem fortlaufenden Sammelwerk erhalten, sowie von Abteilungen mehrbändiger begrenzter
Werke vgl. § 167,,2 und 3. |
|
| 4. | | Von den auf der Haupttitelseite genannten Titeln beigefügter Werke wird einer nach den
Angaben des für die Haupteintragung maßgeblichen Werkes angegeben. Für jedes Werk gelten gesondert die Bestimmungen des
Abschnittes 2.6.2.1. Bei Sammelwerken werden insgesamt zwei Titel, bei Sammlungen insgesamt zwei Sachtitel
angegeben. |
| Weggelassene, auf der Haupttitelseite genannte Titel bzw. Sachtitel
beigefügter Werke werden durch "[u.a.]" angedeutet. |
|
| | Anm.1: | Zur Angabe von Titeln beigefügter Werke, die nicht auf der
Haupttitelseite genannt sind, sowie von Titeln enthaltener Werke vgl. § 162,,8,a. |
|
| | Anm.2: | Zum Verzicht auf die Angabe beigefügter und enthaltener Werke
in Bandaufführungen vgl. § 166,,4. |
|
| 5. | | Zur gesamten Vorlage gehörende Zusätze und Verfasserangaben werden nach der Aufführung
des beigefügten Werkes, gegebenenfalls mit einem erläuternden Zusatz, angegeben. |
|
| 6. | | Zum Hauptsachtitel, zu einem Parallelsachtitel oder zum Sachtitel eines beigefügten
Werkes zu ergänzende Urheber werden ohne einleitende Wendung, jedoch in der Form der Vorlage, unmittelbar an den
betreffenden Sachtitel, getrennt durch Spatium, Schrägstrich, Spatium ( / ) angeschlossen. |
| Ist ein Teil des Körperschaftsnamens im betreffenden Sachtitel
enthalten und ein anderer Teil oder der Name einer übergeordneten Körperschaft noch zu ergänzen, so wird dieser Teil
bzw. dieser Name nur angegeben, wenn er zur ausreichenden Benennung erforderlich ist. |
|
2.6.2.1.2 Sachtitelangabe, §127-133
§ 127. Wiedergabe
der Sachtitel
| Hauptsachtitel, Sachtitel des beigefügten Werkes und
jeweils zugehörende Parallelsachtitel werden im allgemeinen in der Form der Vorlage unter Berücksichtigung der
Bestimmungen der §§ 115 - 126 wiedergegeben. |
§ 128. Sachtitelangabe
| 1. | | Teile von sehr langen Sachtiteln, die nach § 502,,2 für die Ansetzung unberücksichtigt
bleiben, werden im allgemeinen weggelassen. Stehen sie am Ende und enthalten sie eine wesentliche Sachaussage, so werden
sie jedoch abgetrennt und als Zusatz zum Sachtitel behandelt. |
| Alternativsachtitel(vgl. § 20,44) werden als Teil
des Sachtitels angegeben. |
|
| | | Wunderbare Reise zu Wasser und zu Lande und lustige |
| | Abenteuer des Freiherrn von Münchhausen, wie er dieselben |
| | bei der Flasche im Zirkel seiner Freunde zu erzählen pflegte |
|
| | Wiedergabe: | |
| | Wunderbare Reise zu Wasser und zu Lande und lustige |
| | Abenteuer des Freiherrn von Münchhausen ... |
|
| | Aber: | |
| Vorlage: | |
| | Das sogenannte Spätempyem nach Pneumonektomie beim |
| | Bronchialkarzinom unter besonderer Berücksichtigung des |
| | Krankengutes der Chirurgischen Universitätsklinik von 1956 - |
| | 1957 |
|
| | Wiedergabe: | |
| | Das sogenannte Spätempyem nach Pneumonektomie beim |
| | Bronchialkarzinom : unter besonderer Berücksichtigung des |
| | Krankengutes der Chirurgischen Universitätsklinik von 1956 - |
| | 1957 |
|
| | Vorlage: | |
| | Don Juan oder Die Liebe zur Geometrie |
|
| | Wiedergabe: | |
| | Don Juan oder die Liebe zur Geometrie |
|
| | Vorlage: | |
| | Reise in die Barbarey oder Briefe aus Alt-Numidien |
| | geschrieben in den Jahren 1785 und 1786 über die Religion, |
| | Sitten und Gebräuche der Mauren und Bedouin-Araber |
|
| | Wiedergabe: | |
| | Reise in die Barbarey oder Briefe aus Alt-Numidien : |
| | geschrieben in den Jahren 1785 und 1786 über die Religion, |
| | Sitten und Gebräuche der Mauren und Bedouin-Araber |
|
| 2. | | Enthält der Sachtitel grammatisch mit diesem verbundene Namen von Personen oder
Körperschaften, die Verfasser bzw. Urheber oder sonstige beteiligte Personen bzw. Körperschaften sind, so werden sie als
Bestandteil des Sachtitels angegeben. |
|
| | Anm.1: | Sind die Namen von Personen oder Körperschaften durch "von"
bzw. eine partizipale Wendung wie z. B. "herausgegeben von" oder eine fremdsprachige Entsprechung angeschlossen, so
gelten sie nicht als grammatisch verbunden. |
|
| | Anm.2: | Zur Behandlung zu ergänzender Urheber vgl. §
126,,6; zur Behandlung von im Sachtitel genannten Personen und Körperschaften in der Verfasserangabe vgl. § 136,,2. |
|
| | Anm.3: | Zur Ansetzung des Sachtitels in solchen Fällen vgl. auch § 502,,3 und 4. |
|
| | Vorlage | Goethes Faust |
| Wiedergabe: | Goethes Faust |
|
| | Vorlage | Schillers Dramen |
| Wiedergabe: | Schillers Dramen |
|
| | Vorlage | Heine Lesebuch |
| Wiedergabe: | Heine-Lesebuch |
|
| | Vorlage | Die Briefe Goethes |
| Wiedergabe: | Die Briefe Goethes |
|
| | Vorlage | The Complete Works of Charles Dickens |
| Wiedergabe: | The complete works of Charles Dickens |
|
| | Vorlage | Mémoires de Louis XIV |
| Wiedergabe: | Mémoires de Louis XIV |
|
| | Vorlage | SHAKESPEARE |
| | Das Schönste aus seinem Werk |
| Wiedergabe: | Shakespeare : das Schönste aus seinem Werk |
|
| | Vorlage | Lachen mit Paul Simmel |
| Wiedergabe: | Lachen mit Paul Simmel |
|
| | Vorlage | Die Briefe Goethes an Schiller |
| Wiedergabe: | Die Briefe Goethes an Schiller |
|
| | Vorlage | Aus Shakespeares bunter Theaterwelt |
| Wiedergabe: | Aus Shakespeares bunter Theaterwelt |
|
| | Vorlage | VDI-Zeitschrift |
| Wiedergabe: | VDI-Zeitschrift |
|
| | Vorlage | JAHRBUCH DER DEUTSCHEN BÜCHEREI |
| Wiedergabe: | Jahrbuch der Deutschen Bücherei |
|
| | Vorlage | Knaurs Buch der modernen Physik |
| Wiedergabe: | Knaurs Buch der modernen Physik |
|
| | Vorlage | Harry Valériens Sport-Report |
| | Rückseite der Haupttitelseite: Herausgeber Harry |
| | Valérien |
| Wiedergabe: | Harry Valériens Sport-Report |
|
| | Vorlage: | Heinrich Böll Werke |
| Wiedergabe: | Werke / Heinrich Böll |
|
| | Vorlage | Die Lederstrumpf Erzählungen |
| | von James Fenimore Cooper |
| Wiedergabe: | Die Lederstrumpf-Erzählungen / von James
Fenimore |
| | Cooper |
|
| | Vorlage | Schriftenreihe, |
| | herausgegeben vom Institut zur Förderung der |
| | Israelitischen Literatur |
| Wiedergabe: | Schriftenreihe / Institut zur Förderung der |
| | Israelitischen Literatur |
|
| 3. | | Sind die Sachtitel zweier oder mehrerer Werke verbunden genannt, so wird das Ganze als
ein Sachtitel angegeben. |
| König Lear, Macbeth und Hamlet |
| Nibelungenlied und Gudrunepos |
|
| 4. | | Sind als sachliche Benennung eines Werkes lediglich literarische Gattungsbegriffe
genannt, so wird das Ganze, unabhängig von der Zeichensetzung der Vorlage, als ein Sachtitel angegeben. |
|
| | Anm.: | Die Gattungsbegriffe werden stets durch Komma
getrennt. |
|
| 5. | | Sind als sachliche Benennung eines Werkes mehrere grammatisch gleiche Wörter durch
abschließende Satzzeichen getrennt in der Vorlage genannt oder sind zur Verdeutlichung der Sachaussage innerhalb der
sachlichen Benennung solche Satzzeichen angegeben, so wird, unabhängig von den Satzzeichen, das Ganze als ein Sachtitel
angegeben. |
| Rechnen! Schreiben! Lesen! |
| Ein gemeinsames Problem? Nein! |
|
| 6. | | Mehrere grammatisch verbundene Angaben zur sachlichen Benennung eines Werkes werden im
allgemeinen als ein Sachtitel angegeben, und zwar auch dann, wenn sie auf mehreren Zeilen nicht fortlaufend geschrieben
und/oder typographisch voneinander abgehoben sind. Als grammatisch verbunden gelten auch Angaben in Form appositioneller
Gefüge und verkürzte Sätze. |
|
| | Vorlage: | Festschrift |
| | [Graphik] |
| | 25 Jahre |
| | Realschule Völklingen |
| | 16. - 19. Juli 1982 |
| Wiedergabe: | Festschrift 25 Jahre Realschule Völklingen : 16. - 19.
|
| | Juli 1982 |
|
| | DAS FRÄULEIN VON SCUDERI und andere |
| | Erzählungen |
| Wiedergabe: | Das Fräulein von Scuderi und andere
Erzählungen |
|
| | DER BAYERISCHE BAUERNSTAND |
| | vom 9. bis zum 13. Jahrhundert |
| Wiedergabe: | Der bayerische Bauernstand vom 9. bis zum 13.
|
| | Jahrhundert |
|
| | Vorlage: | GRUNDRISS |
| | Landeskulturrecht |
| Wiedergabe: | Grundriß Landeskulturrecht |
|
| | HOMBURG |
| | 650 JAHRE STADT |
| | 1330 - 1980 |
| Wiedergabe: | Homburg 650 Jahre Stadt : 1330 - 1980 |
| Als ein Sachtitel werden auch andere Angaben behandelt, die auf einer
Zeile bzw. auf mehreren Zeilen fortlaufend geschrieben und typographisch nicht voneinander abgehoben sind. |
|
| | DIN Taschenbuch |
| Wiedergabe: | DIN-Taschenbuch |
|
| | University of California: Publications in History |
| Wiedergabe: | University of California publications in
history |
|
| | Vorlage: | United States Catholic Historical Society |
| | MONOGRAPH SERIES |
| Wiedergabe: | Monograph series / United States Catholic
Historical |
| | Society |
| Jahres- und Datumsangaben (z. B. 1882 - 1982; vom 29.5. - 1.6.1981) am
Anfang oder Schluß sowie Angaben in bildlichen oder graphischen Darstellungen gelten jedoch nicht als Sachtitel bzw. als
dessen Bestandteile, es sei denn, sie sind ein wesentlicher Teil der Sachaussage. Desgleichen werden Zusätze, die durch
"mit", "nebst", "anläßlich", "aus Anlaß" oder entsprechende fremdsprachige Wendungen eingeleitet werden, nach
Möglichkeit nicht als Teil des Sachtitels angegeben. |
|
| | 1608 - 1983 |
| | Festschrift zur 375-Jahrfeier des Ortes Naßweiler |
| Wiedergabe: | Festschrift zur 375-Jahrfeier des Ortes Naßweiler :
|
| | 1608 - 1983 |
|
| | Jugendarbeitsschutzgesetz |
| | vom 9.8.1960 |
| Wiedergabe: | Jugendarbeitsschutzgesetz : vom 9.8.1960 |
|
| | [Angaben in einem vergrößerten Briefmarkenstempel:] |
| | SPIESEN-ELVERSBERG 1 |
| | 25 | [Gra- | -5. -
6.1982 |
| | Jahre | phik] | Verein
der |
| | Briefmarkensammler |
| | Jubiläums- 6683 Briefmarkenschau |
| | [Angaben außerhalb des Stempels:] |
| | Festschrift und Programm |
| | zur |
| | Jubiläums-Briefmarken-Ausstellung |
| | 5. und 6. Juni 1982 Glückaufhalle |
| Wiedergabe: | Festschrift und Programm zur Jubiläums-Briefmarken-
|
| | Ausstellung : 5. und 6. Juni 1982 ; Spiesen- |
| | Elversberg 1; 25 Jahre Verein der |
| | Briefmarkensammler |
|
| | B e r n h a r d C u l l m a n n |
| | G e d e n k a u s s t e l l u n g |
| | aus Anlaß seines achtzigsten Geburtstages |
| | vom 3. bis 9. April 1983 |
| Wiedergabe: | Bernhard-Cullmann-Gedenkausstellung : aus Anlaß
|
| | seines achtzigsten Geburtstages vom 3. bis 9. April |
| | 1983 |
|
| | Vorlage: | 1914 |
| | LES PSYCHOSES |
| | DE |
| | GUERRE ? |
| Wiedergabe: | 1914, les psychoses de guerre? |
|
| | N i e n b u r g 1945 |
| | Als der Krieg zu Ende ging |
| Wiedergabe: | Nienburg 1945 : als der Krieg zu Ende ging |
|
| | Eric Boogerman |
| | FRANKRIJK 1981-1986 |
| Wiedergabe: | Frankrijk 1981 - 1986 |
| Angaben, zwischen denen ein Doppelpunkt oder Gedankenstrich steht,
gelten im allgemeinen als Sachtitel und Zusatz zum Sachtitel. Solche Angaben gelten jedoch als ein Sachtitel, wenn die
erste Angabe allein keine ausreichende sachliche Benennung ergibt. |
| Im Zweifelsfall gelten sie als ein Sachtitel. |
|
| | THE QUICKENING SEED: |
| | DEATH IN THE SERMONS OF JOHN DONNE |
| Wiedergabe: | The quickening seed : death in the sermons of John
|
| | Donne |
|
| | Staatliche Öffentlichkeitsarbeit - |
| | Erfahrungen und Erfordernisse |
| Wiedergabe: | Staatliche Öffentlichkeitsarbeit : Erfahrungen und
|
| | Erfordernisse |
|
| | Vorlage: | Beruf: |
| | Allgemeinarzt |
| Wiedergabe: | Beruf: Allgemeinarzt |
|
| | Test, Diagnose, Therapie: |
| | Englisch als Fremdsprache |
| Wiedergabe: | Test, Diagnose, Therapie: Englisch als
Fremdsprache |
|
| | | MARTIN - BERNARD |
| | 1808 - 1883 |
| Wiedergabe: | Un républicain méconnu: Martin-Bernard : 1808 - 1883 |
| Wörter und Sätze am Anfang des Sachtitels, die die eigentliche
Sachaussage nur ankündigen oder einleiten, werden als Bestandteil des Sachtitels angegeben. |
|
| | Anm.: | Zur Ansetzung dieser Wörter und Sätze vgl. §
501,,2; zu Nebeneintragungen ohne diese Bestandteile vgl. § 714,,3. |
|
| 7. | | Bandangabe im Sachtitel. Eine im Sachtitel enthaltene Bandangabe (bestehend aus
Bandbezeichnung und/oder Bandzählung), die nach § 502,,1 für die Ansetzung unberücksichtigt bleibt,
wird im allgemeinen weggelassen. |
| Eine Bandbezeichnung wird jedoch beibehalten zur Vermeidung von
sprachlichen Härten oder sachlichen Unklarheiten. |
| Anm.: Zur Bandangabe in Bandaufführungen vgl. die ńń 166,2 und
168. |
|
| | Vorlage: | Bericht Nr. 5 der Kommission |
| | zur Untersuchung der Jugendkriminalität |
| Wiedergabe: | Bericht ... der Kommission zur Untersuchung der
|
| | Jugendkriminalität |
| Vorlage: | Bericht über das 59. Geschäftsjahr |
| Wiedergabe: | Bericht über das ... Geschäftsjahr |
| Vorlage: | 5. Jahrgang der Medizinischen Wochenschrift |
| Wiedergabe: | ... Jahrgang der Medizinischen Wochenschrift |
| Vorlage: | Scriptorum rerum Bohemicarum tomus primus |
| Wiedergabe: | Scriptorum rerum Bohemicarum tomus ... |
|
| 8. | | Wörter am Anfang oder Ende des Sachtitels, die nur den Umfang eines Werkes nach Bänden,
seine Einteilung oder sein Verhältnis zu anderen Teilen desselben Werkes angeben und die nach §
502,,1 für die Ansetzung unberücksichtigt bleiben, werden im allgemeinen als Bestandteile des Sachtitels angegeben.
Sie werden jedoch abgetrennt und als Zusatz zum Sachtitel behandelt, wenn sie am Ende des Sachtitels stehen und sich
durch die Abtrennung der Kasus der grammatisch abhängigen Wörter des verbleibenden Sachtitels nicht ändert. |
|
| | Vorlage: | Sieben Büchlein Über den wahrhafftigen Glauben |
| Wiedergabe: | Sieben Büchlein über den wahrhafftigen
Glauben |
| Vorlage: | Monumentorum Italiae quae a Christianis posita sunt
|
| | libri IV |
| Wiedergabe: | Monumentorum Italiae quae a Christianis posita sunt
|
| | libri IV |
| Vorlage: | Continuatio Bullarii Romani |
| Wiedergabe: | Continuatio Bullarii Romani |
Aber:
|
| | Vorlage: | Werke in vier Bänden |
| Wiedergabe: | Werke : in vier Bänden |
| Vorlage: | De amissa decendi ratione & quomodo ea |
| | recuperanda sit libri duo |
| Wiedergabe: | De amissa decendi ratione & quomodo ea |
| | recuperanda sit : libri duo" |
|
§ 129. Abweich. HST geg. d. Ans.form
| Weicht der Hauptsachtitel von der Ansetzungsform ab, so werden die abweichenden
Ansetzungsformen - falls die Wörter, die keine Ansetzungsform benötigen, überwiegen - im allgemeinen jeweils nach dem
betreffenden Bestandteil im Hauptsachtitel in eckigen Klammern eingefügt. |
| Das gilt für folgende Fälle: |
| a) typographische Besonderheiten, Druckfehler, falsche Schreibung (vgl.
§§ 117,,1 und 2; 205,2 und 3); |
| b) Buchstaben aus nichtlateinischen Alphabeten in Fachwörtern und
Formeln (vgl. §§ 206,,1; 207,1); |
| c) Schreibung einer Wortzusammensetzung in einem Wort statt in mehreren
Wörtern (vgl. §§ 204,,2; 208,2); |
| d) Wörter, deren Schreibweise schwankt, sofern sie unter einer Form
vereinheitlicht werden (vgl. § 205,,1). |
| Die Einfügung der Ansetzungsformen für Wortzusammensetzungen, deren
Teile gemäß § 204,,1 und 2 mit bzw. ohne Bindestrich angesetzt werden, entfällt jedoch (vgl. § 117,,4). |
| Vmständliche [Umständliche] Protokollarien des VVormser [Wormser]
Reichstags ... |
| Der Risenkavalier [Rosenkavalier] |
| The boyscout [boy scout] in our time |
| Centralblatt [Zentralblatt] für Bibliothekswesen |
§ 130. Ansetzungssachtitel
| Überwiegen die Wörter, die eine Ansetzungsform benötigen, oder ist für die Ansetzungsform eine Kasusänderung
erforderlich, so wird dem vorliegenden Hauptsachtitel anstelle der Einfügung abweichender Ansetzungsformen ein
Ansetzungssachtitel in eckigen Klammern vorangestellt. |
| Bei Hauptsachtiteln, die mit zwei oder mehreren Ordnungsgruppen
angesetzt werden, wird stets ein Ansetzungssachtitel gebildet. |
|
|
| Anm.1: | Zur Ansetzungsform von Sachtiteln vgl. die §§
201 - 208 und 501 - 503. |
|
|
| Anm.2: | Zur Angabe des Ansetzungssachtitels in der Einheitsaufnahme
vgl. §§ 176 und 177,2. |
|
|
| VVORTHE VND THATEN |
| Wiedergabe: | [Worthe und Thaten] VVorthe Vnd Thaten |
|
|
| g-Globulin |
| Wiedergabe: | [Gamma-Globulin] g-Globulin |
|
|
| Monumentorum Italiae quae a Christianis posita sunt |
| | libri IV |
| Wiedergabe: | [Monumenta Italiae quae a Christianis posita sunt]
|
| | Monumentorum Italiae quae a Christianis posita sunt |
| | libri IV |
|
|
| Continuatio Bullarii Romani |
| Wiedergabe: | [Bullarium Romanum] Continuatio Bullarii
Romani |
|
|
| Münchener Theologische Studien. Reihe A: Patristik |
| Wiedergabe: | [Münchener theologische Studien / A]
Münchener |
| | theologische Studien. Reihe A, Patristik |
|
|
| Sonderbände zur Strahlentherapie |
| Wiedergabe: | [Strahlentherapie / Sonderbände] Sonderbände zur
|
| | Strahlentherapie |
§ 131. Weglass., Apostr. im HST
| 1. | | Werden gemäß § 502 für die Ansetzungsform des Hauptsachtitels am Anfang stehende
Bestandteile nur weggelassen und wird dadurch eine Kasusänderung der folgenden Bestandteile nicht erforderlich, so wird
im allgemeinen ebenfalls ein Ansetzungssachtitel gebildet. Es können aber auch die wegzulassenden Bestandteile bzw. der
Beginn des zu ordnenden Sachtitels gekennzeichnet werden. |
| Vorlage: Sieben Büchlein Über den wahrhafftigen
Glauben |
| Wiedergabe: [Über den wahrhafftigen Glauben] Sieben Büchlein
über den wahrhafftigen Glauben |
| ¬Sieben Büchlein¬ Über den wahrhafftigen Glauben |
| Sieben Büchlein Über den wahrhafftigen Glauben |
| Wiedergabe: [Faust] Goethes Faust |
|
| 2. | | Bei apostrophierten oder mit dem folgenden Wort durch Bindestrich verbundenen Artikeln,
die am Anfang einer Ordnungsgruppe bei der Ordnung übergangen werden, wird nach dem Apostroph bzw. Bindestrich ein
Spatium gesetzt (vgl. § 203,,3). |
|
| 3 entf.. | | Bei Eigennamen, Körperschaftsnamen und geographischen Namen mit Präfixen und
Verwandtschaftsbezeichnungen, die gemäß § 314;; § 316 und §
208,,3 mit dem zugehörigen Namensbestandteil ein Ordnungswort bilden, werden die Spatien der Vorlage gemäß § 117,,4 weggelassen und dabei die Anfangsbuchstaben eines jeden Präfixes bzw. der
Verwandtschaftsbezeichnung groß geschrieben. |
|
| | Jean de La Fontaine und seine Fabeln |
| Wiedergabe: | Jean de LaFontaine und seine Fabeln |
|
| Anm. | entfällt (4. Erg.Lfg.) |
| 1. | | Werden gemäß § 502,,1 und 3 für die Ansetzungsform des
Hauptsachtitels am Anfang stehende Bestandteile nur weggelassen und wird dadurch eine Kasusänderung der folgenden
Bestandteile nicht erforderlich, so wird im allgemeinen ebenfalls ein Ansetzungssachtitel gebildet. |
| Es können aber auch die wegzulassenden Bestandteile bzw. der Beginn des
zu ordnenden Sachtitels gekennzeichnet werden. |
|
| | Sieben Büchlein Über den wahrhafftigen Glauben |
| Wiedergabe: | [Über den wahrhafftigen Glauben] Sieben Büchlein
|
| | über den wahrhafftigen Glauben |
| | | oder: |
| | | ¬Sieben Büchlein¬ Über den wahrhafftigen
Glauben |
| | | oder: |
| | | Sieben Büchlein Ü̲ber den wahrhafftigen
Glauben |
|
| | GOETHES FAUST |
| Wiedergabe: | [Faust] Goethes Faust |
| | | oder: |
| | | ¬Goethes¬ Faust |
| | | oder: |
| | | G̲oethes Faust |
|
§ 132. Nebensachtitel
| Nebensachtitel, die auf der Haupttitelseite genannt sind, werden wie Zusätze zum Sachtitel
angegeben. |
|
|
| Anm.: | Zur Angabe von Nebentiteln, die nicht auf der Haupttitelseite
stehen, vgl. § 162,,2. |
| Straßenverkehrsordnung : StVO |
§ 133. Angabe von EST
| 1. | | Einheitssachtitel, die auf der Haupttitelseite neben dem Hauptsachtitel in einer anderen als der Sprache des
Hauptsachtitels genannt sind, werden wie Parallelsachtitel angegeben. |
| Aristotle's poetics = De arte poetica |
|
| 2. | | Sind sie in derselben Sprache genannt, werden sie wie ein Zusatz zum Sachtitel
angegeben. |
| Die Sage von den Nibelungen : Nibelungenlied |
|
| 3. | | Sie werden in der Einheitsaufnahme zusätzlich angegeben |
| a) im Kopf, wenn ein Werk mit ihnen die Haupteintragung erhält (vgl. § 175,,2 und 3), |
| b) in den Fußnoten, wenn unter bzw. mit ihnen eine Nebeneintragung
gemacht wird (vgl. § 161,,1). |
|
2.6.2.1.3 Zusätze zum Sachtitel, §134
§ 134. Zusätze zum
Sachtitel
| 1. | | Zusätze zum Hauptsachtitel, zur sachlichen Benennung der Unterreihe
und zum Sachtitel des auf der Haupttitelseite genannten beigefügten Werkes werden im allgemeinen vorlagegemäß
übernommen. |
|
| 2. | | Lange Zusätze werden auf die für die Sachaussage erforderlichen Teile gekürzt. Zusätze,
auf deren Sachaussage verzichtet werden kann, werden weggelassen. |
|
| 3. | | Nicht auf der Haupttitelseite, aber an anderer Stelle der Vorlage angegebene Zusätze
werden übernommen, wenn es für die sachliche Benennung des Werkes erforderlich ist. |
|
| 4. | | Zusätze zu Parallelsachtiteln werden im allgemeinen weggelassen, es sei denn sie liegen
in einer bekannteren Sprache als die Zusätze zum Hauptsachtitel vor und sind für das Verständnis von
Bedeutung. |
|
| 5. | | Enthält die Vorlage den Sachtitel nur in einer Sprache, die Zusätze aber in
verschiedenen Sprachen, so wird im allgemeinen nur der Zusatz in der Sprache des Sachtitels bzw., wenn ein solcher nicht
vorliegt, der typographisch hervorgehobene bzw. erstgenannte Zusatz übernommen. Weitere Zusätze werden nur
berücksichtigt, wenn sie für das Verständnis von Bedeutung sind. |
|
| 6. | | Im Zusatz zum Sachtitel genannte Verfasserangaben sind Bestandteil des
Zusatzes. |
|
| 7. | | Vermerke über textliche Beigaben werden wie Zusätze zum Sachtitel behandelt. |
| Anm.: Zur Behandlung weiterer Bestandteile als Zusatz zum
Sachtitel vgl. §§ 132;; 133,2. |
|
| | | Lehrbuch der Chemie : mit einer Tabelle des periodischen |
| | Systems der Elemente |
|
| | Anm.: | Zu Zusätzen zu Gesamtsachtiteln vgl. §
155,,5. |
|
2.6.2.1.4 Angaben von Unterreihen und fortlaufenden Beilagen, §135
§
135. Angabe v. Unterreihen u. fortl. Beilagen
| 1. | | Eine Unterreihe
(vgl. § 111,,1 und 2) oder fortlaufende Beilage (vgl. § 112,,1) wird im
allgemeinen nach der Vorlage angegeben. Zahlwörter und römische Ziffern als Zählungen werden jedoch durch arabische
Ziffern ersetzt. |
| In der Verfasserangabe werden lediglich Personen und Körperschaften
angegeben, die eine Nebeneintragung erhalten. |
|
| | Anm.: | Zur Bildung von Ansetzungssachtiteln bei Unterreihen und
fortlaufenden Beilagen vgl. § 130.. |
|
| 2. | | Sind auf der Haupttitelseite der Vorlage Parallelsachtitel zum Hauptsachtitel und
parallele Angaben zu Unterreihen oder fortlaufenden Beilagen genannt, so ist die Reihenfolge für die Angaben im
allgemeinen: |
| Hauptsachtitel, Parallelsachtitel zum Hauptsachtitel, Unterreihe,
parallele Angaben zur Unterreihe. |
| Auf die parallelen Angaben zu Unterreihen oder fortlaufenden Beilagen
wird jedoch verzichtet, wenn keine Nebeneintragungen gemacht werden. |
|
| | Anm.1: | Ist ohne besonderen Aufwand nicht zu ermitteln, ob es sich um
den Namen einer untergeordneten Körperschaft oder um die sachliche Benennung einer Unterreihe oder fortlaufenden Beilage
handelt, so wird angenommen, daß es sich um die sachliche Benennung handelt. |
|
| | Anm.2: | Zur Ansetzung dieser Unterreihen oder fortlaufenden Beilagen
vgl. § 503.. |
é
|
2.6.2.1.5 Verfasserangabe, §136-140
§ 136.
Verfasserangabe
| 1. | | In der Verfasserangabe werden, unabhängig davon, ob in der Vorlage
genannt oder aus anderen Quellen ermittelt, im allgemeinen angeführt: |
| a) alle Verfasser und Urheber, die eine Haupt- oder Nebeneintragung
erhalten, |
| b) die sonstigen beteiligten Personen und Körperschaften, die eine
Nebeneintragung erhalten. |
| Bei fortlaufenden Sammelwerken wird der besonders hervorgehobene bzw.
zuerst genannte Urheber stets angegeben, auch wenn er keine Eintragung erhält. |
|
| | Anm.1: | Zur Angabe von Verfassern, die in Verbindung mit den Angaben
zu den Bänden mehrbändiger begrenzter Sammelwerke genannt sind, vgl. § 166,,2, Abs. 2. |
|
| | Anm.2: | Bei alten Drucken kann auf die Ermittlung von Verfassern oder
Urhebern sowie auf die Quelle in einer Fußnote hingewiesen werden (vgl. § 162,,3). |
|
| 2. | | Es wird jedoch verzichtet auf die Aufführung von |
|
| | a) | Verfassern und Urhebern, die im Sachtitel oder im Zusatz zum Sachtitel
genannt sind (vgl. §§ 128,,2; 134,6), |
| b) | Urhebern, die zum Sachtitel zu ergänzen sind (vgl. §
126,,6), |
| c) | sonstigen beteiligten Personen und Körperschaften, die im Sachtitel, im
Zusatz zum Sachtitel oder in der Ausgabebezeichnung genannt sind (vgl. §§ 128,,2; 134,6;
142). |
|
| 3. | | Weitere Verfasser, Urheber und sonstige beteiligte Personen oder Körperschaften werden
im allgemeinen nicht angegeben. Sie werden durch drei Punkte angedeutet, wenn eine Person oder Körperschaft mit
derselben Funktion angegeben wird. |
| Bei alten Drucken können jedoch alle auf der Haupttitelseite genannten
Verfasser, Urheber und sonstige beteiligte Personen und Körperschaften angegeben werden, auch wenn unter ihnen keine
Nebeneintragungen gemacht werden. |
|
| 4. | | Die Reihenfolge richtet sich im allgemeinen nach der Vorlage. Die Angaben der
Haupttitelseite haben den Vorrang. Jedoch werden die Verfasser und Urheber vor den sonstigen beteiligten Personen und
Körperschaften angegeben, unabhängig davon, welcher Informationsquelle die Angabe entnommen wurde. |
|
§ 137. Vorlageform u. Verfasserangabe
| 1. | | Die Verfasserangabe wird in der Form der Vorlage einschließlich der einführenden und verbindenden Wendungen
übernommen. Zu den einführenden Wendungen gehören auch Wendungen wie z. B. "Illustriert von ...", "Mit 20 Fotografien
von ..." |
|
| 2. | | Fehlen einführende Wendungen, so wird im allgemeinen auf eine Ergänzung
verzichtet. |
|
| 3. | | Teilergänzungen zu Namensformen der Vorlage, abweichende Ansetzungsformen sowie
Erklärungen zu Personen- oder Körperschaftsnamen werden nicht eingefügt. |
|
| | Anm.1: | Ansetzungsformen stehen nur im Kopf bzw. in den
Nebeneintragungsvermerken. |
|
| | Anm.2: | Handelt es sich um angebliche oder mutmaßliche Verfasser oder
um Personen, denen das Werk in der Überlieferung zugeschrieben wird, so wird dies in einer Fußnote erläutert (vgl. § 162,,3). |
|
| 4. | | Enthält der Name einer Person oder Körperschaft Druckfehler oder falsche Schreibungen,
so wird im allgemeinen die berichtigte Form in einer Fußnote angegeben, es sei denn, daß sie im Kopf oder im NE-Vermerk
angegeben wird (vgl. § 162,,3). Druckfehler in Körperschaftsnamen, die eindeutig sind, wie z. B. nur
vertauschte oder fehlende Buchstaben, werden auch in der Verfasserangabe ohne Kennzeichnung berichtigt. |
|
§ 138. Haupttitelseite u. Vf-ang
| 1. | | Von mehreren in der Vorlage genannten Namensformen eines Verfassers, Urhebers oder einer sonstigen
beteiligten Person oder Körperschaft wird die auf der Haupttitelseite genannte angegeben, von mehreren auf der
Haupttitelseite genannten im allgemeinen die besonders hervorgehobene bzw. erstgenannte bzw. die zum Hauptsachtitel
gehörende Namensform. |
| Sind neben einem scheinbar zusammengesetzten Namen die Namen dieser
Personen auch noch einzeln auf der Haupttitelseite genannt, so werden nur diese angegeben; der scheinbar
zusammengesetzte Name wird in einer Fußnote angeführt (vgl. § 162,,3). |
|
| 2. | | Ist keine Namensform auf der Haupttitelseite genannt, so wird von mehreren Namensformen
der Vorlage die der Ansetzungsform entsprechende angeführt, ist eine solche nicht vorhanden, die vollständigste bzw. die
der Sprache des Hauptsachtitels entsprechende. |
|
| 3. | | Ist auf der Haupttitelseite der Name einer Körperschaft sowohl in abgekürzter oder
Initialenform als auch in ausgeschriebener Form getrennt genannt, so wird im allgemeinen nur die ausgeschriebene
Namensform angegeben. |
|
| 4. | | Ist jedoch der Name der Körperschaft in abgekürzter oder Initialenform im
Hauptsachtitel enthalten bzw. zu ihm zu ergänzen und/oder im Zusatz zum Sachtitel enthalten, so wird auf die Angabe der
ausgeschriebenen Namensform verzichtet. |
|
| | Anm.1: | Zur Anführung von Körperschaftsnamen in verschiedenen
Sprachen, die zu Parallelsachtiteln zu ergänzen sind, vgl. § 126,,6. |
|
| | Anm.2: | Zur Anführung von Namensformen auf der Namenseintragung vgl.
§ 193.. |
|
§ 139. Personalangaben
| 1. | | Personalangaben einschließlich der Adelstitel werden im allgemeinen ohne Kennzeichnung
weggelassen. |
| Sie werden jedoch beibehalten bei Namen von regierenden Fürsten und
Mitgliedern regierender Fürstenhäuser (Kaiser, Könige, Prinzen usw.) sowie bei Namen von geistlichen Würdenträgern,
sofern diese mit ihrem persönlichen Namen genannt sind. Sie werden ferner beibehalten zur Vermeidung von sprachlichen
Härten oder sachlichen Unklarheiten sowie bei alten Drucken. |
| Bei alten Drucken können sehr umfangreiche Personalangaben gekürzt
werden. Die Weglassungen werden durch drei Punkte gekennzeichnet. |
|
| | Vorlage | Wiedergabe |
| von Prof. Dr. Karl Müller | von Karl Müller |
| par M. Voltaire | par Voltaire |
| | (M = Monsieur) |
| by Lord John Russell | by John Russell |
| von Zar Peter dem Großen | wie Vorlage |
| par Frédéric II Roi de Prusse | wie Vorlage |
| Papst Paul VI | wie Vorlage |
| von Herrn v. Baillet | wie Vorlage |
| par M. de Beausobre | wie Vorlage |
| Préface du Professeur Charles Romain | préf. du Professeur Charles |
| | Romain |
| gehalten vom Außerordentlichen und | gehalten vom ... |
| Bevollmächtigten Botschafter | Botschafter... Michail |
| der UdSSR in der DDR Michail | Timofejewitsch |
|
| Timofejewitsch Jefremow | Jefremow |
| herausgegeben vom Minister für Wissen- | hrsg. vom Minister ... |
| schaft und Forschung Johannes Rau | Johannes Rau |
| von Frau Bach | wie Vorlage |
| by Mrs. Alfred Barton | wie Vorlage |
| by Lady Gregory | wie Vorlage |
|
| 2. | | Angaben über verliehene Orden, die in Verbindung mit den Namen von Körperschaften in
der Vorlage enthalten sind, werden ohne Kennzeichnung weggelassen. |
|
§ 140. Personen u. Körp. mit gleicher Funktion
| 1. | | Sind mehrere Personen oder Körperschaften mit gleicher Funktion und ohne verbindende
Wendungen genannt, so werden sie durch Spatium, Semikolon, Spatium ( ; ) getrennt; sind sie mit verschiedener Funktion
und ohne verbindende Wendungen genannt, so werden sie durch Punkt, Spatium (. ) getrennt. |
|
| 2. | | Vor und zwischen die ohne verbindende Wendungen genannten Stufen des Namens einer
Körperschaft wird Komma, Spatium (, ) gesetzt. |
|
2.6.2.2 Ausgabebezeichnung, §141-142
§ 141.
Ausgabebezeichnung
| 1. | | Ausgabebezeichnungen (das sind z. B. Bezeichnungen der Auflage oder
Ausgabe, Zählungen nach Tausenden, Bezeichnungen wie "anastatischer Nachdruck", "Neudruck", "Faksimile-Ausgabe",
"Vorabdruck", "als Manuskript gedruckt", "reprinted", "preprint", "Stand 1. 1. 1972") werden im Wortlaut der Vorlage
unter Beachtung der Regeln für Zeichensetzung, Ziffern, Abkürzungen (vgl. §§ 120 - 122; 124 und 125)
übernommen. Diese Bestimmung gilt auch für Angaben in CIP- und anderen eingedruckten Kurztitelaufnahmen. |
| Eine nicht in der Vorlage genannte Ausgabebezeichnung wird nach
Möglichkeit ergänzt, nicht jedoch eine 1. Auflage. |
| Druckzählungen in Ziffernleisten werden nicht als Ausgabebezeichnung
bzw. als weiterer Bestandteil der Ausgabebezeichnung angegeben. Bezeichnen solche Druckzählungen unveränderte
Nachdrucke, die ein anderes Erscheinungsjahr als der Erstdruck aufweisen, so wird "[Nachdr.]" als Ausgabebezeichnung
bzw. als weiterer Bestandteil der Ausgabebezeichnung angegeben. |
| Besteht eine Ausgabezeichnung aus zwei Aussagen, so werden diese durch
Komma, Spatium (, ) getrennt. |
| Stand 31. 12.73, 2. Aufl. |
|
| 2. | | Ausgabebezeichnungen mit sachlichen und/oder formalen Aussagen (z. B.: Ausgabe für
Lehrer, Ausgabe in deutscher Sprache) werden bei fortlaufenden Sammelwerken wie Unterreihen behandelt, wenn durch sie
Ausgaben unterschieden werden, die untereinander inhaltliche und/oder sprachliche Unterschiede aufweisen (vgl. §§ 111;; 135; 167). |
|
| 3. | | Eine falsche Ausgabebezeichnung der Vorlage wird durch die richtige ersetzt. Auf die
falsche Ausgabebezeichnung wird in einer Fußnote hingewiesen (vgl. § 162,,4). |
|
| 4. | | Von Ausgabebezeichnungen in verschiedenen Sprachen wird nur die in der Sprache des
Hauptsachtitels angegeben. |
|
| 5. | | Zur gesamten Vorlage gehörende Ausgabebezeichnungen werden nach den Angaben für das
letzte beigefügte Werk aufgeführt, gegebenenfalls mit einem erläuternden Zusatz. |
|
| 6. | | In Verbindung mit der Ausgabebezeichnung genannte Beigaben werden in dieser Verbindung
angegeben (z. B.: 4., um e. Notenanh. verm. Ausg.; um zahlr. Ill. erw. Neuausg.). |
|
| | Anm.: | Zur Angabe von Beigaben als Zusatz zum Sachtitel vgl. § 134,,7; in der Illustrationsangabe vgl. § 152,,3. |
|
| 7. | | Auf die Angabe der neben einer Auflagebezeichnung genannten Zählung nach Tausenden wird
verzichtet. |
|
| 8. | | Bei Nachdrucken (Reprints) und Faksimile-Ausgaben wird die Ausgabebezeichnung mit
Hinweis auf die frühere Ausgabe verkürzt angegeben. |
|
| | Anm.: | Zur Fußnote "Kopie" vgl. §
163aa,1. |
|
| 9. | | Bei Sekundärausgaben wird, gegebenenfalls nach der Ausgabebezeichnung der
Primärausgabe, die physische Form (Materialart) der Sekundärausgabe angegeben. Dabei werden Bezeichnungen wie
"Mikrofiche-Ausg.", "Mikrofilm-Ausg." und "Blindenhörbuch" verwendet; bei Bedarf können weitere Bezeichnungen festgelegt
werden. |
| 2., umgearb. Ausg., [Mikrofiche-Ausg.] |
| 3., erw. Aufl., [Blindenhörbuch] |
|
§ 142. Sonstige beteil. Pers. in d. Ausgabebez.
| 1. | | Eine in Verbindung mit der Ausgabebezeichnung genannte sonstige beteiligte Person wird
im allgemeinen nur dann als Bestandteil der Ausgabebezeichnung angegeben, wenn unter dieser Person eine Nebeneintragung
gemacht wird. |
| Bei alten Drucken können jedoch alle in Verbindung mit der
Ausgabebezeichnung genannten Personen und Körperschaften als Bestandteil der Ausgabebezeichnung angegeben
werden. |
|
| | 3. Auflage |
| | Bearbeitet von A. Müller |
| Wiedergabe: | 3. Aufl. / bearb. von A. Müller |
|
| | 4., von A. Müller völlig umgearbeitete Auflage |
| Wiedergabe: | 4., von A. Müller völlig umgearb. Aufl. |
|
| 2. | | Wird unter einer sonstigen, nur an der vorliegenden Ausgabe beteiligten Person eine
Nebeneintragung gemacht, so wird die Person auch dann als Bestandteil der Ausgabebezeichnung angegeben, wenn diese in
der Vorlage fehlt und zu ergänzen ist. |
|
| | Neu herausgegeben und mit einem Nachwort |
| | versehen von A. Müller. |
| Wiedergabe: | [Unveränd. Nachdr. der Erstausg. von 1812] / neu
|
| | hrsg. und mit einem Nachw. vers. von A. Müller |
| Vorlage: | 3. Auflage |
| | Bearbeitet von A. Müller |
| Wiedergabe: | 3. Aufl. / bearb. von A. Müller |
| Vorlage: | 4., von A. Müller völlig umgearbeitete Auflage |
| Wiedergabe: | 4., von A. Müller völlig umgearb. Aufl. |
|
2.6.2.3 Erscheinungsvermerk, §143-149
2.6.2.3.1 Allgemeine Bestimmungen, §143
Anm.1:
Bibliotheken können bei der Katalogisierung ihrer Pflichtexemplare über die folgenden Regelungen
hinausgehen, indem sie zusätzliche oder wechselnde Verlagsorte, Verlage, Druckorte und Druckereien angeben.
Anm.2: Bei der Katalogisierung alter Drucke können weitere bzw. alle Verlagsorte, Verlage, Druckorte
und Druckereien angegeben werden. Messeplätze werden wie Verlagsorte behandelt.
§ 143. Erscheinungsvermerk, allg.
| 1. | | Die Bestandteile
des Erscheinungsvermerks werden, unabhängig von der Vorlage, in der folgenden, feststehenden Reihenfolge angegeben:
Erscheinungsort, Verlag, Erscheinungsjahr, Druckort, Druckerei. |
|
| | Anm.1: | Bei Anwendung der Anmerkungen zur Überschrift
Erscheinungsvermerk" ist die Reihenfolge: Erscheinungsort(e), Verlag, Erscheinungsort(e), Verlag usw. |
| Anm.2: | Zur Angabe des Sitzes einer Körperschaft bzw. eines
Druckortes als Erscheinungsort vgl. § 144,,1, Abs. 1. |
| Anm.3: | Zur Angabe einer Körperschaft bzw. Druckerei anstelle eines
Verlags vgl. § 145,,3. |
| Anm.4: | Zur Zeichensetzung vgl. §
122,,g. |
|
| 2. | | Bei alten Drucken werden fehlende Angaben nach Möglichkeit ermittelt. |
| Anm.: Zur möglichen Angabe der Quelle in einer Fußnote vgl. § 162,,4a. |
|
| 3. | | Übergeklebte und eingeklebte oder übergestempelte und eingestempelte neue
Verlagsangaben (Ort und Verlag) werden im allgemeinen ohne Kennzeichnung von der Vorlage übernommen. Frühere
Verlagsangaben und eingestempelte oder eingeklebte Bezugsquellenangaben bleiben im allgemeinen unberücksichtigt. Bei
alten Drucken wird jedoch auf die Überklebung bzw. Überstempelung in einer Fußnote hingewiesen (vgl. §
162,,4a). In dieser werden die früheren Angaben nach Möglichkeit angegeben. |
|
| 4. | | Von Verlagsangaben (Ort und Verlag) in verschiedenen Sprachen wird im allgemeinen nur
die auf der Haupttitelseite genannte angegeben. Sind alle verschiedensprachigen Verlagsangaben nur auf der
Haupttitelseite oder nur an anderen Stellen der Vorlage genannt, so wird im allgemeinen nur die besonders hervorgehobene
bzw. zuerst genannte berücksichtigt. |
|
| 5. | | Bei alten Drucken kann der vollständige Erscheinungsvermerk, auch in verschiedenen
Sprachen, in der Reihenfolge und Form der Vorlage als Fußnote angegeben werden (vgl. § 162,,4a).
|
|
| | Anm.1: | Zur Angabe von Erscheinungsvermerken bei mehrbändigen Werken
vgl. die §§ 147,,6; 166,1 und 2 sowie 171 - 173. |
| Anm.2: | Zur Angabe des Erscheinungsvermerks bei Hochschulschriften
vgl. § 148.. |
| Anm.3: | Zur Angabe von Erscheinungsort und Verlag bei
Verlagsänderungen in mehrbändigen Werken vgl. § 162,,4a. |
| Anm.4: | Zur Angabe des Erscheinungsvermerks von Sekundärausgaben vgl.
§ 162,,12. |
|
2.6.2.3.2 Erscheinungsort , §144
§ 144.
Erscheinungsort
| 1. | | Als Erscheinungsort wird im allgemeinen der Verlagsort angegeben. Ist
kein Verlagsort genannt oder ermittelt, so wird gegebenenfalls der Sitz der herausgebenden Körperschaft als
Erscheinungsort angegeben. Ist auch kein Sitz einer Körperschaft genannt oder ermittelt, so wird der Druckort als
Erscheinungsort angegeben. |
| Der Erscheinungsort wird in der Sprache, in der Orthographie und im
Kasus der Vorlage wiedergegeben (z. B.: Lipsiae). Hierbei werden voranstehende Präpositionen übernommen, soweit sie die
Endung des Ortsnamens verändern (z. B.: V Praze). |
|
| 2. | | Bezeichnungen von postalischen Bezirken in Form von Zahlen oder Buchstaben bleiben
unberücksichtigt. Namen von Ortsteilen und Zusätze, die die geographische Lage bezeichnen, werden jedoch in der Form der
Vorlage übernommen, soweit nicht nach den allgemeinen Abkürzungsregeln abzukürzen ist (z. B.: Berlin-Treptow; Cambridge,
Mass.; Frankfurt/Main; Frankfurt an der Oder). Adressen werden weggelassen. |
|
| 3. | | Fehlt ein Erscheinungsort in der Vorlage, so wird er, sofern dazu kein besonderer
Aufwand nötig ist, nach Möglichkeit in der originalsprachigen Form ergänzt (z. B. [Breslau], [Venezia]). Ist er nicht zu
ermitteln, so wird er durch die Formel "[S.l.]" ( = sine loco) ersetzt. Das gilt auch, wenn ein Verlagsort weder genannt
noch zu ermitteln, aber ein Verlag genannt ist. |
| Fingierte oder falsche Erscheinungsorte werden übernommen. Ist der
richtige in der Vorlage genannt oder ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, so wird er mit "[i.e.]" ( = id est)
zusätzlich angegeben. |
|
| 4. | | Gehören zu einem Verlag oder einer Druckerei mehrere Ortsangaben oder sind mehrere
Erscheinungsorte genannt, so wird im allgemeinen nur der besonders hervorgehobene bzw. zuerst genannte Ort angegeben.
Die weggelassenen Orte werden durch "[u.a.]" angedeutet. |
|
| | Anm.: | Zur Angabe weiterer Erscheinungsorte vgl. die Anmerkungen 1
und 2 zur Überschrift Erscheinungsvermerk in § 143.. |
W
|
2.6.2.3.3 Verlag. Körperschaft. Druckerei, §145-146
§
145. Verlag
| 1. | | Ein Verlag, der genannt ist, wird angegeben,
auch wenn es sich um einen Selbstverlag oder einen Kommissionsverlag handelt. Neben einem Selbstverlag genannte Verlage
gelten als Kommissionsverlage. |
| Bei alten Drucken wird ein nicht genannter Verlag nach Möglichkeit
ermittelt. |
|
| 2. | | Von mehreren Verlagen wird im allgemeinen nur der besonders hervorgehobene bzw. zuerst
genannte angegeben. Weggelassene Verlage werden durch "[u.a.]" angedeutet. |
|
| | Anm.: | Zur Angabe weiterer Verlage vgl. die Anmerkungen 1 und 2 zur
Überschrift "Erscheinungsvermerk" in § 143.. |
| Amsterdam : Excerpta Medica [u.a.], 1974 |
|
| | | Als zweiter Verlag steht "American Elsevier Publishing Co. |
| | Inc. New York" in der Vorlage |
New York [u.a.] : VanNostrand [u.a.], 1971
|
| | | Zum Verlag "VanNostrand" sind in der Vorlage vier Verlagsorte |
| | genannt. Als zweiter Verlag steht "Oxford University Press |
| | London" in der Vorlage |
|
| 3. | | Ist kein Verlag genannt oder ermittelt, so wird gegebenenfalls eine Körperschaft in
abgekürzter Form angegeben, soweit sie nicht bereits in der Sachtitel- und Verfasserangabe oder in der
Ausgabebezeichnung aufgeführt ist. Ist auch keine Körperschaft, aber eine Druckerei genannt, so wird diese anstelle des
Verlags angegeben. |
| Berlin : Dt. Bibliotheksinst., 1988 |
| ... / issued by the World Health Organization. - Geneva,
1970 |
|
§ 146. Verlags- bzw. Druckerangabe
| 1. | | Die Verlags- bzw. Druckerangabe erfolgt im allgemeinen ohne einleitende und verbindende Wendungen im
Nominativ des Firmennamens in möglichst kurzer Form. Ist die Nominativbildung nicht mit Sicherheit möglich, so wird der
Name einschließlich der den Kasus bedingenden Wendung angegeben. |
|
| 2. | | Bei Verlagsfirmen, deren Name einen Familiennamen als Firmenträger enthält, wird im
allgemeinen nur der Familienname angegeben, und zwar im Nominativ. Ist der Familienname nicht eindeutig zu ermitteln, so
wird der Firmenname der Vorlage angegeben. |
|
| | Vorlage | Wiedergabe |
| Lauppsche Buchhandlung | Laupp |
| Gedruckt mit Schulzischen Schriften | Schulze |
| Ex libraria Rengeriana | Renger |
| Litteris Keilianis | Keil |
| Böhlaus Nachfolger | Böhlau |
| The Macmillan Company | Macmillan |
| Aber: | |
| Litteris Titianis | Litteris Titianis |
| | wenn der Name des |
| | deutschen Verlegers |
| | "Tietze" nicht zu |
| | ermitteln ist |
| The Johns Hopkins Press | Johns Hopkins Press |
| Rutgers University Press | Rutgers Univ. Press |
| Econ-Verlag GmbH | Econ-Verl. |
| Edition de La Baconnière | Ed. de La Baconnière |
|
| 3. | | Vornamen werden nicht angegeben. |
|
| 4. | | Namen von Verlagsfirmen, die aus mehrgliedrigen Familiennamen oder aus mehreren
Familiennamen bestehen, werden vorlagegemäß angegeben; Zusätze wie "& Co.", "u. Söhne" sowie fremdsprachige
Entsprechungen werden weggelassen. |
|
| 5. | | Namen von Verlagsfirmen, die keinen Familiennamen als Firmenträger enthalten, werden in
der Sprache und Form der Vorlage wiedergegeben. Ihre einzelnen Bestandteile werden nach Möglichkeit abgekürzt. Am Anfang
stehende Artikel werden nach Möglichkeit weggelassen (z. B.: [The] Early English Text Soc.; Verl. die Wirtschaft; Izd.
Akad. Nauk SSSR). |
|
| 6. | | Wendungen, die den juristischen Charakter einer Firma bezeichnen, werden weggelassen,
wenn sie nicht zum Verständnis des Namens erforderlich sind. |
|
| | Vorlage | Wiedergabe |
| Verlag Klasing & Co. GmbH. | Klasing |
| Low, Dawson & Sons | Low, Dawson |
| VEB Verlag Volk und Gesundheit Verl. | Volk und Gesundheit |
| Technische VerlagsgmbH. | Techn. Verl.-GmbH |
|
| 7. | | Ist neben einer Verlagsfirma mit einer sachlichen Benennung der Name eines
Firmenträgers genannt, so entscheidet die typographische Gestaltung, ob die ganze Benennung oder nur ein Teil angegeben
wird. In Zweifelsfällen wird die ganze Benennung angegeben. Ein neben einer Firma mit Familiennamen genannter Inhaber
wird weggelassen. |
|
| | Vorlage | Wiedergabe |
| ASGARD-VERLAG | Asgard-Verl. |
| Dr. Werner Hippe KG | |
| BERNHARD & GRAEFE | Bernhard & Graefe |
| Verlag für Wehrwesen | |
| HERBERT REICH | Reich, Evang. Verl. |
| EVANGELISCHER VERLAG GMBH | |
| J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) | Mohr |
|
2.6.2.3.4 Erscheinungsjahr, §147
§ 147.
Erscheinungsjahr
| 1. | | Das Erscheinungsjahr wird der Vorlage entnommen. Erscheinungsjahre in
unserer Zeitrechnung werden mit arabischen Ziffern geschrieben. Ist das Erscheinungsjahr nicht in unserer Zeitrechnung
genannt, so wird die Vorlage in kürzester Form übernommen und das entsprechende Jahr in unserer Zeitrechnung in eckigen
Klammern hinzugefügt. Ist das Jahr in unserer und in einer anderen Zeitrechnung genannt, so wird nur die Angabe in
unserer Zeitrechnung übernommen. |
|
| | Vorlage | Wiedergabe |
| 1948 | 1948 |
| MDCCCXLVII | 1847 |
| L'an XII | XII [1803/04] |
| | Zeitrechnung der Franz. Revolution mit |
| | dem Beginn am 22. Sept. 1792 |
| Anno VI = 1928 | 1928 |
| | Faschist. Zeitrechnung in Italien |
|
| 2. | | Sind in der Vorlage an verschiedenen Stellen voneinander abweichende Jahreszahlen
genannt, so gilt im allgemeinen das späteste Jahr als Erscheinungsjahr. Ist jedoch ein früheres Jahr auf der
Haupttitelseite genannt, so wird dieses zuerst und das späteste in der Vorlage genannte, eingeleitet durch
"[erschienen]", zusätzlich angegeben (z. B.: Berlin: Akad.-Verl., 1952 [erschienen] 1954).Bei einer auf Anforderung
hergestellten ("Published on demand") Kopie gilt das Erscheinungsjahr des Originals auch als Erscheinungsjahr der
Kopie.Bei alten Drucken werden weitere abweichende Jahre in einer Fußnote angegeben (vgl. §
162,,4a). |
|
| 3. | | Bei der Angabe des Erscheinungsjahres durch ein Chronogramm oder durch andere
Buchstaben mit Zahlenwert wird im Erscheinungsvermerk die Jahreszahl in arabischen Ziffern angegeben. |
| Auf das Chronogramm wird in einer Fußnote hingewiesen (vgl. § 162,,4a). |
|
| 4. | | Das Copyright-Jahr, das Druckjahr, das Datum des "Achevé d'imprimer" und ähnliche
Angaben werden als Erscheinungsjahr übernommen, wenn sie sich auf die vorliegende Ausgabe beziehen. Dabei wird das
Copyright-Jahr durch die Hinzufügung von "c" gekennzeichnet, falls anzunehmen ist, daß es sich nicht mit dem
Erscheinungsjahr deckt (z. B.: New York [u.a.]: Macmillan, c 1960). |
|
| 5. | | Fehlt in der Vorlage ein Erscheinungsjahr, so wird dieses ermittelt oder ein ungefähres
Jahr angegeben (z. B.: [1955]; [ca. 1960]; [ca. 1550]). |
| Fehlt in der Vorlage ein Erscheinungsjahr und ist dieses auch nicht zu
ermitteln, ist aber eine Datierung genannt, die vermutlich dem Erscheinungsjahr entspricht (z. B. bei Briefen, Erlassen,
Verordnungen und anderen amtlichen und halbamtlichen Werken), so wird das Jahr der Datierung ohne Kennzeichnung als
Erscheinungsjahr angegeben. |
| Ein falsches Erscheinungsjahr wird mit "[i.e.]" berichtigt (z. B.: 1697
[i.e. 1967]). |
| Ein fragliches Erscheinungsjahr der Vorlage wird mit hinzugefügtem
Fragezeichen übernommen; ein vermutliches wird mit Fragezeichen in eckigen Klammern angegeben (z. B.: 1945 [?];
[1965?]). |
|
| 6. | | In der Einheitsaufnahme für mehrbändige Werke, nicht abgeschlossene Lieferungswerke und
Loseblattausgaben wird im Erscheinungsvermerk des Gesamtwerkes auf die Angabe von Erscheinungsjahren
verzichtet. |
|
| | Anm.: | Zur Angabe der Erscheinungsjahre der einzelnen Teile
mehrbändiger Werke vgl. §§ 166,,1 und 2; 171 - 173. |
|
2.6.2.3.5 Erscheinungsvermerk bei Hochschulschriften, §148
§
148. Ersch.-vermerk b. Hochschulschriften
| Ist bei
Hochschulschriften (Dissertationen, Habilitationsschriften, Diplom-, Magisterarbeiten und dgl.) kein Verlag genannt, so
wird auf die Angabe des Druckortes und der Druckerei im allgemeinen verzichtet. Bei alten Drucken können sie jedoch
angegeben werden. |
| Ist kein Erscheinungsjahr genannt, so wird an seiner Stelle das Jahr
der Promotion, Habilitation bzw. Prüfung angegeben. |
|
|
| Anm.: | Zur Angabe des Hochschulschriftenvermerks vgl. § 162,,9. |
2.6.2.3.6 Erscheinungsvermerk bei Sonderabdrucken, §149
§
149. Ersch.-vermerk b. Sond.abdr
| Bei Sonderdrucken wird auf
die Ermittlung fehlender Angaben im Erscheinungsvermerk im allgemeinen verzichtet. Ein Erscheinungsjahr wird jedoch
immer angegeben. Ist keines in der Vorlage genannt, so wird ein ermitteltes bzw., wenn das nicht möglich ist, ein
ungefähres Jahr angegeben. |
|
|
| Anm.: | Zur Herkunftsangabe bei Sonderabdrucken vgl. §
163,,1. |
2.6.2.4 Kollationsvermerk , §150-152;152a;153
2.6.2.4.1 Allgemeine Bestimmungen, §150
§ 150. Kollationsverm. Allg. Best
| 1. | | Die Interpunktion innerhalb des Kollationsvermerks richtet sich nach den Bestimmungen von §
122,,h und i. |
|
| 2. | | In der Einheitsaufnahme für mehrbändige Werke sowie in der vorläufigen Einheitsaufnahme
für Lieferungswerke entfallen im allgemeinen im Kollationsvermerk Umfangs- und Illustrationsangaben. |
| Bei Abschlußaufnahmen für einbändige Lieferungswerke werden Umfang und
Illustrationen nach den allgemeinen Bestimmungen angegeben. |
| Das Begleitmaterial wird nur dann angegeben, wenn es sich auf das
Gesamtwerk bezieht. |
|
| | Anm.: | Zur Umfangs- und Illustrationsangabe und zur Angabe von
Begleitmaterial zu den einzelnen Teilen mehrbändiger Werke vgl. §§ 166,,1 und 2; 170,1;
171. |
|
| 3. | | Bei Loseblattausgaben tritt an die Stelle der Umfangsangabe der Vermerk "Losebl.-
Ausg.". |
|
| | Anm.: | Zur Angabe der physischen Beschreibung von Sekundärausgaben
vgl. § 162,,12. |
|
2.6.2.4.2 Umfangsangabe, §151
§ 151.
Unfangsangabe
| 1. | | Die Umfangsangabe wird mit ihrer deutschsprachigen Benennung (z. B.
Seiten, Blätter, Doppelseiten, Spalten) und im allgemeinen nach der Zählung der Vorlage (z. B. arabische Ziffern,
römische Ziffern, Großbuchstaben, Kleinbuchstaben) angegeben. Andere als arabische und römische Ziffern werden durch
arabische Ziffern ersetzt. Buchstaben aus nichtlateinischen Alphabeten werden gemäß Anlage 5 umgeschrieben. |
|
| 2. | | Die Benennungen werden im allgemeinen im Anschluß an die Zählung geschrieben; die
Zählung wird im allgemeinen der jeweils letzten bezifferten Seite, Doppelseite oder Spalte bzw. dem jeweils letzten
|
| bezifferten Blatt entnommen. Auch wenn am Anfang oder innerhalb einer
Zählung aus typographischen Gründen einige Seiten [usw.] unbeziffert sind, wird die Zählung gleichfalls der letzten
bezifferten Seite [usw.] entnommen (z. B.: 100 S. oder 50 Bl. oder 400 Sp.). |
| Ist die eingedruckte Zahl auf der letzten bezifferten Seite der Vorlage
falsch, so wird im allgemeinen die richtige Zählung ohne Kennzeichnung angegeben. |
| Bei alten Drucken wird jedoch die falsche Zahl der Vorlage und
zusätzlich in eckigen Klammern die richtige Zahl mit der einleitenden Wendung "i.e." angegeben (z. B. 265 [i.e. 256]
S.). |
|
| 3. | | Bei Zählungen nach Buchstaben und bei Zählungen, die nicht mit 1 beginnen, wird die
Zählung der jeweils ersten und letzten Seite, Doppelseite oder Spalte bzw. dem jeweils ersten und letzten Blatt
entnommen und die Benennung vor der Zählung angegeben (z. B.: S. A - K; Bl. a - f; S. 151 - 300). |
|
| 4. | | Bei vorliegender Blattzählung wird zwischen einseitig und zweiseitig bedruckten
Blättern nicht unterschieden. |
|
| 5. | | Mehrere vorliegende Zählungen werden im allgemeinen nacheinander, durch Komma getrennt
angegeben. |
| Beginnt jedoch eine Zählung mit römischen Ziffern und wird sie mit
arabischen Ziffern fortgesetzt, so wird nur die Zählung der letzten bezifferten Seite angegeben und auf die Wiedergabe
der römischen Zählung verzichtet. |
|
| | Bezifferung der Vorlage | Wiedergabe |
| a) Bei gleicher Benennung |
|
| | S. I - X und 1 - 150 bzw. S. IV - X und 3 - 150 | X, 150 S. |
| S. A - K und a - m | S. A - K, a - m |
| S. A - K und 1 - 150 bzw. 5 - 150 | S. A - K, 150 S. |
| S. I - XX und 314 - 520 | XX S., S. 314 - 520 |
S. I - X bzw. IV - X 150 S.
|
| | | und 11 - 150 bzw. 13 150 |
| | Die Zählung mit römischen Ziffern wird |
| | mit arabischen Ziffern fortgesetzt. |
| b) Bei verschiedener Benennung |
|
| | S.1 - 50, Sp. 1 - 300, Bl. 1 - 15 bzw. | 50 S., 300 Sp., |
| S. 4 - 50, Sp. 3 - 300, Bl. 2 - 15 | 15 Bl. |
| Bl. A -K und S. 1 - 90 bzw. S. 3 - 90 | Bl. A - K, 90 S. |
|
| 6. | | Selbständig gezählte Blätter oder Seiten, die verstreut in der Vorlage enthalten sind,
werden am Schluß angegeben, unabhängig davon, ob sie Text oder Illustrationen enthalten, wenn sie einen größeren Teil
des Umfangs ausmachen. Bei alten Drucken gilt dies auch für kleinere Teile des Umfangs. |
|
| | Anm.: | Zur Illustrationsangabe vgl. §
152.. |
|
| | In der Vorlage enthalten | Wiedergabe |
|
| | 100 Seiten, dazwischen verstreut 30 selbständig | 100 S., 30 Bl. |
gezählte Blätter mit Illustrationen
|
| | 100 Seiten; zwischen den Seiten 48 und 49; en | 48, 32 S., S. 49 |
bloc 32 - 100 selbständig gezählte Seiten
|
| 7. | | Bei mehr als drei vorliegenden Zählungen wird auf die Angabe der Zählungen im
allgemeinen verzichtet und statt dessen nur der Vermerk "Getr. Zählung" angegeben, unabhängig davon, ob es sich um
gleiche oder verschiedene Benennungen handelt. |
| Bei alten Drucken werden jedoch auch mehr als drei Zählungen
angegeben. |
|
| 8. | | Ist in der Vorlage, die Teil eines größeren Werkes ist, neben der eigenen mit 1
beginnenden Zählung auch die des größeren Werkes enthalten, so wird nur die eigene Zählung angegeben. |
|
| 9. | | Bei fehlender Zählung werden Blätter gezählt, unabhängig davon, ob sie ein- oder
zweiseitig bedruckt sind (z. B. [8] Bl.). |
| Bei größerem Umfang genügt es im allgemeinen, eine ungefähre Zählung
anzugeben (z. B. [ca. 200] Bl.). Bei alten Drucken kann auch in diesem Falle der genaue Umfang angegeben werden (z. B.
[204] Bl.). |
|
| 10. | | Ungezählte Seiten bzw. Blätter mit Text oder Illustrationen, die en bloc enthalten sind
und einen größeren Teil des Umfangs ausmachen, werden im allgemeinen, durch Komma getrennt, in eckigen Klammern am
Schluß angegeben (z. B.: 100 S., [50] Bl. oder 100, [50] S.). Auf die Angabe von Reklameseiten mit eigener oder ohne
eigene Zählung wird verzichtet. |
| Bei alten Drucken werden ungezählte Seiten bzw. Blätter mit Text oder
Illustrationen, die en bloc enthalten sind, durch Komma getrennt in eckigen Klammern als Blätter angegeben (z. B. [1]
Bl., 23 S., [3] Bl.). Verstreut enthaltene ungezählte Seiten bzw. Blätter können angegeben werden. In diesem Falle
werden sie am Schluß angegeben. |
|
| | Anm.1: | Wird in einer Fußnote auf ein Literaturverzeichnis
hingewiesen, bei dem nur auf einzelnen Seiten (z. B. am Anfang oder Schluß) die Umfangszählung fehlt, so wird diese
ergänzt und in eckige Klammern gesetzt (z. B. Literaturverz. S. [V] - XI; Literaturverz. S. 195 - [200]). |
|
| | Anm.2: | Zur zusätzlichen Angabe von Bogensignaturen in einer Fußnote
vgl. § 162,,5. |
|
2.6.2.4.3 Illustrationsangabe, §152
§ 152.
Illustrationsangabe
| 1. | | Die Illustrationen werden unabhängig von ihrer Stellung in der
Vorlage und unabhängig davon, ob sie auf gezählten oder ungezählten Textseiten oder -blättern oder auf eigenen gezählten
oder ungezählten Seiten oder Blättern enthalten sind, in kürzester Form angegeben. Dabei wird zwischen Illustrationen,
graphischen Darstellungen, Karten und Notenbeispielen unterschieden. |
| Bei alten Drucken wird zwischen Illustrationen, Porträts, graphischen
Darstellungen, Karten und Notenbeispielen unterschieden. |
|
| 2. | | Die Illustrationen werden folgendermaßen angegeben: |
|
| | a) wenige: | ... : Ill. |
| b) viele: | ... : zahlr. Ill. |
| c) bei Bild- und Kunstbänden ohne Text: | ... : nur Ill. |
d) bei Bild- und Kunstbänden mit wenig Text: ... : überwiegend Ill.
| Weitere Benennungen werden anstelle von Illustrationen oder zusätzlich,
durch Komma getrennt, entsprechend angeführt, |
|
| | z. B.: | ... : graph. Darst. |
| | ... : Ill., graph. Darst., Kt. |
| Gilt ein Adjektiv für mehrere Benennungen, so wird die (letzte)
zugehörige Benennung durch "und" verbunden angegeben, |
|
| | z. B.: | ... : zahlr. Ill. und graph. Darst., Kt. |
| Aber: | ... : zahlr. Ill., graph. Darst., Kt. |
| | nur Illustrationen sind zahlreich |
| Bei alten Drucken können die Anzahl der Illustrationen, Porträts,
graphischen Darstellungen, Karten und Notenbeispiele, unabhängig davon, ob in der Vorlage gezählt oder nicht, sowie in
runden Klammern zusätzlich die Art der Illustrationen angegeben werden (z. B. 8 Ill. (Kupferst.), 1 Kt.). |
|
| 3. | | Der eingedruckte Beigabenvermerk bleibt im allgemeinen unberücksichtigt. Bei alten
Drucken wird der eingedruckte Beigabenvermerk jedoch als Zusatz zum Sachtitel angegeben, sofern er nicht in Verbindung
mit der Verfasserangabe oder der Ausgabebezeichnung anzugeben ist. |
|
| | Anm.1: | Zu Vermerken über textliche Beigaben vgl. §
134,,7. |
|
| | Anm.2: | Zu eingedruckten Beigabenvermerken in Verbindung mit der
Verfasserangabe vgl. § 137,,1, in Verbindung mit der Ausgabebezeichnung vgl. §
141,,6. |
|
§ 152a. Format
| Bei
alten Drucken kann das bibliographische Format durch 2°, 4°, 8°, 12° bzw. 16° oder folio, quarto, octavo, duodecimo bzw.
sedecimo angegeben werden. Bei Querformaten wird diesen Bezeichnungen "quer-" vorangestellt (z. B. quer-2° oder quer-
folio). |
2.6.2.4.4 Angabe von Begleit-material, §153
§ 153.
Angabe von Begleitmat
| 1. | | Das Begleitmaterial (Beilagen, die nicht als Teil eines mehrbändigen
Werkes aufzufassen sind, sondern lose, in Rückentasche, in Rückenschlaufe, in einer gemeinsamen Hülle, Kapsel und dgl.
jeweils nur einem Band oder einer Ausgabe eines Werkes beigegeben sind) wird in kurzer Form angegeben, unabhängig davon,
ob es auf der Haupttitelseite des betreffenden Bandes oder der betreffenden Ausgabe genannt ist oder ob es eine eigene
Titelseite hat oder nicht. |
|
| | Anm.: | Als Begleitmaterial gelten z. B. Lösungs- und
Erläuterungshefte, Abbildungs-, Straßen- und Wörterverzeichnisse, Kartenbeilagen, Zusammenfassungen in anderen Sprachen
und dgl. |
|
| 2. | | Die in der Vorlage genannte Bezeichnung für das Begleitmaterial wird übernommen. Ist
keine genannt, so wird eine zutreffende deutschsprachige Bezeichnung verwendet. Ein eigener selbständiger Titel für das
Begleitmaterial wird zusätzlich in den Fußnoten angegeben (vgl. § 162,,5). |
|
| | Anm.: | Zu Nebeneintragungen unter Titeln von Begleitmaterial vgl. § 709.. |
|
| | Anm.: | Zur Angabe von Begleitmaterial zu Sekundärausgaben vgl. § 162,,12. |
| ... : zahlr. Ill. + Answer book |
| ... : graph. Darst. + Kt.-Beil. |
| ... 250 S. + Dt. und engl. Zsfassung |
|
2.6.2.5 Gesamttitelangabe, §154-156
§ 154.
Gesamttitelangabe
| 1. | | In der Stücktitelaufnahme wird die Angabe von Gesamttiteln,
gegebenenfalls einschließlich der Bandangabe für das vorliegende Stück, ohne Abschlußpunkt in runde Klammern
gesetzt. |
|
| 2. | | Gesamttitel und Zählungen, die nicht in der Vorlage enthalten sind, werden innerhalb
der runden Klammern in eckige Klammern gesetzt. |
|
| 3. | | Vor jeder Bandangabe innerhalb der runden Klammern steht Spatium, Semikolon, Spatium (
; ). |
|
| | Anm.: | Zur Bandangabe vgl. § 168.. |
| (Lehrbücher für den Nachwuchs an wissenschaftlichen Bibliotheken ;
1) |
| (History and theory ; 1,1) |
| (Wiener Beiträge zur Kinderheilkunde ; 39 = Jg. 10, Bd. 3) |
|
| 4. | | Eine Unterreihe wird im allgemeinen innerhalb der runden Klammern nach der
Schriftenreihe angegeben. |
| Vor jeder Unterreihe und jeder hierarchischen Gliederungseinheit einer
Unterreihe steht Spatium, Doppelpunkt, Spatium ( : ). |
| (Canadian journal of research : Section A ; 15,3) |
| (Kölner Beiträge zur Musikforschung ; 80 : Akustische Reihe ;
5) |
| (Schriftenreihe der Bauforschung : Reihe Landwirtschaftsbau ;
11) |
| (Historische Texte : Mittelalter ; 14) |
| (Veröffentlichungen / Pädagogisches Zentrum : Reihe C, Berichte ;
10) |
| (Münchener theologische Studien : Reihe 1, Studien zur
Kirchengeschichte ; 3) |
| (Münchener theologische Studien : Reihe 3, Kanonistische Abteilung ;
28) |
|
| 5. | | Wie Unterreihen werden auch fortlaufende Beilagen ohne eigenen Titel angegeben, sowie
im allgemeinen Abteilungen mehrbändiger begrenzter Werke. |
| (Acta psychotherapeutica et psychosomatica : Supplementum ;
3) |
| (Dokumentation der Zeit : Wissenschaftliche Beilage ; 1,2) |
| (Handbuch der Orientalistik : Abteilung 1; 7) |
|
| 6. | | Eine Unterreihe oder Abteilung wird auch dann angegeben, wenn sie keine eigene
durchlaufende Bandzählung hat. |
|
| | Anm.: | Zur Angabe als Bestandteil der Bandaufführung in der
Einheitsaufnahme für das Gesamtwerk vgl. § 167,,2. |
|
| | Vorlage | Neue wissenschaftliche Bibliothek 42 |
| | Geschichte |
| Gesamttitelangabe: | (Neue wissenschaftliche Bibliothek ; 42
: |
| | Geschichte) |
|
| 7. | | Gesamttitel mehrerer gleichgeordneter Schriftenreihen werden in getrennten Klammern
nacheinander angegeben. Ihre Reihenfolge richtet sich im allgemeinen nach der Vorlage. |
| (Kleine naturwissenschaftliche Bibliothek : Reihe Biologie ; 3)
(Berliner Tierpark-Buch ; 17) |
|
§ 155. Gesamttitel (mit Verf. bzw. Urh.)
| 1. | | Ein Gesamttitel wird im allgemeinen in der vorliegenden Form des Stückes wiedergegeben.
Sind in einem Stück mehrere Titel für dasselbe Gesamtwerk genannt, so wird im allgemeinen nur der im betreffenden Stück
besonders hervorgehobene bzw. zuerst genannte Gesamttitel angegeben. Besteht dieser Gesamttitel aus einer Initialen-
oder ähnlichen Buchstabenfolge und ist daneben auch eine ausgeschriebene Form genannt, so wird jedoch nur der
ausgeschriebene Gesamttitel angegeben. |
|
| | Schriften des Instituts für |
| | Verkehrswissenschaft an |
| | der Universität Leipzig. Heft 2 |
| Gesamtitelangabe: | (Schriften des Instituts für |
| | Verkehrswissenschaft an der Universität |
| | Leipzig ; 2) |
|
| | Beiheft 21 der Historischen Zeitschrift. |
| Gesamtitelangabe: | (Beiheft ... der Historischen Zeitschrift ;
21) |
|
| | Sonderbände zur "Strahlentherapie". Band 8 |
| Gesamtitelangabe: | (Sonderbände zur "Strahlentherapie" ;
8) |
|
| | E G S - T e x t e 1 2 |
| | erziehungs- und |
| | gesellschaftswissenschaftliche studientexte |
| Gesamtitelangabe: | (Erziehungs- und |
| | gesellschaftswissenschaftliche Studientexte |
| | ; 12) |
|
| 2. | | Bei Gesamttiteln mit ein, zwei oder drei Verfassern werden die Namen der Verfasser in
der vorliegenden Form dem Gesamtsachtitel nachgestellt, getrennt durch Spatium, Schrägstrich, Spatium ( / ), sofern sie
nicht schon im Gesamtsachtitel enthalten sind. |
| (Ausgewählte Werke in Einzelausgaben / Arnold Zweig ; 8) |
| (Ausgewählte Werke in Einzelausgaben / Tschechow ; 3) |
|
| 3. | | Bei Gesamttiteln, bei denen Urheber zum Gesamtsachtitel zu ergänzen sind, werden die
Namen der Urheber in der vorliegenden Form und Reihenfolge dem Gesamtsachtitel nachgestellt, getrennt durch Spatium,
Schrägstrich, Spatium ( / ). Bei Hierarchie angaben werden nur die zur ausreichenden Benennung erforderlichen Teile des
Namens angegeben. |
| Ist ein Teil des Körperschaftsnamens im Gesamtsachtitel enthalten und
ein anderer Teil oder der Name einer übergeordneten Körperschaft noch zu ergänzen, so wird dieser Teil bzw. dieser Name
nur angegeben, wenn er zur ausreichenden Benennung erforderlich ist. |
| Urheber, die weder im Gesamtsachtitel enthalten noch zu ihm zu ergänzen
sind, werden nicht angegeben. |
|
| | Pädagogisches Zentrum |
| | Veröffentlichungen |
| | Reihe C: Berichte |
| | Heft 10 |
| Gesamtitelangabe: | (Veröffentlichungen / Pädagogisches |
| | Zentrum : Reihe C, Berichte ; 10) |
|
| | Vorlage: | JUSTUS LIEBIG UNIVERSITÄT |
| | Veröffentlichungen |
| | des Mathematischen Instituts |
| | Band 15 |
| Gesamtitelangabe: | (Veröffentlichungen des Mathematischen |
| | Instituts / Justus-Liebig-Universität ; 15) |
|
| | VDI |
| | Berichte der Planungsabteilung |
| | Heft 22 |
| Gesamtitelangabe: | (Berichte der Planungsabteilung / VDI ;
22) |
|
| | Vorlage: | BRITANNICA ET AMERICANA |
| | Herausgegeben von den Englischen |
| | Seminaren der Universitäten Hamburg und |
| | Marburg/Lahn |
| | II |
| Gesamtitelangabe: | (Britannica et Americana ; 2) |
|
| 4. | | Unterreihen, fortlaufende Beilagen ohne eigenen Titel und Abteilungen mehrbändiger
begrenzter Werke werden im allgemeinen nach der Vorlage angegeben. Zahlwörter und römische Ziffern als Zählungen werden
jedoch durch arabische Ziffern ersetzt. |
|
| | Vorlage: | Kölner Beiträge zur Musikforschung Band 80 |
| | Akustische Reihe Band 5 |
| Gesamtitelangabe: | (Kölner Beiträge zur Musikforschung ; 80 :
|
| | Akustische Reihe ; 5) |
|
| | Vorlage: | KLASSIKER DES ALTERTUMS |
| | Zweite Reihe: Römische Autoren. Band 26 |
| Gesamtitelangabe: | (Klassiker des Altertums : 2. Reihe, |
| | Römische Autoren ; 26) |
|
| | Vorlage: | Münchener Theologische Studien |
| | Reihe I: Studien zur Kirchengeschichte |
| | Band 3 |
| Gesamtitelangabe: | (Münchener theologische Studien : Reihe 1,
|
| | Studien | zur Kirchengeschichte ; 3) |
|
| 5. | | Auf die Angabe von Zusätzen zum Gesamtsachtitel wird verzichtet. |
|
| 6. | | Wird gemäß § 110,,3, Anm. auf die Einheitsaufnahme für das
Gesamtwerk verzichtet oder wird gemäß § 170,,2 bei der Einheitsaufnahme für das Gesamtwerk anstelle
der Bandaufführung die betreffende Stücktitelaufnahme als Nebeneintragung unter dem Gesamttitel verwendet, so werden in
der Gesamttitelangabe für einen Sachtitel, dessen vorliegende Form von der Ansetzungsform abweicht, die Ansetzungsformen
einzelner Teile des Gesamtsachtitels nach den vorliegenden Formen in eckigen Klammern eingefügt, wenn die Bedingungen
des § 129 gegeben sind. |
| Ist nach § 130 ein Ansetzungssachtitel zu bilden,
so wird er im NE-Vermerk angegeben bzw., wenn nach § 179,, Anm. auf die Angabe von NE-Vermerken
verzichtet wird, dem vorliegenen Gesamtsachtitel in eckigen Klammern vorangestellt. |
|
| | Anm.: | Zur Angabe in den NE-Vermerken vgl. §§
178,,4; 178,6 und 7. |
| (Cataloge [Kataloge] für Kunstsammler ; 1) |
| ([Historische Zeitschrift / Beiheft] Beiheft ... der Historischen
Zeitschrift ; 21) |
|
§ 156. Gesamttitelangabe in der Stückaufnahme
| 1. | | In der Stücktitelaufnahme für mehrbändige Werke wird die Gesamttitelangabe vor der
Bandaufführung gemacht, wenn die Bände innerhalb des übergeordneten Gesamtwerks jeweils nicht eigens gezählt sind bzw.
wenn das übergeordnete Gesamtwerk nur eine einzige Zählung für alle Bände des untergeordneten mehrbändigen Werkes
hat. |
| (Philosophische Studientexte) |
| (Philosophische Lehrbücher ; 4) |
| 1 (1965). - 207 S. : graph. Darst. |
| 2 (1966). - 195 S. + Lösungsh. |
|
| 2. | | In der Stücktitelaufnahme für mehrbändige Werke wird jedoch nur der Gesamttitel vor der
Bandaufführung angegeben, wenn die Bände innerhalb des übergeordneten Gesamtwerks jeweils noch eigens gezählt sind. Die
weggelassene Bandangabe wird durch drei Punkte angedeutet. Sie wird dann jeweils bei der betreffenden Bandaufführung
(vgl. § 169)) bzw. in der Stücktitelaufnahme des betreffenden Bandes (vgl. § 170))
angegeben. |
|
| 3. | | Ändert sich der Gesamttitel oder gilt er nur für einen Teil der Bände, so wird dies in
einer Fußnote angegeben (vgl. § 162,,6). |
|
2.6.2.6 Fußnoten , §157-163;163a
2.6.2.6.1 Allgemeine Bestimmungen, §157
§ 157. Fußnoten. Allg. Best
| 1. | | Fußnoten werden
gemacht als Ergänzung zur inhaltlichen und bibliographischen Beschreibung, insbesondere dann, wenn der Sachverhalt aus
der sonstigen bibliographischen Beschreibung nicht ersichtlich ist. |
|
| 2. | | Die in den §§ 161 - 163a aufgeführten Fußnoten werden angegeben,
und zwar nach den dort enthaltenen Regeln. |
|
| | Anm.: | Für Fußnoten, bei denen Bezugsparagraphen genannt sind, gelten
die diesbezüglichen Bestimmungen. |
|
2.6.2.6.2 Angabe von Titeln in Fußnoten, §158-159
§ 158.
Angabe von Tit. in Fußn
| 1. | | Paralleltitel (vgl. §
162,,1), Nebentitel (vgl. § 162,,2), Titel von Begleitmaterial (vgl. §
162,,5), Titel beigefügter und enthaltener Werke (vgl. § 162,,8,a) und Titel von
Zusammenfassungen (vgl. § 162,,8,b) werden im allgemeinen nach den Bestimmungen für die
bibliographische Beschreibung angegeben (vgl. §§ 119 - 140). |
| Vor der Angabe eines weiteren Titels innerhalb derselben Fußnote steht
Punkt, Spatium (. ). |
|
| | Anm.: | Zur Angabe von Titeln fortlaufender Beilagen, die eine eigene
Einheitsaufnahme erhalten, vgl. § 159,,1. |
|
| 2. | | Auf die Angabe von Zusätzen zu Sachtiteln, von sonstigen beteiligten Personen und
Körperschaften sowie Urhebern, die weder im Sachtitel genannt noch zu ihm zu ergänzen sind, wird dabei im allgemeinen
verzichtet. |
| Dagegen werden Urheber aufgeführt, die weder im Sachtitel genannt noch
zu ihm zu ergänzen sind und die nach den Bestimmungen der §§ 656,,1, 657,1, 658,1 und 2 oder 659 die
Haupteintragung bzw. eine Nebeneintragung erhalten. |
|
| 3. | | Die Verfasserangabe entfällt bei Titeln von beigefügten und enthaltenen Werken einer
Sammlung, bei Titeln von Zusammenfassungen sowie bei Paralleltiteln mit einem Verfasser, der die Haupteintragung
erhält. |
|
| 4. | | Ansetzungsformen von Personen- und Körperschaftsnamen sowie von Sachtiteln für
Nebeneintragungen werden im allgemeinen in den NE-Vermerken angegeben (vgl. § 178)). |
| Bei Sachtiteln jedoch werden die Ansetzungsformen einzelner Wörter
gemäß den Bestimmungen des § 129 in den vorliegenden Sachtiteln eingefügt. Wird nach § 179,, Anm. auf die Angabe von NE-Vermerken verzichtet, und wird nach § 130 ein
Ansetzungssachtitel gebildet, so wird dieser der vorliegenden Form des Sachtitels in eckigen Klammern
vorangestellt. |
|
| | Anm.: | Zur Angabe von Einheitssachtiteln vgl. §
161,,1. |
|
§ 159. Titel in Fußnoten (Verf- / Urh-ang.)
| 1. | | Bei Titeln von Bezugswerken und Hinweisen auf Titel paralleler, früherer oder späterer
Bände oder Ausgaben werden Verfasser- bzw. Urhebernamen und/oder Sachtitel in der Ansetzungsform angegeben,
gegebenenfalls mit Einheitssachtitel - in eckigen Klammern - vor dem betreffenden Sachtitel. |
| Die Titel fortlaufender Beilagen, die eine eigene Einheitsaufnahme
erhalten, werden bei denjenigen fortlaufenden Sammelwerken, zu denen sie gehören, ebenfalls in der Ansetzungsform
angegeben, wie auch die Titel der fortlaufenden Sammelwerke in der Einheitsaufnahme der zu ihnen gehörenden
fortlaufenden Beilagen. |
|
| 2. | | Bei Hinweisen auf Werke, die keine Eintragung haben bzw. erhalten, werden Verfasser-
bzw. Urhebernamen sowie Sachtitel in der Ansetzungsform, falls diese ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist, sonst in
einer anderen geeigneten Form angegeben. |
|
| 3. | | Bei Verfasser- und Urheberwerken wird der einzige oder nur der erste Verfasser bzw.
Urheber mit Doppelpunkt, Spatium dem betreffenden Sachtitel vorangestellt. |
| Bei Urheberwerken, die keine Eintragung haben bzw. erhalten, wird nur
der Sachtitel angegeben, wenn der Urheber darin genannt ist. |
|
2.6.2.6.3 Form und Reihenfolge der Fußnoten, §160
§ 160.
Form und Reihenfolge der Fußnoten
| 1. | | Jede Fußnote wird im allgemeinen in der in den
§§ 161 - 163a enthaltenen Form sowie unter Berücksichtigung der Bestimmungen der §§
158 und 159 angegeben. |
|
| 2. | | Mehrere Fußnoten werden im allgemeinen folgendermaßen gegliedert |
| Einheitssachtitel. Sammlungsvermerk |
| Angaben zur detaillierten bibliographischen Beschreibung |
| Hinweise auf andere Bände, Ausgaben und Werke. |
|
| | Anm.: | In den §§ 161 - 163a sind abschließende
Satz- oder Deskriptionszeichen nicht gesetzt; vgl. hierzu § 122,,j. |
|
2.6.2.6.4 Die einzelnen Fußnoten , §161-163;163a
§ 161.
Einheitssachtitel u. Sammlungsverm
| 1. | | Einheitssachtitel (vgl. §§ 504
- 515; 517 - 521; 523) |
| Einheitssachtitel, die gemäß den §§ 504,, 513 und
515 zu bestimmen sind, werden angegeben, sofern nicht unter bzw. mit ihnen die Haupteintragung gemacht wird. Das gilt
für Einheitssachtitel der für Haupteintragungen maßgeblichen Werke, beigefügter Werke, die auf Haupttitelseiten genannt
sind, kommentierter Werke (vgl. § 708)) sowie ursprünglicher völkerrechtlicher Verträge, zu denen
Protokolle, Änderungen, Zusatzverträge und dgl. vorliegen (vgl. § 619,, Abs. 3). |
| Die Fußnoten werden eingeleitet durch "Einheitssacht.:" bzw.
"Einheitssacht. des beigef. Werkes:" bzw. Einheitssacht. des kommentierten Werkes:" bzw. "Einheitssacht. des ursprüngl.
Vertrages:". Es folgt der Einheitssachtitel in der Ansetzungsform, gegebenenfalls mit einem Datum oder einer Zählung
und/oder einer Sprachbezeichnung oder einer Gebietskörperschaft als Ordnungshilfe (vgl. § 656,,2;
Anl. 6; §§ 517 - 521; 523). |
|
| | Anm.1: | Zur Schreibung der Ordnungshilfe vgl. §
177,,3. |
|
| | Anm.2: | Zur Angabe von Einheitssachtiteln der in Fußnoten
aufzuführenden beigefügten und enthaltenen Werke vgl. § 162,,8,a. |
|
| | Anm.3: | Bei Einheitssachtiteln, bei denen die ursprüngliche Form des
zugrundeliegenden Sachtitels in der Einheitsaufnahme nicht ersichtlich ist, z. B. bei Formeln und formelhaften
Bestandteilen von Wörtern (vgl. § 207)), wird nach Möglichkeit die ursprüngliche Form des
Einheitssachtitels zusätzlich angegeben, eingeleitet durch "Ursprüngl. Form des Einheitssacht.:". |
|
| 2. | | Ein Sammlungsvermerk, gegebenenfalls mit einer Sprachbezeichnung als
Ordnungshilfe, wird angegeben, wenn mit ihm nach § 622 eine Nebeneintragung gemacht wird und gemäß
§ 179,, Anm. auf die Angabe von NE-Vermerken verzichtet wird. |
|
| | Anm.: | Zu Fußnoten bei Werken, die gemäß §§ 625
und 627 Nebeneintragungen mit dem Sammlungsvermerk erhalten, vgl. § 162,,8,b. |
|
§ 162. Angaben zu bibliogr. Nachweisen
| 11. | | Angaben zu bibliographischen Nachweisen |
| Angaben dieser Art können gemacht werden, wenn es für zweckmäßig
gehalten wird. |
| Bibliogr. Nachweis: ... [z.B. VD 16 E 1211] |
|
| 1. | | Angabe von Paralleltiteln |
| Von Paralleltiteln, die nicht auf der Haupttitelseite genannt sind,
werden im allgemeinen angegeben: |
| a) der in der Vorlage zuerst auftretende Paralleltitel; |
| b) unter den weiteren gegebenenfalls einer in deutscher
Sprache; |
| c) gegebenenfalls weitere Paralleltitel, unter denen gemäß den §§ 705 und/oder 707 eine Nebeneintragung gemacht wird. |
| Paralleltitel nach Abs. 1,a und b werden jedoch nur angegeben, wenn
dadurch nicht die Zahl von zwei insgesamt (einschließlich der gemäß § 126,,2 anzugebenden auf der
Haupttitelseite genannten Paralleltitel) angegebenen Paralleltiteln überschritten wird. |
| Die Angabe eines Paralleltitels wird eingeleitet durch "Parallelt.:".
Entfällt gemäß § 158,,3 die Angabe eines Verfassers, so wird sie durch "Parallelsacht.:"
eingeleitet. |
| ... (Bandangabe) mit Parallelt.: ... |
| ... (Bandangabe) mit Parallelsacht.: ... |
|
| 2. | | Nebentitel, die nicht auf der Haupttitelseite genannt sind, werden
angegeben, wenn unter bzw. mit ihnen Nebeneintragungen gemacht werden (vgl. §§ 706;; 707). |
|
| | Anm.: | Zur Angabe der auf der Haupttitelseite genannten Nebentitel
vgl. § 132.. |
| Die Angabe eines Nebentitels wird eingeleitet durch
"Nebent.:". |
| ... (Bandangabe) mit Nebent.: ... |
|
| 3. | | Vermerke zur Verfasserangabe |
|
| | Mutmaßl. Verf.: ... |
| Überlieferte(r) Verf.: ... | vgl. § 136,,1; für Angaben
|
| Verf. (Hrsg. usw.) ermittelt | von außerhalb der |
| Verf. (Hrsg. usw.) ermittelt in: ... | Vorlage |
|
| | ... ist (sind) angebl. Verf. | vgl. § 137,,3, Anm.2; für
|
| ... ist (sind) überlieferte(r) Verf. | Namen, die in der |
| | Verfasserangabe |
| | genannt sind |
|
| | Richtiger Name des 2. Verf. | vgl. § 137,,4;
Berichtigung |
| (des Urhebers, des Hrsg. usw., | eines Personen- oder |
| der Körperschaft): ... | Korperschaftsnamens |
|
| | Auf der Haupttitels. auch.: ... | vgl. § 138,,1; Angabe
|
| | eines scheinbar |
| | zusammengesetzten |
| | Namens |
| ... (Bandangabe) hrsg. von ... |
| In ... (Bandangabe) ist kein Hrsg. |
|
| 4. | | Angaben zur Ausgabebezeichnung |
|
| | Fälschlich als ... Aufl. bezeichnet | vgl. § 141,,3.
|
| Nachdr. | vgl. § 173,,3. |
|
| | Anm.: | Zur Fußnote "Kopie" vgl. §
163aa,1. |
| 4a. Angaben zum Erscheinungsvermerk |
|
| | Nachdr. im Verl. ..., ... [Verlagsort], | wenn die nachge- |
| erschienen | druckten Bände eines |
| | mehrbändigen Werkes |
| | in einem anderen Verlag |
| | erschienen sind (vgl. |
| | § 173)) |
|
| | Bd. 5 im Verl. ..., ... [Verlagsort], |
| erschienen | bei Verlagsänderungen in |
| Ab Bd. 5 im Verl. ..., ... [Verlagsort], | einem mehrbändigen |
| erschienen | Werk |
|
| | Drucker aufgrund der | | vgl. § 143,2. |
Druckermarke ermittelt
|
| | übergeklebt |
Erscheinungsvermerk
|
| | übergestempelt |
| 2. Verl. eingeklebt |
| 2. Verl. eingestempelt |
| Überklebt: ... [Angabe des | | vgl. §
143,3. |
| früheren Ortes und Verlages] |
Überstempelt: ... [Angabe des
|
| | früheren Ortes und Verlages] |
|
| | Vorlageform des | | vgl. § 143,5. |
Erscheinungsvermerks: ...
|
| | Kolophon: ... |
| Erscheinungsjahr auf dem | vgl. § 147,,2, Abs.
3. |
Umschlag: ...
|
| | Erscheinungsjahr nach einem | vgl. § 147,,3. |
Chronogramm
|
| 5. | | Angaben zum Kollationsvermerk |
|
| | Signaturformel: . . . [z.B. A - Z4, | vgl. § 151,, Anm.2;
für |
| Aa - Cc4] | Bogensignaturen bei |
| | alten Drucken |
|
| | Kt.-Beil. u.d.T.: ... |
| Lösungsh. u.d.T.: ... | vgl. § 153,,2; für |
| Erl. u.d.T.: ... | Begleitmaterial mit |
| Biograph. Einf. u.d.T.: ... | selbständigem Titel |
|
| 6. | | Ergänzungen zur Gesamttitelangabe |
|
| | Gesamtt.: ... | | |
| ... (Bandangabe) ohne Gesamtt. | vgl. § 156,,3. |
|
| 7. | | Angaben über Schrift, Sprache und Vollständigkeit der Vorlage |
|
| | Teilw. in arab. Schr. | vgl. § 116,,5. |
Text in arab. Schr.
| Text in Einheitskurzschr. |
| Titel und Erl. in kyrill. Schr. j |
|
| | Text dt. und franz. | der ganze Text ist in den |
| | genannten Sprachen |
| | (vgl. §§ 519;; 520) |
|
| | Text franz. | der Text ist in einer |
| Beitr. teilw. dt., teilw. franz., | anderen Sprache als der |
| teilw. russ. | Titel bzw. die Sprache |
| | des Textes ist aus der |
| | bibliographischen |
| | Beschreibung nicht |
| | ersichtlich |
|
| | Aus dem ... übers. | wird angegeben, wenn |
| | die Originalsprache aus |
| | der sonstigen biblio- |
| | graphischen |
| | Beschreibung nicht |
| | ersichtlich und ohne |
| | besonderen Aufwand zu |
| | ermitteln ist |
|
| | | wenn Hauptsachtitel und |
| Text gekürzt | Einheitssachtitel iden- |
| Teilausg. | tisch sind bzw. wenn |
| Ausz. | unter oder mit dem |
| Enth. nur Kap. 4 | Einheitssachtitel die HE |
| | gemacht wird oder wenn |
| | der Einheitssachtitel in |
| | den Fußnoten |
| | angegeben wird |
|
| 8. | | a) Beigefügte und enthaltene Werke |
| Von Titeln nicht auf der Haupttitelseite genannter beigefügter Werke
wird einer angegeben, sofern nicht der Titel eines beigefügten Werkes nach den Bestimmungen des §
126,,4 schon anzugeben ist. Von Titeln enthaltener Werke werden zwei angegeben. |
| Die Angabe wird eingeleitet durch |
|
| | | Enth. außerdem: | für das beigefügte Werk |
| | Enth.: | für die enthaltenen Werke |
| Werden Titel beigefügter oder enthaltener Werke weggelassen, so wird
die Angabe der aufzuführenden Titel folgendermaßen eingeleitet:: |
|
| | | Enth. außerdem u.a.: |
| | Enth. u.a.: |
| Ein Einheitssachtitel wird gegebenenfalls dem Titel des beigefügten
bzw. enthaltenen Werkes in eckigen Klammern nachgestellt, ein Sammlungsvermerk nur dann, wenn mit ihm eine
Nebeneintragung gemacht wird und gemäß § 179,, Anm. auf die Angabe von NE-Vermerken verzichtet
wird. |
| Eine Ausgabebezeichnung zum Titel des beigefügten bzw. enthaltenen
Werkes wird gegebenenfalls im Anschluß an den Titel (bzw. Einheitssachtitel und/oder Sammlungsvermerk) nach Komma,
Spatium (, ) angegeben. |
|
| | Anm.: | Zur Angabe von auf der Haupttitelseite genannten beigefügten
Werken vgl. § 126,,4; zur Angabe ihrer Einheitssachtitel vgl. § 161,,1. |
| b) Sonstige Angaben zum Inhalt |
| Angaben dieser Art werden gemacht, wenn es für zweckmäßig gehalten
wird. |
|
| | Enth. zehn Novellen | und andere entsprechende |
| | Bezeichnungen; z. B. bei |
| | Sammlungen (vgl. §§ 621;; 622) |
| | oder Sammelwerken, | wenn die |
| | Aussage aus der biblio- |
| | graphischen Beschreibung nicht |
| | ersichtlich ist |
|
| | Enth..eine Sammlung | vgl. §§ 625,,2; 627,1; wird
|
| von z.B.: Heidegger | angegeben, wenn mit dem |
| Enth. Sammlungen von | Sammlungsvermerk eine |
| z.B.: Marx und Engels | Nebeneintragung gemacht wird |
| | und gemäß § 179,, Anm. auf die |
| | Angabe von NE-Vermerken |
| | verzichtet wird |
|
| | Enth. Werke von und | vgl. § 627.. |
über ...
|
| | Zsfassung in ... Sprache | Hinweis auf eine |
| ... Zsfassung u.d.T.: ... | Zusammenfassung mit bzw. |
| Zsfassung in ... Sprache | ohne eigenen Titel in einer |
| u.d.T.: ... | anderen Sprache als der des |
| | Textes |
| Literaturerz S. ... - ... |
|
| | Bibliogr. z.B.: A. Einstein | auch ohne Namen, wenn die |
| S. ... - . .. | betreffende Person die |
| Werk(e)verz. z.B.: P. | Haupteintragung |
| Picasso S. ... - ... | erhält oder wenn es sich um ein |
| Diskogr. z.B.: A. | Werk über die betreffende |
| Rothenberger S. ... - ... | Person handelt |
|
| | Literaturangaben | für umfangreiche |
| | Literaturangaben bei einzelnen |
| | Abschnitten |
|
| | Anm.: | Bei Hochschulschriften (Dissertationen,
Habilitationsschriften, Diplom-, Magisterarbeiten und dgl.) wird im allgemeinen auf die Angabe des
Literaturverzeichnisses verzichtet. |
|
| 9. | | Hochschulschriftenvermerk und Hinweise auf andere Ausgaben von
Hochschulschriften |
| Angaben dieser Art werden gemacht, wenn sie aus der Vorlage ersichtlich
sind. Auf Ergänzungen wird verzichtet. |
| Bei Hochschulschriften (Dissertationen, Habilitationsschriften, Diplom-
, Magisterarbeiten und dgl.) wird der Hochschulschriftvermerk in einer feststehenden Reihenfolge und Form als Fußnote
angegeben: |
| Hochschulort, Hochschule, Charakter der Hochschulschrift (z. B. Diss.,
Habil.- Schr.), Promotions-, Habilitations- bzw. Prüfungsjahr. |
| Ort und Hochschule werden im allgemeinen vorlagegemäß angegeben, jedoch
wird der Name der Hochschule gekürzt und werden einzelne Wörter des Namens abgekürzt. Enthält die Vorlage mehrere Jahre,
so wird das Jahr angegeben, das dem der Promotion usw. entspricht. |
| Göttingen, Univ., Diss., 1970 |
| Leipzig, Univ., Diss., 1970 |
| Dresden, Techn. Univ., Diss., 1970 |
| Leuna-Merseburg, Techn. Hochsch. für Chemie, Diss., 1970 |
| Clausthal, Techn. Univ., Diss., 1970 |
| Dresden, Hochsch. für Verkehrswesen, Habil.-Schr., 1970 |
| Paris, Univ., Diss., 1971 |
| Tilburg, Kath. Hoogeschool, Diss., 1975 |
| Bei Verlagsausgaben werden die Angaben durch "Zugl.:" (Zugleich)
eingeleitet; abweichende Titel werden im Anschluß an den Hochschulschriftenvermerk angegeben. |
| Zugl.: Leipzig, Univ., Diss., 1968 |
| Zugl.: Leipzig, Diss., 1968 u.d.T.: ... |
| Erweiterte bzw. gekürzte Verlagsausgaben werden durch die Wendungen
"Teilw. zugl.:" bzw. "Vollst. zugl.:" gekennzeichnet. |
| Teilw. zugl.: Berlin, Techn. Univ., Diss., 1969 |
| Vollst.zugl.:Dresden, Techn. Univ., Diss., 1969 u.d.T.: ... |
|
| 10. | | Angaben zur Erscheinungsweise und zum Erscheinungsverlauf bei Lieferungswerken,
Loseblattausgaben und mehrbändigen Werken. |
| Angaben dieser Art werden gemacht, wenn sie aus der Vorlage ersichtlich
sind. | | Beispiele | | Erscheint monatl. |
| Erscheinungsbeginn: ... [Jahr] |
| Mit Lfg. ... [Zählung] (... [Jahr]) |
| Erschienen: ... [Bandzählung] (... [Jahr]) - ... [Bandzählung]
(... [Jahr]) |
| Von ... [Jahr] bis ... [Jahr]erschienen |
| Mehr nicht erschienen ... [Bandangabe] nicht
erschienen |
| Von ... [Jahr] bis ... [Jahr] nicht erschienen |
| vgl. §§ 172,,1, Anm.; 172,3, Anm.; 174 |
|
§ 162. Angaben zu bibliogr. Nachweisen
| 11. | | Angaben zu bibliographischen Nachweisen |
| Angaben dieser Art können gemacht werden, wenn es für zweckmäßig
gehalten wird. |
| Bibliogr. Nachweis: ... [z.B. VD 16 E 1211] |
|
| 12. | | Angaben zu Sekundärausgaben (vgl. § 2,2,, Abs.
2,b) |
| Die Fußnote wird eingeleitet durch "Mikrofiche-Ausg..:", "Mikrofilm-
Ausg.:", "Blindenhörbuch:" und ähnliche Angaben. Erscheinungsvermerk und physische Beschreibung sowie gegebenenfalls
Gesamttitelangabe und Standardnummer der Sekundärausgabe werden, durch Punkt, Spatium getrennt, in dieser Reihenfolge
angegeben. Innerhalb dieser Gruppen werden deren einzelne Bestandteile durch Deskriptionszeichen gemäß §
(NBMM) 122 getrennt. Für die Form der einzelnen Bestandteile gelten die Bestimmungen für die bibliographische
Beschreibung (vgl. die §§ (NBMM) 143-156 und 164 - 165b). |
| Ein vom Titel der Primärausgabe abweichender Titel der Sekundärausgabe
gilt als Nebentitel, der in einer weiteren Fußnote angegeben wird, wenn unter bzw. mit ihm Nebeneintragungen gemacht
werden (vgl. die §§ 706 un d 707). Die Fußnote wird eingeleitet durch "Titel der Mikrofiche-Ausg.:",
"Titel der Mikrofilm-Ausg.:", "Titel des Blindenhörbuchs:" und ähnliche Angaben. |
| Anm.: Zur Ausgabebezeichnung bei Sekundärausgaben vgl. § 141,,9. |
| Mikrofiche-Ausg.: Stuttgart [u.a.] : Belser, 1990. 5 Mikrofiches : 24x
+ Begleith. |
| Mikrofiche-Ausg.: München [u.a.] : Saur, [1992]. 1 Mikrofiche : 42x.
(Bibliothek der deutschen Literatur ; 5141). ISBN 3-598-53754-9 |
|
§ 163. Hinweise auf andere Bde u. Ausg
| 1. | | Herkunftsangaben für Abdrucke aus fortlaufenden und begrenzten Sammelwerken |
| Die Angaben werden gemacht, wenn sie der Vorlage zu entnehmen
sind. |
| Für die Angabe des Gesamtwerkes, aus dem der Abdruck stammt, gelten im
allgemeinen die Bestimmungen für die Gesamttitelangabe (vgl. die §§ 154 und 155). Auf den Einschluß
in runde Klammern wird jedoch verzichtet. Eine Ausgabebezeichnung wird wie eine Unterreihe angegeben und gegebenenfalls
gemäß § 125 abgekürzt. |
| Aus: Handbuch der Bibliothekswissenschaft 2.Aufl. ; 2 |
| Aus: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie ; 26,3
: |
|
| 2. | | Hinweise auf parallele Ausgaben |
| Abweichende Titel vorhandener Parallelausgaben werden jeweils auf den
Einheitsaufnahmen der anderen Ausgaben angegeben, wenn sie bei der Erstellung der Einheitsaufnahmen bekannt sind oder
ihre nachträgliche Angabe möglich und zweckmäßig ist. |
|
| | Anm.: | Zur Verknüpfung von Parallelausgabe durch Nebeneintragungen
vgl. § 704,,2. |
| Abweichende Titel nicht vorhandener Parallelausgaben, die ohne
zusätzliche Ermittlungen bekannt sind, werden entsprechend behandelt. |
|
| | Teilausg. von: ... | wenn für den Auszug bzw. |
| Ausz. von. . . . | die Teilausgabe ein eigene |
| | Einheitssachtitel |
| | bestimmt wird (vgl. § 513)) |
| Auch als: ... (Angabe eines |
| Teilw. als: ... (Angabe eines |
|
| | Gesamtwerkes) | wenn auch als Teil |
| Vollst. als: ... (Angabe eines | eines Gesamtwerkes |
| Gesamtwerkes) | erschienen |
Auch in: ... (Angabe einer
|
| | Zeitschrift) |
Teilw. in: ... (Angabe einer
|
| 3. | | Hinweise auf frühere bzw. spätere Ausgaben und Bände, auf andere Werke mit Bezug auf
das vorliegende Werk, auf fortlaufende Beilagen mit eigener Einheitsaufnahme bzw. auf die zugehörigen fortlaufenden
Sammelwerke |
| Die Fußnoten werden gemacht bei Titeländerungen in mehrbändigen Werken,
unabhängig davon, ob unter jedem geänderten Titel eine eigene Einheitsaufnahme gemacht wird oder nicht. |
| Sie werden ferner gemacht bei abweichenden Titeln in Ausgaben eines
Werkes, für das kein Einheitssachtitel bestimmt wird, wenn diese bei der Erstellung der Aufnahme bekannt sind oder ihre
nachträgliche Angabe möglich und zweckmäßig ist. Im allgemeinen werden die Fußnoten nur bei der der Titeländerung
vorangehenden bzw. folgenden Ausgabe gemacht. |
|
| | Anm.: | Zur Verknüpfung der Ausgabe durch Nebeneintragungen vgl. § 704,,2. |
|
| | Bd. 1 und 7 u.d.T.: ... | vgl. § 113,,2 und 3; |
| Später u.d.T.: ... | Titeländerungen in |
| Bd. 6 - 10 u.d.T.: ... | mehrbändigen Werken |
Bd. 5 und 8 u.d.T.: ...
|
| | Später u.d.T.: ... | vgl. § 109,, Anm.2; abweichende
|
| Spätere Ausg. bzw. | Titel in Ausgaben eines Werkes |
| Aufl. u.d.T.: ... | ohne Einheitssachtitel |
5. Aufl. u.d.T.: ...
| b) Bei nur losem bibliographischen Zusammenhang |
| Die Fußnoten werden gemacht je nach den folgenden oder den in den
Bezugsparagraphen enthaltenen Bestimmungen. |
|
| | | vgl. § 112,,2; Angabe des Titels |
| Beil. zu: ... | des fortlaufenden Sammelwerks |
| Suppl. zu: ... | in der Einheitsaufnahme einer |
| Beih. zu:... | fortlaufenden Beilage, wenn die |
| Erg.-H. zu: ... | Angabe nicht schon als Zusatz |
| | zum Sachtitel in der |
| | bibliographischen Beschreibung |
| | angeführt wird |
|
| | | vgl. § 112,,2; Angabe des Titels |
| Beil.: ... | einer fortlaufenden Beilage in |
| Suppl.: ... | der Einheitsaufnahme des |
| Beih.: ... | fortlaufenden Sammelwerkes, |
| Erg.-H.: ... | wenn die Angabe nicht schon |
| | als Zusatz zum Sachtitel in der |
| | bibliographischen Beschreibung |
| | angeführt wird |
| Entstanden aus: ... und: ... |
|
| | Darin aufgegangen: ... | vgl. § 113,,2 und 3; Änderungen
|
| Forts. bildet: ... | in mehrbändigen Werken |
Aufgegangen in: ...
| Vereinigt mit: ... zu: ... |
| Aufgeteilt in: ... und: ... |
|
§ 163a. Angaben zum vorliegenden Exempl
| 1. | | Kopien, die gemäß § 2,1,, Anm.2 als bibliographisch identische
Exemplare einer Ausgabe gelten, werden durch folgende Fußnoten gekennzeichnet: |
|
| | Kopie | einzeln hergestellte Papierkopie |
|
| | Kopie in ... Bd. | einzeln hergestellte Papierkopie |
| | mit anderer Bandeinteilung als |
| | beim Original |
|
| | Kopie, erschienen im | bei Herstellung auf Anforderung |
| Verl. ..., ... [Verlagsort] | (Publishing on demand) |
|
| 2. | | Weitere Angaben zum vorliegenden Exemplar können gemacht werden, wenn es für zweckmäßig
gehalten wird. Diese Angaben betreffen z. B. Unvollständigkeit (fehlende Blätter), Einbandart, Erhaltungszustand,
Kolorierung, handschriftliche Vermerke einschließlich Widmungen, Provenienzen, alte Signaturen, Bücherpreise, numerierte
Exemplare, in Zentimetern gemessenes Format. |
| S. ... [z.B. 73] - ... [z.B. 80] fehlen |
| Handschriftlich ergänzt: ... [z.B. ein Datum] |
| Mit hs. Bemerkungen ... [z.B. Arthur Schopenhauers] |
| Mit hs. Widmung des Verf. (Hrsg.) |
| Exlibris: Ad Bibliothecam Conventus Monacensis Ord. Erem. |
| Nr. ... [z.B. 15] von . .. [z.B. 200] Ex. |
|
2.6.2.7 Internationale Standardbuchnummer (ISBN), Internationale Standardnummer für fortlaufende Sammelwerke
(ISSN) und Key title, Reportnummer, Normnummer und dgl. , §164-165;165a
2.6.2.7.1 ISBN. ISSN und Key title,
§164
Anm: Die Bestimmungen der §§ 164 und 165 gelten sinngemäß auch für die Angabe
weiterer ähnlicher Nummern.
§ 164. ISBN, ISSN und Key
title
| 1. | | Die Angabe der Internationalen Standardbuchnummer wird eingeleitet
durch ISBN". Ihre einzelnen Teile (Gruppennummer, Verlagsnummer, Titelnummer und Prüfziffer) werden durch Bindestriche
voneinander abgegrenzt. |
| Alle ISBN für die Vorlage sowie für nicht vorliegende Einbandarten
werden angegeben, soweit sie ohne zusätzliche Ermittlungen bekannt sind. Mehrere ISBN, z. B. für verschiedene
Einbandarten einer Ausgabe (vgl. § 109)) oder für verschiedene Verleger, werden fortlaufend
geschrieben, getrennt durch Spatium, Gedankenstrich, Spatium. Auf die Hinzufügung von Erläuterungen zur ISBN wird
verzichtet. |
| Anm: Zur Angabe einer ISBN, die zu einem einzelnen Teil gehört, vgl. § 166,,1. |
| ISBN 2-2999-9999-1 - ISBN 2-2999-9998-7 |
|
| 2. | | Die Angabe der Internationalen Standardnummer für fortlaufende Sammelwerke wird
eingeleitet durch ISSN". Die beiden Teile der ISSN (jeweils 4 Ziffern) werden durch Bindestrich voneinander abgegrenzt.
Nach der ISSN wird der Key title angegeben, wenn er in der Vorlage genannt ist. In der Einheitsaufnahme für das Stück
eines fortlaufenden Sammelwerkes wird im allgemeinen nur die ISBN angegeben. |
| Anm.: Wird die Stücktitelaufnahme als Nebeneintragung unter dem Titel
des Gesamtwerkes anstelle der Gesamtaufnahme verwendet (vgl. § 110,,3, Anm.), folgt der ISBN auf
neuer Zeile die ISSN sowie der Key title, wenn er in der Vorlage genannt ist. |
| ISSN 0044-2909 = Zeitschrift für Kinderchirurgie und Grenzgebiete
|
| ISSN 0044-2909 = Zeitschrift für Kinderchirurgie und
Grenzgebiete |
| Bei Anwendung der in der Anmerkung enthaltenen
Bestimmung |
|
2.6.2.7.2 Report-, Normnummer und dgl., §165
Anm: Die Bestimmungen der §§ 164 und
165 gelten sinngemäß auch für die Angabe weiterer ähnlicher Nummern.
§
165. Report-, Normnr. und dgl
| Eine in der Vorlage
enthaltene eingedruckte, eingestempelte oder hand- bzw. maschinenschriftlich aufgetragene Report-, Normnummer oder dgl.
wird, gegebenenfalls nach der ISBN, auf neuer Zeile angegeben. |
| Die Angabe wird durch eine entsprechende Wendung (z. B. Report-Nr.",
Norm-Nr.") eingeleitet. Mehrere Report- bzw. Normnummern werden wie mehrere ISBN angegeben (vgl. §
164,,1). Als Bestandteil der Normnummer wird die Verbandsbezeichnung (z. B. DIN; ISO; ANSI) der Ziffernfolge
vorangestellt. Ziffern und Buchstaben werden in Ansetzungsform angegeben, Bindestriche werden durch Spatien ersetzt.
|
| Anm.1: Zur Ansetzung von Report-, Normnummern und dgl. vgl. § 525.. |
| Anm.2: Zu Nebeneintragungen unter Report-, Normnummern und dgl.
vgl. § 695,,2. |
| Report-Nr. KfK 2566 - Report-Nr. EUR 5751 e |
| Report-Nr. NASA TMX 64909 |
§ 165a. Fingerprint
| 1. | | Bei alten
Drucken kann der Fingerprint angegeben werden. |
|
| | Anm.: | Ein Fingerprint besteht aus vier Gruppen von je vier Zeichen,
die bestimmten Stellen einer Vorlage entnommen werden, außerdem aus einem Indikator sowie dem Erscheinungsjahr und
gegebenenfalls einem weiteren Indikator. Er dient der Unterscheidung verschiedener Ausgaben, die keine Standardnummer
haben. - Zur Bestimmung des Fingerprint vgl.: Fingerprints : Regeln und Beispiele / nach der engl.-franz.-ital.
Ausg. des Institut de Recherche et d'Histoire des Textes (CNRS) und der National Library of Scotland. übers. und eingel.
von Wolfgang Müller. - Berlin : Dt. Bibliotheksinst., 1992. |
|
| 2. | | Die Angabe wird eingeleitet durch "Fingerprint". |
| Fingerprint irus e,d. one- sole 3 1742 R |
|
2.6.2.8 Aufführung der Bände , §166-174
2.6.2.8.1 Allgemeine Bestimmungen, §166-167
§ 166. Bandaufführung - Allg. Best
| 1. | | Die Bandaufführung als Bestandteil der Einheitsaufnahme für mehrbändige Werke enthält alle Angaben, die sich
nur auf den jeweiligen Band beziehen. Im Zweifelsfall werden Angaben als zum Gesamtwerk gehörend betrachtet. |
| Gezählte Ausgabebezeichnungen (z. B. 2. Aufl.; 90. - 120. Tsd.) sowie
gleichwertige Angaben (z. B. neue Ausg.; Neuaufl.; rev. Ausg.) werden als zum Band gehörend behandelt, sofern sich die
Bandeinteilung nicht geändert hat. Das gilt auch für Hinweise auf die physische Form (Materialart) bei Sekundärausgaben.
|
| Ausgabebezeichnungen mit sachlicher und/oder formaler Aussage (z. B.
Ausg. für Lehrer; Ausg. in dt. Sprache; Großdr.-Ausg.; wiss. Ausg.; gekürzte Ausg.), Ausgabebezeichnungen für Ausgaben
mit geänderter Bandeinteilung und Ausgabebezeichnungen alter Drucke, die gemäß § 109,,2, Abs. 2 für
jede Ausgabe eine eigene Einheitsaufnahme erhalten, werden als zum Gesamtwerk gehörend behandelt. |
| Anm.: Zur Angabe voneinander abweichender Gesamttitel in den
Bänden vgl. § 163,,3. |
|
| 2. | | Die Aufführung jedes Bandes wird eingeleitet durch die Bandangabe, im allgemeinen mit
nachfolgendem Punkt, Spatium (. ); wenn die Angabe einer Unterreihe oder Abteilung folgt (vgl. §
167,,2), jedoch mit nachfolgendem Spatium, Doppelpunkt, Spatium ( : ). Es folgen die zum jeweiligen Band gehörenden
Angaben, im allgemeinen in der Form der Vorlage. Für Reihenfolge, Zeichensetzung und Form gelten die Bestimmungen der
§§ 114 - 165a sinngemäß. |
|
| | Anm.: | Zur Zeichensetzung nach der Bandangabe, wenn zu Beginn einer
Gruppe nicht deren erster Bestandteil anzugeben ist, vgl. § 122,, Anm.2; wenn ein Erscheinungsjahr
unmittelbar nach einer Bandzählung und/oder einem Berichtsjahr anzugeben ist, vgl. § 168,,7.
|
| Bei mehrbändigen begrenzten Sammelwerken wird bei jedem Band der
besonders hervorgehobene bzw. zuerst genannte Verfasser, der in Verbindung mit den Angaben zum Band genannt ist,
angegeben, auch wenn er keine Nebeneintragung erhält. |
|
| 3. | | Bei der Bandaufführung wird auf die Angabe von Zusätzen zum Sachtitel im allgemeinen
verzichtet. |
| Sie werden jedoch übernommen, wenn sie eine wesentliche Sachaussage
enthalten oder für das Verständnis von Bedeutung sind. |
|
| 4. | | In Bandaufführungen wird auf die Angabe von beigefügten und enthaltenen Werken
verzichtet. |
|
| | Anm.: | Auf die Aufführung der Bände kann für einzelne Kataloge sowie
in Nebeneintragungen auch verzichtet werden. Statt dessen wird auf den Katalog, der die Nachtragungen enthält, bzw. auf
die Haupteintragung hingewiesen, z. B.: |
|
| | | Bestand | s. Alphabetischer Katalog |
| | Bestand | s. Standortkatalog |
| | Bestand | s. Zeitschriftenkatalog |
| | Bestand | s. Fortsetzungskartei |
| | Bestand | s. Systematischer Katalog |
| | Bestand | s. Haupteintragung |
| | Bestand | s. ... |
| | Angabe des Ordnungsblocks bzw. der |
| | Ordnungsblöcke der Haupteintragung |
| Bestand | s. Haupteintragung |
| | Bestand | s. ... |
| | Angabe des Ordnungsblocks bzw. der |
| | Ordnungsblöcke der Haupteintragung |
|
§ 167. Bandaufführung bei fortl. SW u. mehrbd. W.
| 1. | | Bei fortlaufenden Sammelwerken mit eigenen durchlaufenden Bandzählungen und mit
Unterreihen mit eigenen durchlaufenden Bandzählungen, die gemäß § 111,,2 mit jeder Unterreihe eine
eigene Einheitsaufnahme erhalten, wird in der Bandaufführung nach der Bandzählung der Unterreihe die Bandangabe des
Gesamtwerkes als zweite, parallellaufende Zählung (vgl. § 168,,7) mit dem Zusatz "[des Gesamtw.]"
angegeben. |
| 1 = H. 5 [des Gesamtw.]. ... |
|
| 2. | | Bei fortlaufenden Sammelwerken und mehrbändigen begrenzten Werken mit eigenen
durchlaufenden Bandzählungen, die gemäß § 111,,3 bzw. 4 nur eine einzige Einheitsaufnahme für das
Gesamtwerk erhalten, werden die Abteilungen bzw. Unterreihen nach der Bandangabe nach Spatium, Doppelpunkt, Spatium
angegeben. Es folgen nach Punkt, Spatium die weiteren zum jeweiligen Teil gehörenden Angaben. |
| 7 : Abteilung Chemie. ... |
| 18 : Reihe Patristik. ... |
| Besteht die Angabe der Abteilung bzw. Unterreihe aus einer Ziffern-
oder Buchstabenzählung und einer sachlichen Benennung, so folgt letztere nach Komma, Spatium; hat die Abteilung eine
eigene durchlaufende Zählung, so folgt diese nach Spatium, Semikolon, Spatium. |
|
| 3. | | Bei mehrbändigen begrenzten Werken ohne eigene durchlaufende Bandzählungen wird die
Abteilung als erste Gliederungsstufe mit allen dazugehörenden Angaben aufgeführt. Es folgen die Angaben der nächsten
Gliederungsstufen bis zur untersten Gliederungsstufe. |
| "Abteilung", "Reihe" usw. in Verbindung mit einer Ziffern- oder
Buchstabenzählung werden wie Bandbezeichnungen behandelt. |
| Auf die Aufführung paralleler Angaben zu Abteilungen wird verzichtet
(vgl. auch § 135,,2). |
|
| | Anm.: | Zur Behandlung von fortlaufenden Sammelwerken ohne eigene
durchlaufende Bandzählungen mit Unterreihen mit eigenen durchlaufenden Bandzählungen vgl. §
111,,1. |
|
2.6.2.8.2 Bandangabe, §168
§ 168. Bandangabe
| 1. | | Die Bandangabe besteht im allgemeinen aus der Bandbezeichnung und der Bandzählung (Band
1, Band 2 usw.). |
| Besteht die Bandangabe der Vorlage aus einer formalen Bandbezeichnung
(z. B. Band, Heft, Volume) und der Bandzählung, so wird auf die Angabe der Bandbezeichnung im allgemeinen verzichtet.
Bei parallellaufenden Zählungen wird sie jedoch für die zweite Zählung angegeben. |
| Bei mehrbändigen begrenzten Werken, die mehrstufig gegliedert sind,
sowie bei fortlaufenden Sammelwerken mit übergeordneten Bandangaben wie z. B. "Neue Folge", "Dritte Folge" und dgl. wird
die Bandbezeichnung ebenfalls übernommen. |
| Sind die Bände durch verschiedene Bezeichnungen unterschieden, werden
diese Bezeichnungen übernommen (Text, Atlas; Textband 1, Textband 2, Bildband usw.). |
|
| | Anm.: | Zur Bandbezeichnung bei Lieferungswerken und Loseblattausgaben
vgl. § 172.. |
|
| 2. | | Ist das Hauptwerk nicht bezeichnet, sondern nur der Folgeband, so wird als Bandangabe
für das Hauptwerk, unabhängig von der Bezeichnung des Folgebandes, "Hauptband" verwendet. z. B.: [Hauptbd.], Erg.-Bd.;
[Hauptbd.], Suppl. 1, Suppl. 2 und dgl. |
|
| 3. | | Eine in der Vorlage fehlende Bandangabe wird nachträglich ergänzt, wenn sie in einem
anderen Band des Werkes genannt ist oder aus ihm erschlossen werden kann. |
|
| 4. | | Die Bandbezeichnung wird vor der Bandzählung angegeben, unabhängig von der Reihenfolge
der Vorlage. |
|
| 5. | | Die Bandbezeichnung wird in Form und Orthographie der Vorlage, jedoch mit großem
Anfangsbuchstaben und abgekürzt angegeben (vgl. Anlage 4). Eine fehlende Bandbezeichnung wird nur von anderen Bänden
derselben Ausgabe übernommen. |
|
| 6. | | Die Bandzählung (auch Sternchenzählung) wird im allgemeinen in arabischen Ziffern
angegeben. Buchstabenzählungen werden jedoch übernommen. Anstelle aufeinanderfolgender Ziffern für verschiedene Bände
können die erste und die letzte Ziffer angegeben werden, durch Spatium, Bis-Strich, Spatium verbunden (z. B.: Bd. 1 - 2;
Vol. 1 - 4). Sind mehrere in ununterbrochener Ziffernfolge gezählte Teile in einem Band vereinigt, so werden die erste
und letzte Ziffer durch Schrägstrich verbunden (z. B.: Bd. 1/2). |
| Über- und untergeordnete Bandangaben werden durch Komma (Zählung ohne
Bandbezeichnung) bzw. Komma, Spatium (Bandbezeichnung mit und ohne Zählung) getrennt; die Gliederungsstufen werden
jeweils auf eigener Zeile angegeben, wenn weitere nur zu ihnen gehörende Angaben folgen. |
|
| 7. | | Parallellaufende Zählungen werden durch Spatium, Gleicheitszeichen, Spatium ( = )
verbunden. Die Reihenfolge richtet sich im allgemeinen nach der Vorlage. |
| Gehört zu einer Bandzählung eine Jahreszählung (z. B. ein
Berichtsjahr), so wird letztere nach Punkt, Spatium (. ) angeschlossen. |
| Geht eine Jahreszählung über mehrere Jahre, so werden die erste und
letzte Jahreszahl der Zählung durch Schrägstrich verbunden; die letzte Jahreszahl wird dabei bei gleichbleibendem
Jahrhundert zweistellig angegeben. Ein Erscheinungsjahr, das in der Bandaufführung unmittelbar nach einer Bandzählung
und/oder einem Berichtsjahr anzugeben ist, wird nach einem Spatium in runden Klammern angegeben. |
| Ist das Erscheinungsjahr mit einem Berichtsjahr identisch, so wird auf
die Angabe des Erscheinungsjahres verzichtet. |
| Bei zusammenfassenden Bandangaben werden die anzugebenden
Erscheinungsjahre jeweils nach den betreffenden Bandzählungen in runden Klammern aufgeführt. |
|
| | Vorlage | Wiedergabe |
| 1. Band | 1 |
| Heft 3 | 3 |
| Volume 7 | 7 |
| Band 148 | 148 = Jg. 13, H. 4 |
| (13.Jahrgang, Heft 4) | |
| Zweiter Band, dritter Theil | Bd. 2, Theil 3 |
| | Begrenztes Werk |
| Neue Folge | N. F., Bd. 3 |
| Band 3 | |
| Third Series | Ser. 3, vol. 5 |
| Volume Five | |
| Teil I | Teil 1, Halbbd. 2, Text |
| Halbband 2 | |
| Text | |
| * | 1 |
| ** | 2 |
| Der eine Theil | 1 |
| Der ander Theil | 2 |
| Band 2, Hunde | Bd. 2. Hunde |
| Teil 3, Pudel | Teil 3. Pudel |
| 2 = Zwergpudel | 2. Zwergpudel |
| | Begrenztes Werk |
| XVII (XXXI) No. 2 | 17,2 = 31, No. 2 |
| die untergeordnete Zählung gehört zu | |
| jeder der beiden Parallelzählungen | |
| 1970 Heft 2 (110) | 1970,2 = 110 |
| Jahrgang 1968 | 1968 |
| erschienen 1968 | |
| Jahrgang 10 für 1968 | 10. 1968 |
| 1968 | |
| Jahrgang 10 für 1968 | 10. 1968 (1970) |
| 1970 | |
| Band 1 | 1 (1975) |
| 1975 | |
|
2.6.2.8.3 Aufführung von Bänden mehrbändiger Werke, die einem Gesamtwerk untergeordnet sind, §169
§ 169. Bandaufführung von Bdn. mehrb. W. innerhalb e. Gesamtw.
| Sind die Bände eines untergeordneten mehrbändigen Werkes jeweils noch innerhalb
eines übergeordneten Gesamtwerkes eigens gezählt, so wird diese Zählung im allgemeinen am Schluß der jeweils
betreffenden Bandaufführung in runden Klammern angegeben. Der Gesamttitel wird durch drei Punkte angedeutet. |
| Ist das mehrbändige Werk Teil mehrerer übergeordneter Gesamtwerke, so
werden die Gesamttitel, soweit sie eine jeweils eigene Zählung für die Bände haben, durch ihre ersten Wörter und drei
Punkte angedeutet. |
| Bei der Aufführung von Bänden, die Stücktitelaufnahmen erhalten,
entfallen die den Titel des übergeordneten Gesamtwerkes betreffenden Angaben (vgl. §
170)). |
| Anm.: Zur Gesamttitelangabe vor der Bandaufführung vgl. § 156,,2. |
| 1. Aufgaben zur elementaren Funktionentheorie. - 1965. - 135 S. - (...
; 877) |
| 2. Aufgaben zur höheren Funktionentheorie. - 1971. - 151 S. - (... ;
878) |
| 7. Kolibris. - 1960. - 90 S. : zahlr. Ill. - (Sammlung ... ; 95)
(Berliner ... ; 9) |
2.6.2.8.4 Aufführung von Bänden mit Stücktitelaufnahmen, §170
§
170. Bandaufführung mit Stückaufnahme
| 1. | | Wird für einen
Band eine Stücktitelaufnahme gemacht, so werden bei der Bandaufführung nach der Bandangabe die Ordnungsblöcke der
Stücktitelaufnahme angegeben sowie bei mehrbändigen Stücken nach Punkt, Spatium, Strich, Spatium (. - ) deren
Bandangabe. |
| Bei Haupteintragungen unter bzw. mit dem Einheitssachtitel wird dieser
in eckigen Klammern und danach der Hauptsachtitel aufgeführt. |
|
| 2. | | Anstelle der Bandaufführung können auch die betreffenden Stücktitelaufnahmen als
Nebeneintragungen unter dem Gesamttitel verwendet werden. |
|
2.6.2.8.5 Aufführung von Bänden von Zeitschriften, zeitschriftenartigen Reihen und Zeitungen, §171
§ 171. Bände von Zeitschr, Zs-artigen Reihen. u. Zeitungen
| 1. | | Die Aufführung beschränkt sich im allgemeinen auf Bandangabe und
Erscheinungsjahr. |
|
| 2. | | Für Bände oder Hefte, die eine Stücktitelaufnahme erhalten, gelten die Bestimmungen von
§ 170.. |
|
2.6.2.8.6 Aufführung von Bänden und Lieferungen von Lieferungswerken und Loseblattausgaben, §172
§ 172. Bände/Lfg. v. Lieferungsw. u. Loseblattausg.
| 1. | | Bei nicht abgeschlossenen einbändigen Lieferungswerken wird nur die erste bzw. erste
vorhandene Lieferung mit Erscheinungsjahr und Bis-Strich aufgeführt. |
| Bei der Aufführung wird die für die Lieferung vorliegende
Bandbezeichnung oder, wenn eine solche fehlt, die Bandbezeichnung "[Lfg.]" verwendet. |
| Bei Vorliegen sämtlicher Lieferungen wird diese vorläufige Aufnahme
durch eine Aufnahme des vollständigen Werkes ersetzt. |
|
| | Anm.: | Zur Angabe des Erscheinungsbeginns bei Abschlußaufnahmen vgl.
§ 162,,10. |
|
| 2. | | Sind bei nicht abgeschlossenen mehrbändigen Lieferungswerken die Lieferungen für jeden
Band eigens gezählt, so wird die erste bzw. erste vorhandene Lieferung jedes Bandes mit Erscheinungsjahr und Bis-Strich
aufgeführt. Sind die Lieferungen durchlaufend gezählt, so wird nur die erste bzw. erste vorhandene Lieferung
aufgeführt. |
| Liegen sämtliche Lieferungen eines Bandes vor, so wird dieser Band
aufgeführt. Diese Aufführung ersetzt gegebenenfalls die vorläufige Aufführung des Bandes. |
|
| 3. | | Bei Loseblattausgaben werden das Grundwerk, soweit vorhanden, sowie die erste
(Ergänzungs-)Lieferung mit Erscheinungsjahr und Bis-Strich aufgeführt. |
| Bei der Aufführung werden die vorliegenden Bandbezeichnungen oder, wenn
solche fehlen, die Bandbezeichnungen "[Hauptbd.]" bzw. "[Lfg.]" bzw. "[Erg.-Lfg.]" verwendet. |
|
| | Anm.: | Zur Angabe der Einstellung des Erscheinens vgl. § 162,,10. |
|
2.6.2.8.7 Zusammenfassende und offene Bandaufführung, §173
§
173. Zusammenfassende u. offene Bd.-auff
| 1. | | Anstelle der
Aufführung jedes einzelnen Bandes kann für gezählte Bände eine zusammenfassende Bandaufführung, für Teile von
Zeitschriften, zeitschriftenartigen Reihen und Zeitungen eine offene Bandaufführung gemacht werden. |
|
| | Anm.: | Zusammenfassende und offene Bandaufführung wird nicht
empfohlen für Bände, |
a) die Stücktitelaufnahmen erhalten,
| b) die als Teile innerhalb eines übergeordneten Gesamtwerkes eigens
gezählt sind, |
| c) die - bei durchlaufender Zählung des Gesamtwerkes - einer gezählten
Abteilung oder Unterreihe angehören. |
|
| 2. | | In einer zusammenfassenden Bandaufführung werden alle vorhandenen Bände oder ein Teil
der vorhandenen Bände zusammengefaßt. Dabei werden im allgemeinen Bandangabe und Erscheinungsjahr des ersten und
Bandangabe und Erscheinungsjahr des letzten Bandes, durch Bis-Strich verbunden, aufgeführt. |
| 1. 1947 (1948) - 15. 1961 (1962) |
| Von Bänden verschiedener Ausgaben werden jeweils nur Bände derselben
Ausgabe zusammengefaßt; die betreffende Ausgabebezeichnung wird am Schluß angegeben. Bei Sekundärausgaben wird als
Bestandteil der Bandaufführung eine Fußnote gemäß § 162,,12 gemacht. |
| 1 (1973) - 3 (1978). - 2. Aufl. |
|
| 3. | | Die offene Bandaufführung besteht im allgemeinen aus der Bandangabe und dem
Erscheinungsjahr des ersten bzw. des ersten vorhandenen Bandes mit nachfolgendem Bis-Strich. |
| Eine Ausgabebezeichnung wird gegebenenfalls in einer Fußnote angegeben
(vgl. § 162,,4 und 12). |
|
| 4. | | Im Anschluß an eine zusammenfassende Bandaufführung kann in der Einheitsaufnahme ggf.
auch eine offene Bandaufführung (für weitere folgende Bände) gemacht werden. |
| 18 (1970) - 40 (1973). - Nachdr. |
|
2.6.2.8.8 Abschlußaufnahmen, §174
| Liegt ein mehrbändiges
begrenztes Werk abgeschlossen vor oder ist es unvollendet geblieben oder hat ein fortlaufendes Sammelwerk sein
Erscheinen eingestellt, so wird in einer Fußnote auf den Sachverhalt hingewiesen (vgl. §
162,,10). |
2.7 Die für die Einordnung notwendigen Angaben , §175-180
2.7.1 Der Kopf der Einheitsaufnahme, §175-
177
Anm.: Bestandteile, die bei der Ordnung übergangen werden (vgl. §§ 822 und 823)
bzw. die für die Ordnung zu berücksichtigenden Bestandteile können gekennzeichnet werden.
§ 175. Kopf der Einheitsaufnahme
| 1. | | Als Kopf der
Einheitsaufnahme wird im allgemeinen der für die Einordnung als Haupteintragung erforderliche erste Ordnungsblock
angegeben, in bestimmten Fällen auch ein zweiter Ordnungsblock (vgl. Ziffer 2 und 3). Wird die Haupteintragung unter dem
Hauptsachtitel gemacht, so wird jedoch kein Kopf hinzugefügt, es sei denn, daß nach den Bestimmungen der §§ 130 oder 131,1 ein Ansetzungssachtitel gebildet wird. |
|
| 2. | | Bei Verfasserwerken können folgende Köpfe vorkommen: |
| a) Name des ersten Verfassers (1. OB), |
| b) Name des ersten Verfassers (1. OB) und Ansetzungssachtitel (2. OB)
(vgl. §§ 130;; 177,2). |
|
| 3. | | Bei Urheberwerken können folgende Köpfe vorkommen: |
| a) Name des ersten Urhebers (1. OB), |
| b) Name des erstenUrhebers (1. OB) und Einheitssachtitel (2. OB) (vgl.
§§ 701,,2; 177,2), |
| c) Name des ersten Urhebers (1. OB) und Ansetzungssachtitel (2. OB)
(vgl. §§ 130;; 177,2). |
|
| 4. | | Bei Sachtitelwerken kann ein Ansetzungssachtitel als Kopf vorkommen (vgl. §§ 130;; 177,2). |
|
| 2. | | Bei Verfasserwerken können folgende Köpfe vorkommen: |
| a) Name des ersten Verfassers (1. OB), |
| b) Name des ersten Verfassers (1. OB) und Einheitssachtitel (2. OB)
(vgl. §§ 701,,3; 177,2), |
| c) Name des ersten Verfassers (1. OB) und Ansetzungssachtitel (2. OB)
(vgl. §§ 130;; 177,2). |
|
| Anm. | b) entfallen, 3. Erg.Lfg. |
| 4. | | Bei Sachtitelwerken können folgende Köpfe vorkommen: |
| a) Einheitssachtitel (als einziger OB) (vgl. §§
701,,3; 177,2), |
| b) Ansetzungssachtitel (als einziger OB) (vgl. §§
130;; 177,2). |
|
| Anm. | a) entfallen, 3. Erg.Lfg. |
§ 176. Kopf der Haupteintragung
| 1. | | Der Kopf der Haupteintragung steht in der Einheitsaufnahme im allgemeinen vor der bibliographischen
Beschreibung. |
|
| 2. | | Er kann auch auf besonderer Zeile über der bibliographischen Beschreibung stehen; bei
einem Kopf aus zwei Ordnungsblöcken kann auch jeder Ordnungsblock auf eigener Zeile stehen. |
| Der erste Ordnungsblock wird durch Unterstreichung, Fettdruck oder dgl.
hervorgehoben. |
|
§ 177. Form des Kopfes der EA
| 1. | | Nach dem Namen eines Verfassers oder Urhebers wird ein Doppelpunkt gesetzt. |
|
| 2. | | Ansetzungssachtitel und Einheitssachtitel, gegebenenfalls einschließlich einer
Ordnungshilfe, werden in eckige Klammern gesetzt. |
|
| 3. | | Ordnungshilfen werden nach einem Spatium angegeben und in Winkelklammern gesetzt. Sind
sie aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzt, so werden diese innerhalb der Klammern durch Komma, Spatium
getrennt, soweit nicht ausdrücklich andere Bestimmungen gelten. |
|
| 4. | | Im Kopf der Einheitsaufnahme wird im allgemeinen nicht abgekürzt. |
|
| | Anm.: | Zu Abkürzungen von Sprachbezeichnungen in Ordnungshilfen vgl.
Anlage 1. |
| Beispiele zu den §§ 175 - 177 |
| [Worthe und Thaten] VVorthe Vnd Thaten |
| Goethe, Johann W. von: [Faust] |
| Universität <München>:[Münchener |
| Universitätsschriften / Reihe der Juristischen |
| Fakultät] Münchener Universitätsschriften. |
| Reihe der Juristischen Fakultät |
| [Münchener Universitätsschriften / Reihe der |
| Münchener Universitätsschriften. Reihe der |
| Mozart, Wolfgang A.: [Le nozze di Figaro] Figaros Hochzeit |
| Ordnungshilfen bei Verfasser- und Urhebernamen |
| Wolfram <von Eschenbach>: |
| Holbein, Hans <der Jüngere>: |
| Technische Universität <Dresden> / Bibliothek: |
| Einheitssachtitel mit Ordnungshilfe |
| France: [Verfassung <1946.10.27, dt.>] Die Verfassung der République
Française vom 27. Oktober 1946 |
| [Verfassung <1946.10.27, dt.>] |
| Die Verfassung der République Française vom 27. Oktober 1946 |
| Ordnungshilfen bei Verfasser- und Urhebernamen |
| Wolfram <von Eschenbach>: |
| Holbein, Hans <der Jüngere>: |
| Technische Universität <Dresden> / Bibliothek: |
|
2.7.2 Nebeneintragungsvermerke, §178-179
§ 178.
Nebeneintragungsverm
| 1. | | Die Nebeneintragungsvermerke (NE-Vermerke) enthalten den
Ordnungsblock bzw. die Ordnungsblöcke (gegebenenfalls auch den Sammlungsvermerk) der Nebeneintragungen, die gemacht
werden, oder geben Hinweise auf diese. (Vgl. dazu auch § 190,,1, Anm.) |
|
| | Anm.1: | Zu den verschiedenen Arten von Ordnungsblöcken vgl. § 808.. |
|
| | Anm.2: | Zur Angabe der Ordnungsblöcke in den Nebeneintragungen vgl.
§§ 184 - 186. |
|
| 2. | | Für Nebeneintragungen mit dem für die Haupteintragungen maßgeblichen Sachtitel z. B.
unter |
| a) zweiten und dritten Verfassern, |
| b) zweiten und dritten Urhebern, die im Sachtitel genannt bzw. zu ihm
zu ergänzen sind, |
| c) sonstigen beteiligten Personen, sofern sie nach den Bestimmungen der
§§ 601fff. bei Verfasser- und Urheberwerken Nebeneintragungen mit dem für die Haupteintragung
maßgeblichen Sachtitel erhalten, wird der erste Ordnungsblock mit abschließendem Doppelpunkt angegeben (vgl. § 186,,2). |
|
| | NE: Meyer, Fritz: .. | für NE unter 2. und 3. |
| NE: Meyer Fritz:; Müller, Kurt: | Verfassern |
|
| | NE: 2. Verf.: | wenn durch Kurzbezeich- |
| NE: 2. Verf.:; 3. Verf.: | nungen auf Personen |
| NE: Angebl. Verf.: (vgl. § 608,,4) | hingewiesen
wird |
|
| | NE: Handwerkskammer <Lübeck>: | für NE unter einem 2. |
| | Urheber der im Sachtitel |
| | genannt bzw. zu diesem |
| | ergänzt ist |
|
| 3. | | Für Nebeneintragungen z. B. unter |
| a) sonstigen beteiligten Personen und Körperschaften, |
| b) Urhebern, die weder im Sachtitel genannt noch zu ihm zu ergänzen
sind, |
| c) nicht beteiligten Personen und Körperschaften wird der erste
Ordnungsblock, bei Personen gegebenenfalls mit Funktionsbezeichnung, ohne abschließendes Satzzeichen angegeben (vgl. § 185,,2). |
| NE: Šunkov, Ivan S. [Hrsg.] |
|
| | NE: Tucholsky, Kurt [Bearb.] | für NE unter sonstigen |
| NE: Müller, Karl H. [Ill.] | beteiligten Personen |
|
| | NE: Hrsg. . | wenn durch Kurzbezeich- |
| NE: Bearb. | nungen auf Personen |
| NE: Angebl. Verf. (vgl. § 608,,2) | hingewiesen
wird |
|
| | NE: Heine, Heinrich [Adressat] | für NE unter einer nicht |
| | beteiligten Person |
|
| | NE: Verband Deutscher | für NE unter sonstigen |
| Studentenschaften | beteiligten Körperschaften |
| NE: Bayern / Verwaltung der Staat- | bzw. unter Urhebern, die |
| lichen Schlösser, Gärten und Seen | weder im Hauptsachtitel |
| | genannt noch zu ihm zu |
| | ergänzen sind bzw. unter |
| | nicht beteiligten |
| | Körperschaften |
|
| 4. | | Für Nebeneintragungen unter |
| b) Titeln, die nur aus einem Sachtitel bestehen, wird der Sachtitel als
einziger Ordnungsblock ohne abschließendes Satzzeichen angegeben (vgl. § 185,,1). |
|
| | NE: HST | für NE unter dem Hauptsachtitel, |
| | wenn durch eine Kurzbezeichnung |
| | auf diesen hingewiesen wird |
|
| | NE: The twentieth century | für NE unter einem Paralleltitel, |
| | dessen vorliegende Form von der |
| | Ansetzungsform abweicht |
|
| | NE: PT | wenn durch Kurzbezeichnungen auf |
| NE: 1. PT; 2. PT | Paralleltitel hingewiesen wird |
|
| | NE: EST <dt.> } | für NE unter Einheitssachtiteln |
|
| | NE: Beigef. Werk | für NE unter dem Titel eines |
| | beigefügten Sachtitelwerkes, wenn |
| | durch eine Kurzbezeichnung auf |
| | diesen hingewiesen wird |
|
| | NE: GT | für NE unter dem Gesamttitel (vgl. § |
| | 170,2), wenn auf diesen durch eine |
| | Kurzbezeichnung hingewiesen wird |
|
| 5. | | Für Nebeneintragungen unter einer Person mit dem Sammlungsvermerk und dem für die
Haupteintragung maßgeblichen Sachtitel wird der erste Ordnungsblock und der Sammlungsvermerk ohne abschließendes
Satzzeichen angegeben, getrennt durch Doppelpunkt, Spatium (vgl. § 186,,2). |
|
| | NE: 2. Verf.: [Sammlung] | für NE unter einer Person mit dem |
| NE: 2. Verf.: [Sammlung <dt.>] | Sammlungsvermerk und dem für die
|
| | HE maßgeblichen Sachtitel |
|
| 6. | | Für Nebeneintragungen unter Titeln, die aus dem Namen einer Person oder Körperschaft
und einem anderen als dem für die Haupteintragung maßgeblichen Sachtitel bestehen, wird sowohl der erste als auch der
zweite Ordnungsblock (gegebenenfalls nachdem Sammlungsvermerk) ohne abschließendes Satzzeichen angegeben, getrennt durch
Doppelpunkt, Spatium (vgl. § 186,,3 und 4). |
|
| 7. | | Anstelle der Angabe eines Ordnungsblockes wird, soweit möglich, durch eine der in
Anlage 3 aufgeführten Kurzbezeichnungen bzw. durch Abkürzungen wie "Verf.", "Hrsg." usw. auf den Teil der
Einheitsaufnahme hingewiesen, der bereits den betreffenden Ordnungsblock für eine Nebeneintragung enthält. Das gilt auch
für Personen, bei denen die vorliegende Namensform nur durch Umstellung den Ordnungsblock ergibt. |
| Gegebenenfalls wird auch die Angabe mehrerer Ordnungsblöcke durch eine
Kurzbezeichnung ersetzt (z. B.: Beigef. Werk). |
| NE: Hartl, Philipp R.: ST d. beigef. Werkes |
|
| | NE: Künzel, Augustin: ST d. 1. enth. | für NE unter Titeln |
| | Werkes; Glanzer, Oskar: ST d. 2. enth. | beigefügter
und |
| | Werkes | enthaltener |
| NE: Müller, Otto: [Sammlung] ST d. beigef. | Verfasserwerke |
| | Werkes |
NE: 1. enth. Werk; 2. enth. Werk
|
| | NE: Verein Deutscher Ingenieure: GT | für NE unter dem |
| | Gesamttitel (vgl. |
| | § 170,,2), wobei der |
| | Urheber im |
| | Sachtitel genannt |
| | ist |
|
| | NE: Verein Deutscher Ingenieure: GST | für NE unter dem |
| | Gesamttitel (vgl. |
| | § 170,,2), wobei der |
| | Urheber |
| | zum Sachtitel zu |
| | ergänzen ist |
|
| | NE: Vorstius, Joris: | Festschrift für NE |
| | unter einer |
| | gefeierten Person |
|
§ 179. Form der NE-vermerke
| 1. | | Die NE-Vermerke werden im allgemeinen nach der bibliographischen Beschreibung angegeben. Bei mehrbändigen
Werken werden die zum Gesamtwerk gehörenden NE-Vermerke im allgemeinen vor der Bandaufführung, die zu einem Band
gehörenden jeweils nach der betreffenden Bandaufführung angegeben. Alle NE-Vermerke können auch insgesamt vor der
Bandaufführung oder nach der letzten Bandaufführung angegeben werden. |
|
| 2. | | Die NE-Vermerke beginnen auf neuer Zeile, eingeleitet durch "NE:". |
|
| 3. | | Mehrere NE-Vermerke werden fortlaufend geschrieben. |
|
| 4. | | Die NE-Vermerke werden voneinander durch Semikolon, Spatium (; ) getrennt. Nach dem
letzten NE-Vermerk wird kein abschließendes Satzzeichen gesetzt, es sei denn, daß gemäß § 178,,2 ein
Doppelpunkt stehen muß. |
|
| | Anm: | Auf die Angabe der NE-Vermerke wird verzichtet, wenn die
gemachten Nebeneintragungen anderweitig aus der Aufnahme, z. B. bei On-line-Verarbeitung, zu erkennen sind. |
|
2.7.3 Verweisungsvermerke, §180
§ 180.
Verweisungsvermerke
| 1. | | Ein Verweisungsvermerk wird im Anschluß an die NE-Vermerke gemacht,
wenn |
| a) die Identität einer Person oder Körperschaft, die in der
bibliographischen Beschreibung und im Kopf oder in einem NE-Vermerk unter verschiedenen Namen oder Namensformen
vorkommt, nicht erkennbar ist, |
| b) gemäß §§ 693 oder 694 verkürzte Verweisungen auf
den Titel des Gesamtwerkes gemacht werden. |
|
| 2. | | Er besteht aus der Angabe dessen, wovon verwiesen wird, und nach "s." oder einem Pfeil
"Ø" aus der Angabe dessen, worauf verwiesen wird. |
|
| 3. | | Die Verweisungsvermerke beginnen auf neuer Zeile, eingeleitet durch "Vw:". |
|
| 4. | | Mehrere Verweisungsvermerke werden fortlaufend geschrieben, durch Semikolon, Spatium
voneinander getrennt. |
| Nach einem Verweisungsvermerk wird kein abschließendes Satzzeichen
gesetzt. |
| Vw: Tiger, Theobald [Pseud.] s. Tucholsky, Kurt |
|
| | Anm.1: | Zu Namensverweisungen vgl. §
189.. |
|
| | Anm.2: | Auf die Angabe des Verweisungsvermerkes wird verzichtet, wenn
die gemachten Verweisungen anderweitig aus der Aufnahme, z. B. bei On-line-Verarbeitung, zu erkennen sind. |
|
2.8 Die Arten der Eintragungen , §181-193
2.8.1 Haupt- und Nebeneintragungen , §181-186
2.8.1.1 Allgemeine Bestimmungen, §181
§ 181. Eintragungen:
allg. Bestimmungen
| 1. | | Für Haupt- und Nebeneintragungen wird die Einheitsaufnahme
verwendet. |
|
| 2. | | Haupt- und Nebeneintragungen beziehen sich auf eine bestimmte, im Katalog
nachzuweisende Ausgabe eines Werkes. |
|
| 3. | | Jede Ausgabe eines Werkes erhält im allgemeinen eine Haupteintragung und die
erforderliche Anzahl von Nebeneintragungen (vgl. §§ 601fff.; 701ff.). |
|
| | Anm.1: | Zu mehreren Haupteintragungen für eine Ausgabe vgl. §§ 110 - 113. |
|
| | Anm.2: | Zu einer einzigen Haupteintragung für verschiedene Auflagen
eines mehrbändigen Werkes vgl. § 109,, Abs. 2. |
|
2.8.1.2 Haupteintragung, §182
§ 182.
Haupteintragung
| 1. | | Die Haupteintragung ist der vollständigste Nachweis für eine
vorhandene Ausgabe. |
|
| 2. | | Für die Haupteintragung wird die Einheitsaufnahme im allgemeinen unverändert verwendet.
Nachtragungen und bibliographische Ergänzungen werden jedoch vermerkt. |
|
2.8.1.3 Nebeneintragungen, §183-186
§ 183.
Nebeneintragungen
| 1. | | Nebeneintragungen sind zusätzliche Nachweise für eine
Ausgabe. |
|
| 2. | | In Nebeneintragungen kann - je nach Art der Katalogführung - auf Nachtragungen und
bibliographische Ergänzungen verzichtet werden. |
|
| 3. | | Als Nebeneintragung erhält die Einheitsaufnahme einen zusätzlichen Kopf. |
|
| | Anm.1: | In Listenkatalogen kann die Einheitsaufnahme für
Nebeneintragungen verkürzt werden. |
|
| | Anm.2: | Für die Köpfe der Nebeneintragungen gelten die Bestimmungen
der §§ 118 und 177 sinngemäß. |
|
| | Anm.3: | Für Verweisungen und verkürzte Verweisungen anstelle von
Nebeneintragungen vgl. § 190.. |
|
§ 184. Form und Arten von NE
| 1. | | Bei allen Nebeneintragungen wird jeweils der erste Ordnungsblock zusätzlich als Kopf über die
Einheitsaufnahme gesetzt. |
|
| 2. | | Es wird unterschieden zwischen |
| a) einteiligen Nebeneintragungen, das sind
Nebeneintragungen, |
| aa) die keinen zweiten Ordnungsblock haben, |
| ab) bei denen der erste Ordnungsblock der Haupteintragung zum zweiten
Ordnungsblock der Nebeneintragung wird, |
| b) zweiteiligen Nebeneintragungen, das sind Nebeneintragungen, bei
denen im allgemeinen nicht der erste Ordnungsblock der Haupteintragung, sondern ein anderer zum zweiten Ordnungsblock
der Nebeneintragung wird (gegebenenfalls nach dem Sammlungsvermerk). |
|
§ 185. Einteilige NE
| 1. | | Einteilige
Nebeneintragungen, die keinen zweiten Ordnungsblock haben, sind Nebeneintragungen unter einem Sachtitel. |
| Dieser Sachtitel wird vollständig angegeben. |
| Es wird kein abschließendes Satzzeichen gesetzt. |
|
| | Anm.: | In Kartenkatalogen können nicht ordnungswichtige Bestandteile
am Ende sehr langer Sachtitel weggelassen werden. |
|
| 2. | | Einteilige Nebeneintragungen, bei denen der erste Ordnungsblock der Haupteintragung zum
zweiten Ordnungsblock der Nebeneintragung wird, sind z. B. Nebeneintragungen unter |
| a) Verfassern von Sachtitelwerken und sonstigen beteiligten
Personen, |
| b) Urhebern, die weder im Sachtitel genannt, noch zu ihm zu ergänzen
sind, und sonstigen beteiligten Körperschaften, |
| c) nicht beteiligten Personen und Körperschaften. |
| Dem Namen einer sonstigen beteiligten Person wird eine entsprechende
Funktionsbezeichnung in eckigen Klammern hinzugefügt. |
|
| | Anm.: | Folgende Funktionsbezeichnungen werden empfohlen: [Bearb.],
[Begr.], [Hrsg.], [Ill.], [Komp.], [Mitarb.], [Red.], [Übers.]. |
| Dem Namen einer nicht beteiligten Person wird gegebenenfalls die
Erläuterung "[Adressat]" hinzugefügt. |
| Nach dem ersten Ordnungsblock, gegebenenfalls einschließlich einer
Funktionsbezeichnung bzw. Erläuterung, wird kein abschließendes Satzzeichen gesetzt. |
|
§ 186. Zweiteilige NE
| 1. | | Alle
zweiteiligen Nebeneintragungen sind Nebeneintragungen unter Personen und Körperschaften. |
|
| 2. | | Zweiteilige Nebeneintragungen, deren erster Ordnungsblock nicht erster Ordnungsblock
der Haupteintragung ist, deren zweiter Ordnungsblock jedoch auch zweiter Ordnungsblock der Haupteintragung ist, sind z.
B. Nebeneintragungen unter |
| a) Verfassern von Verfasser- und Urheberwerken, bei Verfasserwerken
gegebenenfalls mit dem Sammlungsvermerk, |
| b) zweiten und dritten Urhebern, die im Sachtitel genannt bzw. zu ihm
zu ergänzen sind, |
| c) sonstigen beteiligten Personen und Urhebern, sofern sie nach den
Bestimmungen der §§ 601fff. bei Verfasser- und Urheberwerken Nebeneintragungen mit dem für die
Haupteintragung maßgeblichen Sachtitel erhalten. |
|
| 3. | | Zweiteilige Nebeneintragungen, deren erster Ordnungsblock auch erster Ordnungsblock der
Haupteintragung ist, deren zweiter Ordnungsblock jedoch ein anderer als der zweite Ordnungsblock der Haupteintragung ist
oder bei denen bei gleichbleibendem zweiten Ordnungsblock ein Sammlungsvermerk hinzugefügt wird, sind z. B.
Nebeneintragungen mit dem Hauptsachtitel, Sammlungsvermerk. |
|
| 4. | | Zweiteilige Nebeneintragungen, deren erster und zweiter Ordnungsblock jeweils nicht
erster und zweiter Ordnungsblock der Haupteintragung sind, sind z. B. Nebeneintragungen unter |
| dem Nebentitel, Paralleltitel, |
| dem Titel eines beigefügten oder enthaltenen Werkes (gegebenenfalls mit
dem Sammlungsvermerk), |
| der gefeierten Person mit dem Formalsachtitel "Festschrift", |
| dem Titel eines Werkes mit Bezug auf das vorliegende Werk (vgl. §§ 616 - 620). |
|
| 5. | | Bei allen zweiteiligen Nebeneintragungen wird nach dem ersten Ordnungsblock ein
Doppelpunkt gesetzt. Der zweite Ordnungsblock, der Sammlungsvermerk oder der Sammlungsvermerk und der zweite
Ordnungsblock werden nach Spatium unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen von § 185,,1, Abs. 2
und 3 im Kopf angegeben. |
|
2.8.2 Verweisungen , §187-191
2.8.2.1 Allgemeine Bestimmungen, §187-188
§ 187. Verweisungen. Allg. Best
| 1. | | Verweisungen
sind Auffindungshilfen für Eintragungen. Sie weisen auf Einordnungsstellen oder auf Anfänge von Einordnungsstellen von
Haupt- und Nebeneintragungen hin. |
|
| 2. | | b) Verweisungen anstelle von Nebeneintragungen, |
|
§ 188. Form der Verweisungen
| 1. | | Jede Verweisung besteht aus zwei Teilen, und zwar |
| a) der Angabe dessen, wovon verwiesen wird, |
| b) der Angabe dessen, worauf verwiesen wird. |
| Beide Teile werden im allgemeinen durch die Abkürzung "s." (für
"siehe") verbunden. Anstelle von "s." kann auch die ausgeschriebene Form oder ein Pfeil (Ø) verwendet werden. |
| Am Schluß einer Verweisung steht kein abschließendes
Satzzeichen. |
|
| 2. | | Zwei Ordnungsblöcke (der zweite gegebenenfalls nach dem Sammlungsvermerk) als Teil
einer Verweisung werden durch Doppelpunkt, Spatium (: ) getrennt. |
|
| 3. | | Es wird empfohlen, den zweiten Teil einer Verweisung auf neuer Zeile, eingeleitet durch
"s." oder Pfeil (→) zu beginnen. |
|
| | Anm.: | Für alle Verweisungen gelten die Bestimmungen der §§ 118 und 177 sinngemäß. |
|
2.8.2.2 Namensverweisungen, §189
§ 189.
Namensverweisungen
| 1. | | Namensverweisungen verweisen von abweichenden Namen bzw. Namensformen
von Personen oder Körperschaften auf die Ansetzungsform. Sie beziehen sich nicht auf ein bestimmtes Exemplar, eine
bestimmte Ausgabe oder ein bestimmtes Werk. |
|
| | Anm.1: | Namensverweisungen werden in der Einheitsaufnahme im
allgemeinen nicht gekennzeichnet (vgl. jedoch § 180)). |
|
| | Anm.2: | Für den Nachweis aller Namensverweisungen für eine Person
oder Körperschaft vgl. § 193.. |
|
| 2. | | Jeder Teil einer Namensverweisung besteht aus einem Ordnungsblock. |
|
| 3. | | Ist von einem Namen oder einer Namensform auf verschiedene Namen zu verweisen, so
werden getrennte Verweisungen empfohlen. (Vgl. dazu aber § 309..) |
|
| 4. | | Abweichende Namen bzw. Namensformen einer Person werden im ersten Teil der Verweisung
durch einen entsprechenden Zusatz in eckigen Klammern erläutert, wenn die Identität der Person sonst nicht klar
ersichtlich ist, z. B. [Wirkl. Name], [Pseud.]. |
| Erläuterungen können auch hinzugefügt werden, wenn der erste
Ordnungsblock einer Verweisung identisch ist mit dem ersten Ordnungsblock einer Eintragung. |
|
| | Hagen, Siegfried M.- von | s. Müller- von Hagen, Siegfried |
| Di Lampedusa, Giuseppe T. | s. Tomasi Di Lampedusa, Giuseppe |
| Kempis, Thomas a | s. Thomas <a Kempis> |
| Friedrich <der Große> | s. Friedrich <Preußen, König, II.> |
| Eich, Ilse | s. Aichinger, Ilse |
| Goedger, B. G. | s. Goodger, Brian C. |
| Anteos, Petros | s. Antaios, Petros |
| Sinclair, Emil [Pseud.] | s. Hesse, Hermann |
| Radványi, Netty [Wirkl. Name] | s. Seghers, Anna |
| Juzin-Sumbatov, Aleksandr I. | s. Sumbatov, Aleksandr I. |
| Dahlmann-Waitz, ... | s. Dahlmann, Friedrich C. |
| Müller-Henneberg-Schwartz, ... | s. Müller-Henneberg, Hans |
| Garré-Stich-Borchard, ... | s. Garré, Carl |
| VDI | s. Verein Deutscher Ingenieure |
| VDB | s. Verband Deutscher Betriebsräte |
| VDB | s. Verband Deutscher Biologen |
| VDB | s. Verein Deutscher Bibliothekare |
|
2.8.2.3 Verweisungen anstelle von Nebeneintragungen, §190
§
190. Verweisung statt Nebeneintragung
| 1. | | Anstelle von
Nebeneintragungen können auch Verweisungen gemacht werden. Das gilt insbesondere für Ausgaben von Werken mit
Bandaufführung. |
|
| | Anm.: | Werden Verweisungen anstelle von Nebeneintragungen gemacht, so
bleiben die Angaben in den NE-Vermerken unverändert. |
|
| 2. | | Der erste Teil der Verweisungen anstelle von Nebeneintragungen besteht |
| a) bei einteiligen Nebeneintragungen aus dem ersten bzw. einzigen
Ordnungsblock der Nebeneintragung (vgl. § 185)), |
| b) bei zweiteiligen Nebeneintragungen aus den beiden Ordnungsblöcken
der Nebeneintragung (vgl. § 186)). |
|
| | Anm.: | Vor dem zweiten Ordnungsblock steht gegebenenfalls der
Sammlungsvermerk. |
|
| 3. | | Der zweite Teil der Verweisungen anstelle von Nebeneintragungen kann
bestehen |
| a) aus dem einzigen Ordnungsblock der Haupteintragung (vgl. § 175,,1 und 4), |
| b) aus den beiden ersten Ordnungsblöcken der Haupteintragung (vgl. § 175,,2 und 3). |
| Gilt der erste Teil einer Verweisung für verschiedene zweite Teile, so
werden getrennte Verweisungen empfohlen. |
|
| 4. | | Anstelle von Nebeneintragungen können auch verkürzte Verweisungen gemacht werden. Das
gilt für Nebeneintragungen, die sich bei fortlaufenden Sammelwerken auf das Gesamtwerk beziehen (vgl. §
693)) und für Nebeneintragungen, die sich auf Unterreihen eines fortlaufenden Sammelwerkes beziehen, die ihrerseits
Unterreihen haben (vgl. § 694)). |
|
| | Anm.: | Zur Angabe in der Einheitsaufnahme vgl. §
180,,1,b. |
|
| 5. | | Der erste Teil der verkürzten Verweisungen anstelle von Nebeneintragungen entspricht
dem ersten Teil von Verweisungen anstelle von Nebeneintragungen (vgl.§ 190,,2). |
|
| 6. | | Der zweite Teil der verkürzten Verweisungen anstelle vonNebeneintragungen
besteht |
|
| | a) | bei Verweisungen, die sich auf das Gesamtwerk beziehen, aus den
Ordnungsblöcken desGesamtwerkes, |
| b) | bei Verweisungen, die sich auf eine Unterreihe beziehen, aus den
Ordnungsblöcken des Gesamtwerkes und der oder den Ordnungsgruppe(n) der Unterreihe; letzte Ordnungsgruppe ist dabei
diejenige, für die die Verweisung gilt. |
| Anm.: Bei Verweisungen anstelle von Nebeneintragungen werden
keine Erscheinungsorte, keine Verleger oder Drucker und keine Erscheinungsjahre angegeben. |
|
2.8.2.4 Pauschalverweisungen, §191
§ 191.
Pauschalverweisungen
| 1. | | Pauschalverweisungen verweisen von Wörtern oder Wortteilen, mit denen
Körperschaftsnamen bzw. Sachtitel beginnen, auf die betreffenden Eintragungsstellen. |
|
| | Anm.: | Zu pauschalen Siehe-auch-Hinweisen vgl. §
192,,5. |
|
| 2. | | Pauschalverweisungen werden gemacht anstelle mehrerer Verweisungen von
Körperschaftsnamen bzw. anstelle mehrerer Nebeneintragungen unter Sachtiteln, deren Anfang gleich ist, wenn zur
Ansetzung stets eine einheitliche Schreibweise verwendet wird (vgl. § 204)); |
|
2.8.3 Siehe-auch-Hinweise, §192
§ 192. Siehe-auch-
Hinweise
| 1. | | Siehe-auch-Hinweise verknüpfen zwei bzw. mehrere Eintragungsstellen
des Kataloges oder geben pauschal Einordnungsstellen an. |
| Siehe-auch-Hinweise können sein |
| a) Hinweise von Ordnungsblöcken auf andere Ordnungsblöcke
(Verknüpfungen; vgl. Ziffer 4), |
| b) Hinweise von Wörtern oder Wortteilen, mit denen Namen bzw. Sachtitel
beginnen, auf die betreffenden Eintragungsstellen (pauschale Siehe-auch-Hinweise; vgl. Ziffer 5). |
|
| 2. | | Jeder Siehe-auch-Hinweis besteht aus |
| a) der Angabe dessen, wovon hingewiesen wird, |
| b) der Angabe dessen, worauf hingewiesen wird. |
| Vor jeder Angabe dessen, worauf hingewiesen wird, steht im allgemeinen
"s. auch" (für "siehe auch"). Anstelle von "s. auch" kann auch die ausgeschriebene Form oder "Ø auch" verwendet
werden. |
| Am Schluß eines Siehe-auch-Hinweises steht kein abschließendes
Satzzeichen. |
|
| 3. | | Es wird empfohlen, den zweiten Teil eines Siehe-auch-Hinweises auf neuer Zeile,
eingeleitet durch │s. auch" oder │s. auch", zu beginnen. |
| Wird vom ersten Teil eines Siehe-auch-Hinweises auf verschiedene zweite
Teile hingewiesen, so werden getrennte Siehe-auch-Hinweise empfohlen. |
|
| 4. | | Siehe-auch-Hinweise als Verknüpfungen zwischen verschiedenen Ordnungsblöcken werden
gemacht, |
| a) wenn ein Exekutiv- oder Informationsorgan einer Körperschaft nur
wegen einer ihm unterstellten oder zugehörigen Körperschaft angesetzt wird (vgl. §
435,,4); |
| Deutsche Bundesbahn / Vorstand |
| s. auch Deutsche Bundesbahn |
| b) wenn ein Exekutiv-, Informations- oder Spitzenorgan oder eine
Vertretungskörperschaft einer Gebietskörperschaft nur wegen einer dem Organ bzw. der Vertretungskörperschaft
unterstellten oder zugehörigen Körperschaft angesetzt wird (vgl.§ 451,,3); |
| Frankfurt <Main> / Magistrat |
| c) wenn ein Exekutiv-, Informations- oder Spitzenorgan einer
Religionsgemeinschaft nur wegen einer ihm unterstellten oder zugehörigen Körperschaft angesetzt wird (vgl. § 470,,4); |
| Pfarrei Sankt Georg <München> / Pfarramt |
| s. auch Pfarrei Sankt Georg <München> |
| d) wenn ein gemeinschaftliches Werk mehrerer Verfasser, das unter einem
Pseudonym veröffentlicht worden ist, die Haupteintragung unter dem Pseudonym erhält (vgl. §
609)). |
| s. auch Kuprijanov, Michail V. |
| s. auch Krylov, Porfirij N. |
| s. auch Sokolov, Nikolaj A. |
| Kuprijanov, Michail V. [Wirkl. Name] |
| Krylov, Porfirij N. [Wirkl. Name] |
| Sokolov, Nikolaj A. [Wirkl. Name] |
|
| 5. | | Pauschale Siehe-auch-Hinweise werden gemacht anstelle mehrerer Namensverweisungen bzw.
anstelle mehrerer Nebeneintragungen unter Sachtiteln, deren Anfang gleich ist, |
| a) wenn bei Wörtern die Schreibweise bei einzelnen Buchstaben schwankt
bzw. wenn Wörter in sprachlich leicht voneinander abweichenden Formen auftreten (vgl. §§ 205,,1;
411,1; 714,1,c); |
| s. auch Zentralverband ... |
| s. auch Centralverband ... |
| b) wenn Körperschaften unter Übergehung von am Anfang ihres Namens
stehenden Wendungen juristischen Charakters angesetzt werden (vgl. § 409,,2,c); |
| s. auch unter dem Körperschaftsnamen ohne diese Bezeichnung |
| c) wenn von Fakultäten und Lehrstühlen von Hochschulen sowie von
Organen von Gebietskörperschaften und Religionsgemeinschaften auf die Ansetzungsform als Abteilung der übergeordneten
Körperschaft zu verweisen ist (vgl. §§ 430,,3; 435,4; 448,2; 451,4; 467,2; 470,5); |
|
| | Anm.: | Dabei bildet der Körperschaftsbegriff das letzte Wort der
Angabe dessen, wovon hingewiesen wird. |
| s. auch als Abteilung der übergeordneten Körperschaft |
| s. auch als Abteilung der übergeordneten Körperschaft |
| s. auch als Abteilung der übergeordneten Körperschaft |
| s. auch als Abteilung der übergeordneten Körperschaft |
| s. auch Hessen / Landesamt ... |
| s. auch als Abteilung der übergeordneten Körperschaft |
| s. auch als Abteilung der übergeordneten Körperschaft |
| d) wenn ein Gliedstaat oder Verwaltungsbezirk, dessen Name mit einem
die Art der Einheit bezeichnenden Ausdruck beginnt, unter dem um diesen Ausdruck verkürzten Namen angesetzt wird (vgl.
§ 441,,1); |
| s. auch unter dem Körperschaftsnamen ohne diese Bezeichnung |
| e) wenn ein Ort oder Verwaltungsbezirk, dessen offizieller Name mit dem
selbständigen Wort "Bad" oder einer ähnlichen Benennung beginnt, unter dem um dieses Wort verkürzten Namen angesetzt
wird (vgl. §§ 441,,2; 442,1); |
| s. auch unter dem Körperschaftsnamen ohne diese Bezeichnung |
| f) wenn von nicht angesetzten Vertretungskörperschaften, Exekutiv- und
Informationsorganen von Gebietskörperschaften bzw. Religionsgemeinschaften auf die Gebietskörperschaft bzw.
Religionsgemeinschaft zu verweisen ist (vgl. §§ 451,,3; 470,4); |
| s. auch die übergeordnete Körperschaft |
| s. auch die übergeordnete Körperschaft |
| g) wenn Sachtitel nur aus einfachen oder durch formale (nicht auf den
Inhalt bezogene) Attribute erweiterten Gattungsbegriffen und den Namen von Urhebern bestehen bzw. wenn die Namen von
Urhebern zu Sachtiteln zu ergänzen sind (vgl. §§ 639,,2; 660,3; 674,3). |
|
| | Anm.: | Als Angabe dessen, wovon hingewiesen wird, werden nur die
einfachen Gattungsbegriffe und gegebenenfalls die zu ihnen gehörenden Formalattribute angegeben. |
|
| | Anm.1: | In den Fällen der Buchstaben a), c) und f) können
Bibliotheken generell anstelle pauschaler Siehe-auch-Hinweise Namensverweisungen bzw. Nebeneintragungen unter Sachtiteln
machen. |
|
| | Anm.2: | Zu Pauschalverweisungen vgl. §
191.. |
|
| | Anm.3: | Für Siehe-auch-Hinweise gelten die Bestimmungen der §§ 118 und 177,3 und 4 sinngemäß. |
|
| | Anm.4: | Für Siehe-auch-Hinweise in Kartenkatalogen werden Leitkarten
oder farbige Karten empfohlen. |
|
2.8.4 Namenseintragungen, §193
§ 193.
Namenseintragungen
| 1. | | Eine Namenseintragung verzeichnet unter der Ansetzungsform des Namens
einer Person oder Körperschaft deren abweichende Namen bzw. Namensformen, von denen verwiesen wird. |
|
| | Anm.: | Namenseintragungen werden insbesondere für Körperschaften
empfohlen. Für Personen sollten sie nur in Ausnahmefällen, z. B. bei zahlreichen Namen oder Namensformen für eine
Person, gemacht werden. |
|
| 2. | | Auf der Namenseintragung für Körperschaften werden auch im Katalog vorkommende
vorangehende und folgende Namen angegeben. Als einleitende Wendungen werden bei Namensänderungen, Teilungen und
Zusammenschlüssen "Früher s.", "Später s.", "Zeitweise s." bzw. "Früher und später s." verwendet. Anstelle von "s." kann
auch die ausgeschriebene Form oder ein Pfeil (->) verwendet werden. |
| Auch nicht im Katalog vorkommende frühere und spätere Namen werden
vermerkt, wenn sie ohne zusätzliche Ermittlungen bekannt sind. |
|
| 3. | | Jede Angabe beginnt auf neuer Zeile. |
|
| 4. | | Namenseintragungen können auf Leitkarten oder farbigen Karten den anderen Eintragungen
unter der betreffenden Person oder Körperschaft vorangestellt und/oder auch in einem gesonderten Katalog
(Namenschlüssel) zusammengefaßt werden, der außerdem alle im alphabetischen Katalog vorhandenen Namensverweisungen
enthält. |
|
| | Anm.: | Für Namenseintragungen gelten die Bestimmungen der §§ 118 und 177,3 und 4 sinngemäß. |
|
| | | Tiger, Theobald [Pseud.] |
| | Panter, Peter [Pseud.] |
| | Wrobel, Ignaz [Pseud.] |
| | Hauser, Kaspar [Pseud.] |
| | Tuchol'skij, Kurt |
| Institut für Elektronische Datenverarbeitung <Zürich> |
|
| | | Universität <Zürich> / Institut für Elektronische |
| | Datenverarbeitung |
| | IDV |
| Gesellschaft für Rechtentechnik |
|
| | | GfR |
| | Früher s. Arbeitsgemeinschaft Rechentechnik |
| Arbeitsgemeinschaft Rechentechnik |
|
| | | ART |
| | Später s. Gesellschaft für Rechentechnik |
| Institut für Musikforschung <München> |
|
| | | Zeitweise s. Institut für Musik- und Theaterforschung |
| | <München> |
| Institut für Musik- und Theaterforschung <München> |
|
| | | Früher und später s. Institut für Musikforschung <München> |
| Gymnasium <Cham, Oberpfalz> |
|
| | | Später s. Joseph-von-Fraunhofer-Gymnasium <Cham, |
| | Oberpfalz> |
| | Später s. Robert-Schuman-Gymnasium <Cham, Oberpfalz> |
| Joseph-von-Fraunhofer-Gymnasium <Cham, Oberpfalz> |
|
| | | Früher s. Gymnasium <Cham, Oberpfalz> |
| Robert-Schuman-Gymnasium <Cham, Oberpfalz> |
|
| | | Früher s. Gymnasium <Cham, Oberpfalz> |
| Deutsche Gesellschaft für Anthropologie |
|
| | | Später s. Gesellschaft für Anthropologie und Humangenetik |
| Gesellschaft für Konstitutionsforschung |
|
| | | Später s. Gesellschaft für Anthropologie und Humangenetik |
| Gesellschaft für Anthropologie und Humangenetik |
|
| | | Früher s. Deutsche Gesellschaft für Anthropologie |
| | Früher s. Gesellschaft für Konstitutionsforschung |
|
3. Allgemeine Ansetzungsregeln
3.1 Ansetzung von Abkürzungen, §201-202
§ 201. Ansetzung von Abkürzungen
| Abkürzungen werden in Sachtiteln im allgemeinen vorlagegemäß, in Namen von Körperschaften im allgemeinen
entsprechend der offiziellen Namensform angesetzt. |
| In Nebeneintragungen gemäß §§ 714,,2 und 715 sowie
in Verweisungen gemäß § 411,,2 werden Abkürzungen jedoch in aufgelöster Form angesetzt, wenn sie
(auch nach einem bei der Ordnung zu übergehenden Wort gemäß § 822,,1) am Anfang eines Sachtitels bzw.
Körperschaftsnamens stehen. |
|
|
| Anm.: | Zur Behandlung von abgekürzten Vornamen bei Personennamen,
unter denen Eintragungen gemacht werden, sowie bei Verweisungen von Personennamen vgl. §
322.. |
| Abbreviaturen in alten Drucken und Nachdrucken alter Drucke werden
jedoch in aufgelöster Form angesetzt. |
|
|
| Anm.: | Als Abbreviaturen gelten Buchstaben bzw. Buchstabengruppen mit
Kürzungszeichen oder nur Kürzungszeichen, die anstelle eines oder mehrerer Buchstaben stehen. Nicht als Abbreviaturen
gelten Wörter, bei denen weggelassene Buchstaben durch Punkt oder gar nicht gekennzeichnet sind. |
|
|
| Vorlage = Ansetzung | Ansetzung in |
| | Nebeneintragungen |
| Festschrift für Prof. Dr. phil. | |
| Max Schulze | |
| C. G. Jung und die analytische | |
| Psychologie | |
| Der VEB Landmaschinenbau Torgau | |
| cm um cm | |
| Die DM kommt! | |
| Die Unesco und ihre Organisationen | |
| StVO und StVZO | |
| Dr. Jekyll and Mr. Hyde | Doctor Jekyll and Mr. Hyde |
| Bad.-württ. Pfarrerzeitung | Baden-württembergische |
| | Pfarrerzeitung |
| McDowell und seine Kompositionen | MacDowell und seine |
| | Kompositionen |
| No. four Canadian Hospital | Number four Canadian |
| | Hospital |
| Sv. Dmitrij v zerkale literatury | Svjatov Dmitrij v zerkale |
| | literatury |
|
|
| Offizielle Form | Ansetzung | Ansetzung
der |
| | | Verweisung |
| A. Nattermann und Cie. | A. Nattermann und |
|
| Köln | Cie. <Köln> | |
| C. G. Jung-Institut | C.-G.-Jung-Institut | |
| | <Zürich> | |
| VEB Landmaschinen- | VEB Landmaschinen- | |
| bau Torgau | bau <Torgau> | |
| Reichsverband der | Reichsverband der | |
| CVJM Deutschlands | CVJM Deutschlands | |
| Dr. Karl Remeis- | Dr.-Karl-Remeis- | Doktor-Karl-Remeis-
|
| Sternwarte, Bamberg | Sternwarte<Bam | Sternwarte
<Bam- |
| | -berg> | berg> |
| Gebr. Böhler und Co., | Gebr. Böhler und | Gebrüder
Böhler |
| Düsseldorf | Co. <Düsseldorf> | und Co. |
| | | <Düsseldorf> |
| Prof. Dr. Jan van der | Prof. Dr. Jan van | Professor
Dr. Jan |
| Hoeven Stichting voor | der Hoeven Stichting | van
der Hoeven |
| Theoretische Biologie | voor Theoretische | Stichting
voor |
| van Dier en Mens | Biologie van Dier | Theoretische
|
| | en Mens | Biologie van Dier |
| | | en Mens |
| St.-Annen-Museum, | St.-Annen-Museum | Sankt-Annen-
|
| Lübeck | <Lübeck> | Museum <Lübeck> |
§ 202. Aufeinander folgende Abk., insbes. Initialen
| 1. | | Mehrere aufeinander folgende Abkürzungen werden gemäß dem in Anlage 4 (Abkürzungen)
angewandten Verfahren unabhängig von der Vorlage oder der offiziellen Schreibung eines Körperschaftsnamens wie folgt
angesetzt: |
| a) Mehrere aufeinander folgende Abkürzungen aus Einzelbuchstaben werden
mit Ausnahme der unter Ziffer 2 genannten Fälle ohne Spatium angesetzt. |
| b) Mehrere aufeinander folgende Abkürzungen in Form von
Buchstabengruppen werden mit Ausnahme der unter Ziffer 3 genannten Fälle mit einem folgenden Spatium oder - wenn das
nach der für die betreffende Sprache geltenden Rechtschreibung üblich ist - mit Bindestrich angesetzt. |
| c) Bestehen mehrere aufeinander folgende Abkürzungen teils aus
Einzelbuchstaben, teils aus Buchstabengruppen, so gelten im allgemeinen die Bestimmungen von b); mehrere aufeinander
folgende Abkürzungen aus Einzelbuchstaben in einer solchen Abkürzungsfolge von Einzelbuchstaben und Buchstabengruppen
werden jedoch in sich nach den Bestimmungen von a) behandelt. |
| Diese Ansetzungsbestimmungen gelten auch für Nebeneintragungen und
Verweisungen. |
|
| | Vorlage bzw. offizielle Form | Ansetzung |
| G. B. S. anthology | G.B.S. anthology |
| K. K. Gesellschaft der Ärzte | K.K. Gesellschaft der Ärzte |
| K. u. K. Medizinalverein | K.u.K. Medizinalverein |
| F. A. S. Zen Institute, Kyoto | FAS Zen Institute <Kyoto> |
| Bad.-württ. Pfarrerzeitung | Bad.-württ. Pfarrerzeitung |
| Die ev.-luth. Landeskirchen in | Die ev.-luth. Landeskirchen |
| Deutschland | in Deutschland |
| D. Dr. Franz Josef Mayer-Gunthof- | D.-Dr.-Franz-Josef-Mayer- |
| Fonds | Gunthof-Fonds |
| Prof. Dr. Dr. h. c. Adolf Butenandt | Prof. Dr. Dr. h.c. Adolf |
| | Butenandt |
|
| 2. | | Folgen von Vornamen vor einem Familiennamen werden in Sachtiteln und Körperschaftsnamen
einschließlich eines davor oder danach stehenden Einzelbuchstabens mit einem folgenden Spatium oder - wenn das nach der
für die betreffende Sprache geltenden Rechtschreibung üblich ist - mit Bindestrich angesetzt. |
|
| | Anm.1: | Zur Behandlung von abgekürzten Vornamen bei Personen als
Verfasser, Herausgeber und dgl. sowie bei Personennamensverweisungen vgl. § 322.. |
|
| | Anm.2: | In der Verfasserangabe werden abgekürzte Einzelbuchstaben für
Personennamen, auch wenn kein Familienname angegeben ist, mit Spatium geschrieben, z. B.: G. B. S. = George Bernhard
Shaw. |
|
| | Vorlage bzw. offizieller Name | Ansetzung |
| C. G. Jung und die analytische | C. G. Jung und die analy- |
| Psychologie | tische Psychologie |
| C. G. Jung-Institut | C.-G.-Jung-Institut <Zürich> |
| O. v. Bismarck | O. v. Bismarck |
| Dr. S. A. Bettelheim Memorial | Dr. S. A. Bettelheim |
| Foundation | Memorial Foundation |
| M. J. J. Rousseau | M. J. J. Rousseau |
|
| 3. | | Folgen von Initialen und ähnliche Buchstabenfolgen sowie Folgen von Einzelbuchstaben,
die keine Abkürzungen sind, werden im allgemeinen ohne Spatium angesetzt. |
| Bei mehreren aufeinanderfolgenden Initialen- oder ähnlichen
Buchstabenfolgen, die in der Vorlage durch Spatien voneinander getrennt sind, werden diese Spatien jedoch mit
angesetzt. |
| Abkürzungspunkte bei Folgen von Initialen und ähnlichen
Buchstabenfolgen werden bei der Ansetzung im allgemeinen weggelassen, es sei denn, daß sie nach der in der betreffenden
Sprache geltenden Rechtschreibung beibehalten werden müssen. |
|
| | Anm.: | Zur Ansetzung der Abkürzungen der Bundesstaaten der USA in
Ordnungshilfen von Körperschaftsnamen vgl. jedoch Anlage 8. |
| In Zweifelsfällen wird angenommen, daß es sich um eine Folge von
Initialen oder eine ähnliche Buchstabenfolge handelt. |
|
| | Vorlage bzw. offizielle Form | Ansetzung bzw. Verweisung von
|
| Das ABC oder Das A B C | Das ABC |
| ABC weapons | ABC weapons |
| ABC-Waffen | ABC-Waffen |
| AEG oder A.E.G. | AEG |
| | Als Sachtitel |
| Ag oder A G oder A.G. oder A. G. | AG |
| Agfa | Agfa |
| BGB | BGB |
| DeTeWe | DeTeWe |
| GmbH oder G m b H oder G.m.b.H. | GmbH |
| | oder G. m. b. H. |
| GOELRO oder Goelro | GOELRO bzw. Goelro |
| HAPAG oder Hapag | HAPAG bzw. Hapag |
| KPdSU (B) | KPdSU (B) |
| | Als Sachtitel |
| MA├GIZ oder maπgiz | MA├GIZ bzw. maπgiz |
| NATO | NATO |
| SSSR | SSSR |
| StGB | StGB |
| TSF et TV | TSF et TV |
| UdSSR | UdSSR |
| | Als Sachtitel |
| UKW | UKW |
| UKW-Sender | UKW-Sender |
| UNESCO oder Unesco | UNESCO bzw. Unesco |
| | Als Sachtitel |
| | Unesco |
| | Als Körperschaft |
| UNICEF | UNICEF |
| USA oder U S A oder U.S.A. | USA |
| | oder U. S. A. | Als Sachtitel |
| VDI | VDI |
| | Als Sachtitel |
| VEB | VEB |
| VNIINerud | VNIINerud |
| | Ansetzung für |
| | Nebeneintragungen |
| | bzw. |
| | Namensverweisungen |
| ArchG NW | ArchG NW |
| Nebentitel von: Architektengesetz | |
| Nordrhein-Westfalen | |
| LÖLF NW | LÖLF NW |
| Kurzform für: Landesanstalt für Ökologie, | |
| Landschaftsentwicklung und Forstplanung | |
| Nordrhein-Westfalen | |
| NASA TMX-64909 | NASA TMX 64909 |
| Report-Nr. | |
|
3.2 Ansetzung von Wörtern und Wortfolgen mit Apostrophen, Strichen und sonstigen Zeichen, §203
§ 203. Apostrophe, Striche usw.
| 1. | | Unabhängig von der Vorlage oder der offiziellen Schreibung eines Personen- oder Körperschaftsnamens werden
Apostrophe nach der geltenden Rechtschreibung der betreffenden Sprache mit einem vorangehenden oder einem folgenden
Spatium bzw. ohne Spatium angesetzt. Dabei ist zu beachten, daß in den romanischen Sprachen apostrophierte
Präpositionen, Artikel und Verschmelzungen von Präposition und Artikel im allgemeinen ohne Spatium angesetzt
werden. |
|
| | Vorlage bzw. offizieller Name | Ansetzung |
| Aristoteles' Philosophie | Aristoteles' Philosophie |
| Geschichte der Stadt | Geschichte der Stadt 's- |
| 's-Gravenhage | Gravenhage |
| Photographers' yearbook | Photographers' yearbook |
| Aujourd'hui | Aujourd'hui |
| Dall'Ongaro, Francesco | Dall'Ongaro, Francesco |
| | Italiener |
| D'Annunzio, Gabriele | D'Annunzio, Gabriele |
| | Italiener |
| D'un siècle à l'autre | D'un siècle à l'autre |
| Ew'ger Friede | Ew'ger Friede |
| Faith for e'er | Faith for e'er |
| Farmer's magazine | Farmer's magazine |
| Fiera Internazionale dell'Artigianato, | Fiera Internazionale |
| 1966, Monaco | dell'Artigianato <18, 1966, |
| | München> |
| | Als Namensverweisung |
| Institut International du Fer et de | Institut International du Fer
|
| l'Acier | et de l'Acier <Bruxelles> |
| In't hartje der stad | In't hartje der stad |
| L'Herbier, Marcel | L'Herbier, Marcel |
| | Franzose |
| O'Connor's Freunde | O'Connor's Freunde |
| Storia dell'arte italiana dall'epoca | Storia dell'arte italiana |
| romana fino all'ottocento | dall'epoca romana fino |
| | all'ottocento |
| United Nations Children's Fund | United Nations Children's |
| | Fund |
| | Als Sachtitel |
| La vie de Prévost d'Exiles | La vie de Prévost d'Exiles |
| Who's who | Who's who |
|
| 2. | | Unabhängig von der Vorlage oder der offiziellen Schreibung eines Personen- oder
Körperschaftsnamens werden im allgemeinen |
| a) Gedankenstriche sowie nicht aufgelöste Striche als Symbole und
Zeichen (vgl. § 206,,3 und 4) mit einem vorangehenden und einem folgenden Spatium, |
| b) Bindestriche - mit Ausnahme von Ergänzungsbindestrichen - und alle
anderen Striche (z. B. Streckenstriche, Gegenstriche) ohne Spatium, |
| c) Ergänzungsbindestriche mit einem vorangehenden oder einem folgenden
Spatium angesetzt. |
| Steht jedoch ein nach den Bestimmungen von Ziffer 2,b zu behandelnder
Strich zwischen zwei oder mehreren Begriffen, von denen einer nicht als ein Ordnungswort anzusetzen ist, so ist hinter
dem Binde-, Strecken- oder Gegenstrich bzw. dem sonstigen Strich stets ein Spatium zu setzen (vgl. dazu auch die analoge
Bestimmung für zusammengesetzte Familiennamen in § 318,,1). |
| Schrägstriche werden in Sachtiteln und in Namen von Körperschaften im
allgemeinen durch Spatien, Kommata, Gedankenstriche oder, falls nach der geltenden Rechtschreibung erforderlich, durch
Bindestriche ersetzt (vgl. dazu § 401,,1, Anm. 9). Schrägstriche zwischen nicht aufgelösten Zahlen
werden jedoch beibehalten und ohne Spatium angesetzt. |
| Bei Report-, Normnummern und dgl. werden Binde- und Schrägstriche
zwischen Initialen-, ähnlichen Buchstabenfolgen und Zahlen bei der Ansetzung durch Spatien ersetzt. |
|
| | Anm.: | Zur Behandlung von Strichen in nicht aufgelösten
mathematischen und naturwissenschaftlichen Formeln und formelhaften Bestandteilen von Wörtern vgl. jedoch § 207.. |
|
| | Vorlage bzw. offizieller Name | Ansetzung |
| Gedankenstriche, nicht aufgelöste Symbolstriche | |
| Vorwärts - auf - marsch! | Vorwärts - auf - marsch! |
| 7 - 1 = Sex | 7 - 1 = Sex |
| 1800 - 1900 | 1800 - 1900 |
| Bindestriche, Streckenstriche, Gegenstriche |
|
| | Berlin-Treptow | Berlin-Treptow |
| Griechisch-orthodox | Griechisch-orthodox |
| Joseph-Louis Pasteur-Vallery-Radot | Pasteur-Vallery-Radot, |
| | Joseph-Louis |
| Kollisionsfall Sophie - Hohenstaufen | Kollisionsfall Sophie- |
| | Hohenstaufen |
| Los-von-Rom-Bewegung | Los-von-Rom-Bewegung |
| Station Köln-Mülheim | Station Köln-Mülheim |
| Strecke Köln - München | Strecke Köln-München |
| W. A. Mozart-Gesellschaft | W.-A.-Mozart-Gesellschaft |
| Aber: | |
| Bad Dürkheim-Leistadt | Bad Dürkheim- Leistadt |
| | Im Sachtitel oder als |
| | Namensverweisung |
| Müller-von Hagen, Hans | Müller- von Hagen, Hans |
| Schiffslinienkarte Atlantischer | Schiffslinienkarte |
| Ozean - Pazifischer Ozean | Atlantischer Ozean- |
| | Pazifischer Ozean |
| Stuttgart-Bad Cannstatt | Stuttgart- Bad Cannstatt |
| | Im Sachtitel oder als |
| | Namensverweisung |
| Wegkarte Wernigerode - Steinerne | Wegkarte Wernigerode- |
| Renne - Brocken | Steinerne Renne- Brocken |
|
| | Deutsche Forschungs- und | Deutsche Forschungs- und |
| Versuchsanstalt für Luft- | Versuchsanstalt für Luft- |
| und Raumfahrt, Porz | und Raumfahrt <Porz> |
| Eidgenössisches Amt für Straßen- | Schweiz / Amt für Straßen- |
| und Flußbau | und Flußbau |
| Erinner- und Vermahnung | Erinner- und Vermahnung |
| Gemüseanbau und -ernte | Gemüseanbau und -ernte |
| Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde | Hals-, Nasen- und |
| | Ohrenheilkunde |
| Hessische Forschungsanstalt für | Hessische |
| Wein-, Obst- und Gartenbau, | Forschungsanstalt für |
| Geisenheim | Wein-,Obst- und |
| | Gartenbau <Geisenheim> |
|
| | E/MJ | E MJ |
| Nebentitel von: Engineering and mining | |
| journal | |
| Joint FAO/IAEA Division of Atomic | Joint FAO IAEA Division of |
| Energy in Food and Agriculture | Atomic Energy in Food |
| | and Agriculture |
| Halle/Saale | Halle, Saale |
| | Als Sachtitel |
| Dear Scott/Dear Max | Dear Scott - Dear Max |
| | Als Sachtitel eines |
| | Briefwechsels |
| Aber: | |
| Geheime Dokumente über den | Geheime Dokumente über |
| Krieg von 1870/71 | den Krieg von 1870/71 |
| Wissenschaftliche Arbeitstagung | Wissenschaftliche |
| über die Ergebnisse der Analyse | Arbeitstagung über die |
| zur Begabungsförderung im | Ergebnisse der Analyse zur |
| Schuljahr 1981/82 | Begabungsförderung im |
| Veranstaltungsort und -jahr: | Schuljahr 1981/82 <1982, |
| Warnemünde 1982 | Warnemünde> |
| Binde- und Schrägstriche bei Report-, Normnummern und
dgl. |
|
| | Vorlage | Ansetzung |
| NASA TMX-64909 | NASA TMX 64909 |
| BMFT-RC-1280-10-GW | BMFT RC 1280 10 GW |
| ISO/R 690-1968 | ISO R 690 1968 |
|
| 3. | | Bestimmte und unbestimmte Artikel sowie die ihnen in derselben Sprache gleichlautenden
Zahlwörter und Pronomina, die apostrophiert oder mit dem folgenden Wort durch Bindestrich verbunden sind, werden jedoch
mit einem Spatium nach dem Apostroph bzw. dem Bindestrich angesetzt, soweit sie nach den Bestimmungen von § 822,,1 und 2 am Anfang jeder Ordnungsgruppe bei der Ordnung übergangen werden. |
|
| | Vorlage bzw. offizieller Name | Ansetzung |
| L'aurore | L' aurore |
| hag-Galîl hat-Taětôn | hag-Galîl hat-Taětôn |
| al-Gumhüriya al-'Arabiya al | al-Gumhüriya al-'Arabiya al |
| Muttaěida | Muttaěida |
| al-Qahira | al-Qahira |
|
| | Vorlage | Ansetzung |
| L'Annonciation, eine kleine Ge- | L'Annonciation, eine kleine |
| meinde bei Quebec | Gemeinde bei Quebec |
| L'Herbier, Marcel | L'Herbier, Marcel |
| | Franzose |
| Michel de L'Hospital | L'Hospital, Michel de |
| | Franzose |
| L'Hospitals Toleranzedikt von Saint | L'Hospitals Toleranzedikt |
| Germain | von Saint Germain |
| | Franzose im Sachtitel |
|
| 4. | | Unabhängig von der Vorlage oder der offiziellen Schreibung eines Körperschaftsnamens
werden sonstige Zeichen (z. B. Klammern, Anführungsstriche, Doppelpunkte) nach der für die betreffende Sprache geltenden
Rechtschreibung oder den sachlichen Gegebenheiten mit einem vorangehenden und/oder einem folgenden Spatium bzw. ohne
Spatium angesetzt. |
| In Zweifelsfällen wird die Form des vorliegenden Sachtitels bzw. die
des offiziellen Körperschaftsnamens übernommen. |
| Anm.1: Zur Wiedergabe von Klammern der Vorlage vgl. § 117,,5. |
| Anm.2: Zur Behandlung von Anführungsstrichen und zur Wiedergabe
von Winkelklammern in Körperschaftsnamen vgl. jedoch § 401,,1, Anm. 9. |
|
| | Vorlage bzw. offizieller Name | Ansetzung |
| Gemeinde(amts)vorsteher | Gemeinde(amts)vorsteher |
| Halle (Saale) | Halle (Saale) |
| | Als Sachtitel |
| Kommunistische Partei Rußlands | Kommunistische Partei |
| (Bolschewiki) | Rußlands (Bolschewiki) |
| | Als Sachtitel |
| Livet av Joh:s Bengtsson | Livet av Joh:s Bengtsson |
| Metall:s första maj | Metall:s första maj |
| Oospora-(Oidium-)lactis-Varietäten | Oospora-(Oidium-)lactis- |
| | Varietäten |
| Schillers Ode "An die Freude" | Schillers Ode "An die |
| | Freude" |
| So is(s)t Europa | So is(s)t Europa |
| Aber: | |
| Technische Hochschule für Che- | Technische Hochschule für |
| mie "Carl Schorlemmer", Leuna- | Chemie Carl Schorlemmer |
| Merseburg | <Merseburg> |
| Verband der Ortskrankenkassen | Verband der |
| Rheinland-Pfalz, Südbaden und | Ortskrankenkassen |
| Südwürttemberg Hohenzollern | Rheinland-Pfalz, Südbaden |
| <Südwest> | und Südwürttemberg- |
| | Hohenzollern (Südwest) |
| Weiterbildung <Kurs für | Weiterbildung (Kurs für |
| Fortgeschrittene> | Fortgeschrittene) |
|
3.3 Ansetzung von ein und denselben Wörtern bzw. Wortfolgen mit verschiedenen Schreibweisen und Formen, §204-
205
§ 204. Versch. Schreibweisen
| 1. | | Wortzusammensetzungen, deren Teile nach der geltenden Rechtschreibung bzw. dem gewöhnlichen Gebrauch der
betreffenden Sprache entweder in ununterbrochener Buchstabenfolge geschrieben oder durch Bindestriche verbunden werden,
sind, wenn ihre Teile in vorliegenden Sachtiteln oder in dem offiziellen Namen einer Körperschaft an ordnungswichtiger
Stelle unverbunden nebeneinander stehen, mit Bindestrichen anzusetzen. |
|
| | Anm.1: | Zur Ergänzung fehlender Bindestriche in der bibliographischen
Beschreibung vgl. §§ 117,,4. |
|
| | Anm.2: | Zur Ansetzung von Gebietskörperschaften in ununterbrochener
Buchstabenfolge bzw. mit oder ohne Bindestrich vgl. jedoch § 208,,2. |
|
| | Anm.3: | Zur Behandlung von Bindestrichen in Wortzusammensetzungen,
bei denen ein Teil nicht als ein Ordnungswort anzusetzen ist, vgl. § 203,,2, Abs. 2. |
|
| | Vorlage | Ansetzung |
| Afrika Studien | Afrika-Studien |
| American news letters | American news-letters |
| C. G. Jung-Forschung | C.-G.-Jung-Forschung |
| Check lists for passengers | Check-lists for passengers |
| Fußball Vereine im Wettstreit | Fußball-Vereine im |
| | Wettstreit |
| International air lines | International air-lines |
| Justus von Liebig-Jahrbuch | Justus-von-Liebig-Jahrbuch |
| Micro analytical analysis | Micro-analytical analysis |
| Oriental year book | Oriental year-book |
| Post war Germany | Post-war Germany |
| Tapezierer Taschenbuch | Tapezierer-Taschenbuch |
| To day and to morrow | To-day and to-morrow |
| Vitterhets akademien | Vitterhets-akademien |
|
| | Offizielle Form | Ansetzung |
|
| | Anglo American Aeronautical | Anglo-American Aeronautical Society |
| Society | |
| Canadian Society of Micro | Canadian Society of Micro-Biologists |
| Biologists | |
| C. G. Jung-Institut | C.-G.-Jung-Institut <Zürich> |
| Franz Joseph Dölger-Institut | Franz-Joseph-Dölger-Institut zur |
| zur Erforschung der | Erforschung der Spätantike <Bonn> |
| Spätantike, Bonn | |
| Rhein-Main-Donau Aktien- | Rhein-Main-Donau-Aktiengesellschaft |
| gesellschaft | <München> |
|
| 2. | | Folgen von Wörtern, die nach der geltenden Rechtschreibung bzw. dem gewöhnlichen
Gebrauch der betreffenden Sprache unverbunden nebeneinander gesetzt werden, sind, wenn sie in vorliegenden Sachtiteln
oder in offiziellen Namen von Körperschaften an ordnungswichtiger Stelle in ununterbrochener Buchstabenfolge geschrieben
oder durch Bindestriche miteinander verbunden sind, als unverbundene Wörter anzusetzen. |
| Anm.1: Zur Weglassung von Bindestrichen in der bibliographischen
Beschreibung vgl. § 117,,4. |
| Anm.2: Zur Ansetzung von Gebietskörperschaften in
ununterbrochener Buchstabenfolge bzw. mit oder ohne Bindestrich vgl. jedoch § 208,,2. |
|
| | Vorlage | Ansetzung |
| Boy-scout oder boyscout | Boy scout |
| Chemin-de-fer | Chemin de fer |
| Nursery-school | Nursery school |
| Sac-à-main | Sac à main |
| Vacuum-cleaner | Vacuum cleaner |
|
| | Offizieller Name | Ansetzung |
| American C.-G.-Jung-Society | American C. G. Jung Society |
| British Shakespeare-Society | British Shakespeare Society |
| Canadian Federation of Nursery- | Canadian Federation of |
| Schools | Nursery Schools |
| European Association on Plant- | European Association on |
| Breeding | Plant Breeding |
| Soil-Science Society of America | Soil Science Society of |
| | America |
|
| 3. | | Sind verschiedene Schreibweisen zulässig oder üblich, so ist die Ansetzung in
ununterbrochener Buchstabenfolge bzw. die Schreibung mit Bindestrich vorzuziehen. Ist die maßgebliche oder übliche
Schreibweise nicht zu ermitteln, so wird die Form des vorliegenden Sachtitels bzw. die des offiziellen
Körperschaftsnamens übernommen. |
|
| | Anm.1: | Gehören die Teile einer Wortzusammensetzung verschiedenen
Sprachen an, so wird sie nach den Regeln der Sprache des Grundwortes angesetzt. |
|
| | Anm.2: | Wie deutsche Wörter werden auch Fremdwörter behandelt, die in
den neuesten Ausgaben des Rechtschreib- und/oder Fremdwörter-Duden stehen. |
|
| | | Public-domain-Software für den Atari ST. |
| | Home-Computer klipp und klar. |
| | Aber: Software engineering für PCs. |
|
| | Anm.3: | In Körperschaftsnamen werden Abkürzungen juristischer
Wendungen und Benennungen wie "Erben", "Nachfolger", "Söhne" und dgl. im allgemeinen als Bestandteile appositioneller
Gefüge behandelt. |
|
| | Anm.4: | Für das Englische gilt folgende Grundregel: Ein vorhandener
Bindestrich wird im allgemeinen bei der Ansetzung weggelassen. Er bleibt jedoch in folgenden Fällen vorlagegemäß
erhalten oder wird ergänzt: |
| | a) bei Wörtern, die in der jeweils neuesten Ausgabe des |
| | "Oxford English Dictionary" (für den englischen |
| | Gebrauch) und/oder von |
| | "Webster's New World |
| | Dictionary of American English" (für den |
| | amerikanischen Gebrauch) auch in ununterbrochener |
| | Buchstabenfolge nachgewiesen sind, z. B. |
| | air-line, airline; |
| | data-base, database; |
| | year-book, yearbook; |
| | b) bei Komposita, die aus einer Präposition oder den Wörtern |
| | all, co-, ex, full, half, -like, mid, multi-, non, pan, |
| | quasi, self, semi, un- und einem Substantiv oder |
| | Adjektiv zusammengesetzt sind, z. B. |
| | break-in, Pan-American, post-war; |
| | c) bei Wortverbindungen deren erster Teil auf "o" endet, z. B. |
| | Anglo-German, micro-analytical; |
| | d) bei Bezeichnungen für Himmelsrichtungen, z. B. |
| | south-west (aber: North South Committee); |
| | e) bei Wortverbindungen, deren erster Teil aus einem (auch |
| | transliterierten) Einzelbuchstaben oder einem |
| | aufgelöst geschriebenen Einzelbuchstaben besteht, |
| | wie es häufig bei naturwissenschaftlichen Begriffen |
| | der Fall ist, z. B. |
| | x-rays, gamma-spaces; |
| | f) bei Wortverbindungen mit well-, better-, best-, ill-, worse-,
|
| | worst-, z. B. |
| | well-known; |
| | g) bei Zusammensetzungen, an deren Anfang eine |
| | ausgeschriebene Grundzahl steht, z. B. |
| | two-dimensional (aber: Nineteenth century fiction |
| | [Ordnungszahl!]). |
|
| | Offizielle Form | Ansetzung |
|
| | Österreichische Artificial | Österreichische Artificial-Intelligence-
|
| Intelligence-Tagung, Wien, | Tagung <1985, Wien> |
| 24. - 27. September 1985 | |
| Deutsche Texaco Verkauf | Deutsche Texaco Verkauf GmbH |
| GmbH, Hamburg | <Hamburg> |
| Wienerwald GmbH, München | Wienerwald GmbH <München> |
| Gustav Weiland Nachfolger, | Gustav Weiland Nachfolger |
| Lübeck | <Lübeck> |
|
| | Münchener Revisions- und | Münchener Revisions- und |
| Treuhand GmbH | Treuhand-GmbH |
|
| | Anm.: | Zu Verweisungen vom offiziellen Namen einer Körperschaft auf
die angesetzte Form vgl. § 409,,2,e. |
|
§ 205. Versch. Schreibweisen
| 1. | | Wörter, deren Schreibweise bei einzelnen Buchstaben schwankt, und Wörter, die in sprachlich leicht
voneinander abweichenden Formen auftreten, werden im allgemeinen bei Sachtiteln in der Form der Vorlage und bei Namen
von Körperschaften in der von der Körperschaft gebrauchten offiziellen Form angesetzt. |
| Die betreffenden Wörter werden jedoch unter einer (in der Regel der
neuesten) Form vereinheitlicht, wenn sich bei ein und demselben Sachtitel oder ein und derselben Körperschaft die
Schreib- oder Sprachform gewandelt hat. Die Schreibweise von Personennamen und geographischen Namen, die in Sachtiteln
und Körperschaftsnamen bzw. als Körperschaftsnamen vorkommen, darf nur bei ein und demselben Sachtitel oder ein und
derselben Körperschaft vereinheitlicht werden. |
| Erl.: Schwankt die Schreibweise im Namen ein und derselben Körperschaft
zwischen englischer und amerikanischer Form, so wird für die Ansetzung die englische Schreibweise gewählt. |
| Schwankende Schreib- und Sprachform verschiedener Sachtitel und
verschiedener Körperschaftsnamen |
|
| | Vorlage | Ansetzung |
| Archaeology, Archeology | wie Vorlage |
| Behaviour, Behavior | wie Vorlage |
| Bulletino, Bullettino, Bollettino | wie Vorlage |
| Catalogue, Catalog | wie Vorlage |
| Graphik, Grafik | wie Vorlage |
| Photographie, Fotografie | wie Vorlage |
| Publikatie, Publicatie | wie Vorlage |
| Vierteljahresschrift, Vierteljahrsschrift | wie Vorlage |
| Zentralblatt, Centralblatt | wie Vorlage |
| Carlstadts Geschichte | wie Vorlage |
| Karlsruher Verkehrsführer | wie Vorlage |
| Bedeutung Walthers von der Vogelweide | wie Vorlage |
| Leben Walters von der Vogelweide | wie Vorlage |
|
| | Offizieller Name | Ansetzung |
|
| | Centralverband des Deutschen | wie offizieller Name |
Fleischereigewerbes
|
| | Zentralverband des Deutschen | wie offizieller Name |
Mechanikerhandwerks
|
| | Club der Filmschaffenden der DDR | wie offizieller Name |
| Klub der Deutschen Philatelisten | wie offizieller Name |
| Carl-Duisberg-Gesellschaft für | wie offizieller Name |
Nachwuchsförderung
|
| | Karl-May-Gesellschaft | wie offizieller Name |
| Karlsruhe | wie offizieller Name |
| Karl-Marx-Stadt | wie offizieller Name |
| Carlsbrunn | wie offizieller Name |
| Carlsbrunner Heimatverein | wie offizieller Name |
| Karlsruher Sängerbund | wie offizieller Name |
| Änderung der Schreib- oder Sprachform ein und desselben Sachtitels oder
ein und desselben Körperschaftsnamens |
|
| | Frühere Schreibung | Spätere Schreibung | Ansetzung |
|
| | Centralblatt für Biblio- | Zentralblatt für Biblio- | Zentralblatt für |
| thekswesen | thekswesen | Bibliothekswesen |
|
| | Kant, Immanuel: Critik | Kant, Immanuel: Kritik | Kant,
Imma- |
| der reinen Vernunft. - | der reinen Vernunft. - |
nuel: Kritik der |
| Riga, 1781 | Leipzig, 1878 | reinen
Vernunft |
|
| | Carlsruher Stadtansich- | Karlsruher Stadtansich- | Karlsruher |
| ten. - [Karlsruhe], 1729 | ten. - Neudr. - Karls- |
Stadtansichten |
| | ruhe, 1958 |
|
| | Walter von der Vogel- | Walther von der Vogel- | Walther
von |
| weide : Leben und | weide : Leben und | der
Vogelweide |
| Werk. - Berlin, 1910 | Werk. - 2. Aufl. - Berlin, 1929 |
|
| | Früherer offizieller | Späterer offizieller | Ansetzung |
| Name | Name | |
| Centrale Vereinigung | Zentrale Vereinigung | Zentrale
Verei- |
| Hanseatischer | Hanseatischer | nigung Hanse-
|
| Kaufleute | Kaufleute | atischer Kaufleute |
| Deutscher Photo- | Deutscher Fotofreunde- | Deutscher
|
| freundeverband | verband |
Fotofreundeverband |
| Walter-von-der-Vogel- | Walther-von-der-Vogel- | Walther-
von- |
| weide-Stiftung | weide-Stiftung | der-Vogelweide-
|
| | | Stiftung |
|
| 2. | | Der Buchstabe j wird in Sachtiteln und in Personen- und Körperschaftsnamen bei
lateinischen Wörtern mit Ausnahme von latinisierten Personennamen, die aus der Bibel stammen, stets als i angesetzt; bei
Wörtern lateinischen Ursprungs in anderen Sprachen geschieht das nur dann, wenn sie eindeutig als lateinische und nicht
als in die betreffende Sprache eingebürgerte Wörter gebraucht werden. |
| Anm.: Zur Ansetzung von latinisierten Personennamen, die aus der
Bibel stammen und mit I bzw. J und nachfolgendem Vokal beginnen, vgl. § 327,,4. |
|
| | Anm.1: | Zur Wiedergabe der Schreibung und Orthographie der Vorlage in
der bibliographischen Beschreibung vgl. § 117,,1 und 2. |
|
| | Anm.2: | Zu Nebeneintragungen unter Sachtiteln in der nicht
berücksichtigten Form vgl. § 714,,1,c, zu Verweisungen von Personen- und Körperschaftsnamen in der
nicht berücksichtigten Form auf die angesetzte Form vgl. §§ 301,,2; 411,1. |
|
| | Vorlage bzw. offizieller Name | Ansetzung |
| Die Entwicklung der Jurisprudenz | Die Entwicklung der |
| | Jurisprudenz |
| Isaias Propheta | Isaias <Propheta> |
| Das "Jus primae noctis" | Das "Ius primae noctis" |
| Pontificia Commissio Studiosorum | Ecclesia Catholica / |
| "Iustitia et Pax" | Commissio Studiosorum |
| | Iustitia et Pax |
| Schweizerischer Juristenverein | Schweizerischer |
| | Juristenverein |
| Sextus Pompejus Magnus | Sextus Pompeius Magnus |
| | Ansetzung als Verfasser: |
| | Pompeius Magnus, Sextus |
| Die Wandmalereien von Pompeji | Die Wandmalereien von |
| | Pompeji |
|
| | Iacobus Apostolus | Jacobus <Apostolus> |
|
| 3. | | Wörter mit typographischen Besonderheiten, wie sie bei älteren Drucken und den ihnen
nachgeahmten neueren Ausgaben vorkommen, z. B. der wechselnde Gebrauch von v und u, von i und j sowie der Gebrauch von
uu und vv anstelle von w, werden gemäß der heute geltenden Rechtschreibung angesetzt. Steht in der Vorlage sz anstelle
von ß, |
| dann wird sz als ß angesetzt (und wie ss geordnet). |
|
| | Anm.1: | Zur Wiedergabe typographischer Besonderheiten in der
bibliographischen Beschreibung vgl.§ 117,,2. |
|
| | Anm.2: | Zur Behandlung von ß in der Schreibweise ℘ vgl. § 803,,4. |
|
| | Vorlage | Ansetzung |
| Preuszisches allgemeines | Preußisches allgemeines |
| Landrecht | Landrecht |
| Vmständliche Protokollarien des | Umständliche Protokollarien |
| VVormser Reichstags | des Wormser Reichstags |
| INSTITVTVM BALTICVM | Institutum Balticum |
| Ortssitz: Königstein im Taunus | <Königstein, Taunus> |
| Aber: | |
| Franz Liszt | Franz Liszt |
| | Eigenname |
| Die Transzendentalphilosophie | Die Transzendentalphilo- |
| Kants | sophie Kants |
|
3.4 Ansetzung von Zahlen, Symbolen und Formeln, §206-207
§
206. Zahlen, Symb. u. Formeln
| 1. | | Zahlen, Symbole und sonstige Zeichen werden in
Sachtiteln im a |
|