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Inhalt der Seite
Alle Teile des Programmsystems allegro-C
sind Eigentum des
Landes Niedersachsen. Unten finden Sie die offiziellen Bezugs- und
Nutzungsbedingungen
und aktuellen Preise, die jeder Abonnent auf der Rückseite
der Softwareüberlassungserklärung findet.
Hinweis:
Die 'Vereinbarung zur Überlassung von
allegro-Software'
inklusive Bestellformular kann auch als PDF-Datei heruntergeladen
werden:
[Formular
für Neu-Abonnement 2010] /
[Formular
für Abonnement-Verlängerung 2010]
Text der
"Vereinbarung zur Überlassung von Software"
-
Die UB Braunschweig überläßt dem
Empfänger das Softwarepaket
allegro-C.
Dieses hat folgenden Leistungsumfang:
-
Erfassung, Speicherung und Retrieval von Katalog- und
Dokumentationsdaten
(Datenbank-Kernfunktionen zur Verwaltung variabler Sätze)
- Module für Ausleihe, Erwerbung und
Zeitschriftenverwaltung
-
Programmierbare Umwandlung von Fremddaten beliebiger Herkunft
-
Programmierbare Ausgabe von internen Daten in beliebigem Format (u.a.
Druck
von Katalogkarten, sortierten Listen und Registern etc.)
Empfangsberechtigt sind nur öffentlich-rechtliche
Einrichtungen.
- Die Lieferung erfolgt in Form eines Jahresabonnements. Zum
Lieferumfang
gehören
-
das Programmpaket auf Disketten im Binärcode (compilierte
C-Programme)
-
Parameterdateien für grundlegende Funktionen
-
Beispieldaten
-
Hilfedateien
-
Update-Lieferungen auf CD
-
Zugang zum FTP-Server zum Downloaden aktueller Versionen
-
bei Neu-Abonnements das Systemhandbuch
-
Der Empfänger ist berechtigt, an allen Teilen außer
den Binärprogrammen
(EXE-Dateien) Änderungen vorzunehmen. Er erwirbt kein
Eigentumsrecht
an den Programmen, auch nicht nach Änderungen/Erweiterungen.
Der Empfänger verpflichtet sich, das Programmsystem oder
einzelne
Binärprogramme nicht an Dritte (d.h. Personen, die nicht der
Institution
des Empfängers angehören) weiterzugeben. Er
unternimmt geeignete
Maßnahmen, um das Kopieren der Programme durch Unbefugte zu
verhindern.
Das gilt insbesondere in lokalen Netzen (LAN), wo die Zugriffsrechte
entsprechend
geregelt werden müssen.
- Ausdrücklich gestattet ist die Weitergabe nur
für das
Zugriffsprogramm
(das sog. "OPAC-Programm" apac.exe bzw. alcarta.exe), das zusammen mit
selbst erstellten Datenbanken und Parameterdateien beliebig
weitergegeben
werden darf, um die Nutzung von Datenmaterial im akademischen Bereich
zu
ermöglichen. Jedoch darf dieses Programm als solches nicht
verkauft
werden.
-
Nutzungsrechte können nur Einrichtungen der
öffentlichen Hand
erteilt werden. Dem Empfänger wird ein nicht
ausschließliches,
nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Programmen
eingeräumt.
Der Empfänger darf die Programme nur auf den zu seiner
Einrichtung
gehörenden Anlagen benutzen. Er erhält die
Genehmigung, das Programm
für Fragestellungen in Lehre und Forschung zubenutzen. Die
Genehmigung
für einen kommerziellen oder industriellen Einsatz ist dadurch
nicht
erteilt. Die "Campuslizenz" berechtigt zur Weitergabe an andere,
dezentrale
Einrichtungen innerhalb derselben Institution.
-
Wie jede komplexe Software kann auch allegro-C,
trotz aller Sorgfalt
bei der Entwicklungsarbeit, Fehler enthalten.Gewährleistungsansprüche
an die UB Braunschweig sind ausgeschlossen.
Die UB Braunschweig übernimmt keine Haftung
für Schäden,
die sich aus dieser Überlassung ergeben. Der
Empfänger haftet
der UB Braunschweig gegenüber für alle
Schäden, die aus
der Nichteinhaltung dieser Vereinbarung der UB Braunschweig entstehen.
- Diese Vereinbarung enthält keine Verpflichtung der
UB Braunschweig
zur Wartung des Programmsystems. Falls erkannte
Fehler korrigiert
werden, ist die UB Braunschweig nicht verpflichtet, diese dem
Empfänger
mitzuteilen. Trotzdem wird sich die UB bemühen, wesentliche
Fehlerkorrekturen
über die E-Mail-Liste der Anwenderschaft bekanntzugeben.
-
Die Überlassungsperiode ist auf ein Jahr
befristet und beginnt
jeweils mit dem Monat Januar. Sie endet, wenn sie nicht vom
Empfänger
ausdrücklich verlängert wird. Das
Nutzungsrecht an der zuletzt
erworbenen Version aller Programme setzt sich bis auf
weiteres fort,
auch wenn das Abonnement nicht fortgesetzt wird. Das Entgelt
für die
Überlassung des Kernsystems und gesonderter Programme
für spezielle
Einsatzbereiche richtet sich nach der dafür jeweils vom
Ministerium
erlassenen Entgeltregelung.
Wenn jedoch der Empfänger gegen die
Überlassungsvereinbarung
verstößt, kann die UB Braunschweig die
Überlassung ohne
vorherige Ankündigung sofort widerrufen und sie damit beenden.
Der
Empfänger darf dann die Software nicht länger nutzen.
- Die Überlassungsperiode schließt die
Lieferung der genannten
neuen Versionen ein. Die erste Lieferung für neue Besteller
erfolgt
mit der jeweils aktuellen Version. Bei Lieferung im letzten Quartal
gilt
das Abonnement bereits für die nachfolgende
Überlassungsperiode.
-
Der Empfänger ist damit einverstanden, daß seine
Adresse in
einer Datenbank bei der UB Braunschweig gespeichert wird. Diese
Datenbank
dient der korrekten Verwaltung der Abonnements. Adressendaten (nicht
Verwaltungsdaten)
werden nur auf Anfrage und nur an andere Anwender weitergegeben, nicht
für kommerzielle Zwecke.
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Für alle rechtlichen Beziehungen mit der UB Braunschweig gilt
ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist
Braunschweig.
-
Entgelte für 2010: (vorbehaltlich der Genehmigung durch das
Ministerium)
| Neu-Abonnement Kernsystem |
€ 200.- (normal), 160.-- (Nieders.,
S.-Anhalt, Thüringen), 300.- (Nicht-EU-Ausland) |
incl. 1 Handbuch |
| Verlängerung 1 Jahr |
€ 150.- (normal), 110.-- (Nieders.,
S.-Anhalt, Thüringen),
250.- (Nicht-EU-Ausland) |
ohne Handbuch |
| Campuslizenz |
€ 490.- (normal), 400.-- (Nieders.,
S.-Anhalt, Thüringen),
500.- (Nicht-EU-Ausland) |
|
| ... Verlängerung |
€ 450.- (normal), 360.-- (Nieders.,
S.-Anhalt, Thüringen), 450.- (Nicht-EU-Ausland) |
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| avanti für Linux / Solaris |
€ 150.- (zusätzlich zum Kernsystem) |
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| Module f. Erwerbung, Ausleihe je |
(seit 2008 im Kernsystem enthalten) |
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| Handbuch |
€ 26.- (bei Campuslizenz
€ 20) |
© Universitätsbibliothek
Braunschweig, B. Eversberg, 20.10.2007
UB@tu-bs.de
[i] zuletzt aktualisiert:09.11.2007
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